Healthcare · Lebensmittelrecht

Anwalt für Lebensmittelrecht

Vertrauen beginnt beim Etikett. Kennzeichnung nach LMIV, Health Claims (HCVO), Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food und Irreführungsverbot: Wir begleiten Hersteller, Händler und Gastronomie durch das Lebensmittelrecht.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

Im Überblick

Themen im Lebensmittelrecht

Acht Themenfelder, die im Lebensmittelrecht regelmäßig zusammenkommen, vom Etikett bis zum Rückruf.

Kennzeichnung & LMIV

VO (EU) 1169/2011

  • Pflichtangaben und Allergene
  • Nährwertdeklaration und Herkunft

Novel Food & CBD

Neuartige Lebensmittel

  • Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283
  • CBD, Insekten, neue Extrakte
Lexikon: Novel Food

Lebensmittelsicherheit & Hygiene

VO (EG) 178/2002

  • Kontaminanten, Zusatzstoffe, Höchstmengen
  • HACCP und Eigenkontrollen
Lexikon: HACCP

Abmahnung, Rückruf & Verfahren

Krisenmanagement

  • Abmahnung und einstweilige Verfügung
  • Beanstandung und Rückruf
Lexikon: Abmahnung

Vom Etikett bis zum Rückruf, ein Ansprechpartner

Das Lebensmittelrecht ist ein engmaschiges Netz aus europäischen Verordnungen und nationalen Vorschriften. Wir sortieren die Kernthemen für Sie und bereiten Ihre Entscheidungen gegenüber Behörden, Wettbewerbern und Gerichten vor.

Das Etikett ist Ihr größtes Haftungsrisiko.

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) legt fest, welche Pflichtangaben ein vorverpacktes Lebensmittel tragen muss: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenen Allergenen, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Nährwertdeklaration, Name und Anschrift des Verantwortlichen und, wo vorgeschrieben, das Herkunftsland. Hinzu kommen Mindestschriftgröße und Lesbarkeit.

Bevor es um das Etikett geht, steht die Einordnung: Ist das Produkt ein gewöhnliches Lebensmittel, ein Nahrungsergänzungsmittel, ein neuartiges Lebensmittel oder womöglich ein Arzneimittel? Wir klären Kategorie und Verkehrsfähigkeit und prüfen Etikett und Rezeptur, bevor Ihr Produkt in den Verkehr geht.

Stolperfalle Pflichtangaben oder Allergene auf dem Etikett unvollständig ausweisen.

Hilft Kategorie, Kennzeichnung und Rezeptur vor dem Druck gemeinsam prüfen lassen.

Nicht jede Aussage über Gesundheit ist erlaubt.

Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn sie in der Health-Claims-Verordnung (EG) 1924/2006 vorgesehen bzw. in der Liste zugelassener Angaben (EU) 432/2012 enthalten sind. Für Pflanzenstoffe ist ein großer Teil der beantragten Angaben bis heute nicht abschließend bewertet. Dazu gilt das Irreführungsverbot aus Art. 7 LMIV und § 11 LFGB.

Unzulässige Aussagen auf Verpackung, Website oder in Social Media sind der häufigste Grund für Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände. Wir prüfen Ihre Werbung vorab und zeigen, welche Formulierung trägt und welche nicht.

Stolperfalle Mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die nicht zugelassen sind, auch über Influencer.

Hilft Nur zugelassene Angaben verwenden und den Wortlaut der EU-Liste einhalten.

Neue Produkte, neue Pflichten.

Nahrungsergänzungsmittel müssen vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Eine Zulassung brauchen sie nicht, wohl aber eine sorgfältige Prüfung von Dosierung, Zutaten und Aufmachung. Verbindliche EU-Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es bislang nicht, sie werden frühestens ab 2028 erwartet; bis dahin dienen die Höchstmengenvorschläge des Bundesinstituts für Risikobewertung als Orientierung.

Neuartige Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, brauchen eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Das betrifft etwa CBD-Extrakte, Insektenprotein oder neue Pflanzenextrakte. Wir klären, ob Ihr Produkt darunter fällt, und begleiten Sie im Verfahren.

Stolperfalle Eine neue Zutat vermarkten, ohne den Novel-Food-Status geprüft zu haben.

