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Ihr Anwalt für das deutsche Futtermittelrecht


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Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M. und das Team von juravendis in München sind Ihr Partner für rechtliche Beratung und Lösungen im Futtermittelrecht, sowie dem futtermittelnahen Medien- und Wirtschaftsrecht. Vertrauen Sie uns Ihre rechtliche Beratung und Vertretung an und fokussieren Sie sich auf Ihren Erfolg!

Ihr RA Thomas Bruggmann LL.M.

Futtermittelrecht - Wir beraten Sie rund um die Themen Futtermittel, Tierfuttermittel, Hundefutter, Katzenfutter, Kleintierfutter, Fischfutter und Mischfutter.

Anwalt in München – FUTTERMITTEL | HUNDEFUTTER | KATZENFUTTER

Futtermittelrecht muss kein Buch mit sieben Siegeln sein – wir bringen Struktur, Klarheit und Strategie in Ihre Prozesse und sorgen für rechtssichere Produkte mit Marktvorsprung.

Futtermittel & Recht – Der ultimative Guide für sichere Tiernahrung

Wir liefern wirksames Futtermittelrecht für echte Unternehmer in den Bereichen Futtermittel, Tierfuttermittel, Hundefutter, Katzenfutter, Kleintierfutter, Fischfutter und Mischfutter.Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Schutz der Tier- und Verbrauchergesundheit, Sicherstellung der Lebensmittelqualität und Gewährleistung eines fairen Handels mit sicheren Futtermitteln.
  • Rechtsgrundlage: Hauptsächlich EU-Verordnungen (z.B. Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005) und ergänzende nationale Gesetze wie das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
  • Geltungsbereich: Gilt für alle Arten von Futtermitteln, sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere (Rinder, Schweine, Geflügel) als auch für Heimtiere (Hunde, Katzen, Vögel etc.).
  • Kernbereiche: Umfasst die Zulassung von Betrieben und Zusatzstoffen, Vorschriften zu Inhaltsstoffen und Hygiene, detaillierte Kennzeichnungspflichten und die amtliche Kontrolle.
  • Zuständige Behörden: In Deutschland primär das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Überwachungsbehörden der Bundesländer. Auf EU-Ebene sind die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Kommission die zentralen Akteure.

Das Futtermittelrecht ist das Fundament für die Sicherheit und Qualität von Tiernahrung in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus. Es ist ein komplexes, aber logisches Regelwerk aus EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen, das jeden einzelnen Schritt der Futtermittelkette überwacht – von der Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe über die Herstellung und Verarbeitung bis hin zum Fressnapf des Tieres. Das übergeordnete Ziel ist es, die Gesundheit von Tieren zu schützen, die Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs nach dem „Vom-Hof-auf-den-Tisch“-Prinzip zu gewährleisten und das unerlässliche Vertrauen der Verbraucher zu sichern. Historische Krisen haben gezeigt, wie wichtig ein robustes und lückenlos überwachtes System ist. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden, verständlichen und praxisnahen Überblick über alle wesentlichen Aspekte des Futtermittelrechts.

Was ist Futtermittelrecht? Eine praxisnahe Definition

Im Kern definiert das Futtermittelrecht alle Spielregeln für Akteure, die Futtermittel herstellen, transportieren, lagern, handeln oder verfüttern. Es legt unmissverständlich fest:

1. Was ein Futtermittel ist: Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist dies jeglicher Stoff oder jedes Erzeugnis, einschließlich Zusatzstoffe, das – verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet – zur oralen Fütterung von Tieren bestimmt ist.

2. Wer