Hilft Anzeige, Dosierung und Novel-Food-Status vor dem Launch klären.

Im Ernstfall zählt jede Stunde.

Lebensmittelunternehmer sind nach der Basisverordnung (EG) 178/2002 verpflichtet, unsichere Lebensmittel vom Markt zu nehmen und die Behörden zu unterrichten. Befunde zu Listerien, Salmonellen oder Kontaminanten lösen häufig einen Rückruf aus, und Behörden können Verstöße öffentlich machen.

Abmahnungen von Wettbewerbern, der Wettbewerbszentrale oder dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) sind im Lebensmittelbereich häufig, und eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung bindet oft über Jahre. Wir prüfen die Vorwürfe, stimmen die Kommunikation mit den Behörden ab und vertreten Sie bei einstweiligen Verfügungen, Klagen und Verwaltungsverfahren.

Hilft Rückrufplan und Ansprechpartner festlegen, bevor der Ernstfall eintritt.

Stolperfalle Eine Unterlassungserklärung oder einen Rückrufaufruf ohne rechtliche Prüfung umsetzen.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Produkteinordnung

    Wir klären Produktkategorie, Verkehrsfähigkeit und den Weg in den Markt.

  2. Kennzeichnung & Compliance

    Wir prüfen Etikett, Pflichtangaben und Kennzeichnung nach LMIV.

  3. Claims & Vermarktung

    Wir prüfen Health Claims und Werbung auf Zulässigkeit.

  4. Laufende Betreuung

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Kontrollen, Abmahnungen und Rückrufen.

Selbst-Check

Für wen wir im Lebensmittelrecht arbeiten

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich stelle Lebensmittel her oder importiere sie
Ich vertreibe Nahrungsergänzungsmittel oder Functional Food
Ich verkaufe online, im Handel oder in der Gastronomie
Ich habe eine Beanstandung, Abmahnung oder einen Rückruf

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zum Lebensmittelrecht

Lebensmittelrecht: Was Sie wissen sollten

Nicht für jede Frage, aber immer dann, wenn ein neues Produkt, eine Werbekampagne, eine behördliche Beanstandung, ein Rückruf oder eine Abmahnung ansteht. In diesen Situationen laufen häufig Fristen, und ein fehlerhaftes Etikett oder eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung lässt sich später nur mit großem Aufwand korrigieren. Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie: Europäische Verordnungen regeln Kennzeichnung, Health Claims, Novel Food und Lebensmittelsicherheit, das nationale Recht ergänzt Täuschungsschutz, Überwachung und Sanktionen, und das Wettbewerbsrecht gibt Mitbewerbern und Verbänden ein eigenes Klagerecht. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Lebensmittelrecht ordnet Ihre Situation in diesem Gesamtbild ein. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wo Sie Unterstützung brauchen und was Sie selbst erledigen können.

Kurzantwort
Ja, sobald Fristen laufen
Produktstart, Werbung, Beanstandung, Abmahnung

Nein. Die Fachanwaltsordnung kennt keinen eigenen Fachanwaltstitel für Lebensmittelrecht. Wer nach einem „Fachanwalt für Lebensmittelrecht“ sucht, sucht in der Praxis eine Kanzlei, die Hersteller, Händler und Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln regelmäßig berät und die Abläufe bei Lebensmittelüberwachung, BVL und Wettbewerbsverbänden kennt. Lebensmittelrechtliche Fragen berühren mehrere Rechtsgebiete: europäisches Lebensmittelrecht, Verwaltungsrecht für Überwachung und Beanstandungen, Wettbewerbsrecht für Werbung und Abmahnungen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bei Verstößen. Achten Sie bei der Wahl darauf, ob die Kanzlei Kennzeichnungs-, Claims- und Novel-Food-Fragen regelmäßig begleitet und ob sie im Streitfall auch vor Behörden und Gerichten vertritt.

Kurzantwort
Kein eigener Titel
Entscheidend ist Erfahrung mit LMIV, HCVO und Überwachung

Das hängt vom Umfang ab. Die Prüfung eines Etiketts oder einer Werbeaussage ist ein überschaubares Mandat, die Begleitung eines Produktlaunches mit mehreren Varianten, eines Novel-Food-Verfahrens oder eines Rückrufs ist deutlich umfangreicher. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung, etwa auf Stundenbasis oder als Pauschale für einen klar umrissenen Auftrag. Welche Form passt, stimmen wir vorab transparent mit Ihnen ab, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können, bevor Kosten entstehen. Das erste Strategiegespräch ist unverbindlich. Darin klären wir Ihre Ausgangslage, schätzen den Aufwand ein und sagen Ihnen offen, ob sich eine anwaltliche Begleitung für Ihr Anliegen lohnt.

Vergütung
RVG oder Vereinbarung
Erstes Strategiegespräch unverbindlich

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt für vorverpackte Lebensmittel eine Reihe von Pflichtangaben vor: die Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenen Allergenen, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, die Nährwertdeklaration sowie Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Je nach Produkt kommen Herkunftsangaben, Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise oder der Alkoholgehalt hinzu. Die Angaben müssen gut lesbar sein, eine Mindestschriftgröße einhalten und dürfen nicht irreführen. Für einzelne Produktgruppen gelten zusätzliche Vorschriften, etwa für Nahrungsergänzungsmittel oder Bio-Produkte. Wir prüfen Ihr Etikett vor dem Druck auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Irreführungsrisiken und stimmen es mit Rezeptur und Werbung ab, damit Verpackung, Website und Kampagne dieselbe Sprache sprechen.

Kennzeichnung
LMIV
Pflichtangaben, Allergene, Nährwerte

Nur mit zugelassenen Angaben. Gesundheitsbezogene Angaben sind nach der Health-Claims-Verordnung nur erlaubt, wenn sie in der EU-Liste zugelassener Angaben enthalten sind und ihre Bedingungen erfüllt werden, etwa eine Mindestmenge des Nährstoffs im Produkt. Aussagen, die Krankheiten heilen, lindern oder verhüten sollen, sind für Lebensmittel grundsätzlich verboten. Für Pflanzenstoffe gilt eine Besonderheit: Viele beantragte Angaben sind bis heute nicht abschließend bewertet. Das schafft Spielräume, aber auch Streit, wie laufende Verfahren zeigen. Wir prüfen Verpackung, Website, Social Media und Influencer-Kooperationen vor dem Start, formulieren Aussagen so, dass sie tragen, und vertreten Sie, wenn bereits eine Abmahnung oder Beanstandung eingegangen ist.

Health Claims
Nur zugelassene Angaben
keine Heilversprechen für Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und brauchen keine Zulassung. Sie müssen aber vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, und die Kennzeichnung muss besondere Pflichtangaben enthalten, etwa die empfohlene tägliche Verzehrmenge und einen Warnhinweis, diese nicht zu überschreiten. Kritisch sind Dosierung und Zutaten: Verbindliche EU-Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es bislang nicht, sie werden frühestens ab 2028 erwartet. Bis dahin orientieren sich die Behörden an den Höchstmengenvorschlägen des Bundesinstituts für Risikobewertung. Neuartige Zutaten können eine Novel-Food-Zulassung erfordern, zu hoch dosierte Produkte in die Nähe des Arzneimittels geraten. Wir prüfen Rezeptur, Dosierung, Etikett und Werbung Ihres Produkts vor der Anzeige und begleiten Sie bei Beanstandungen durch die Überwachung.

Nahrungsergänzung
Anzeige beim BVL
keine Zulassung, aber strenge Kennzeichnung

Zunächst zählt die Frist. Behördliche Anordnungen, Rückrufe und Abmahnungen setzen meist kurze Fristen, und eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft. Bei einem Sicherheitsproblem sind Sie nach der Basisverordnung verpflichtet, das Produkt vom Markt zu nehmen und die Behörden zu unterrichten. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Schritte sofort nötig sind, koordinieren die Kommunikation mit der Lebensmittelüberwachung und prüfen, ob und wie eine behördliche Veröffentlichung angegriffen werden kann. Bei Abmahnungen prüfen wir die Vorwürfe, wehren unberechtigte Forderungen ab und klären, ob und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Im Streitfall vertreten wir Sie bei einstweiligen Verfügungen, Klagen und Verwaltungsverfahren.

Krisenfall
Frist zuerst prüfen
keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Nächster Schritt

Warten ist keine Strategie.

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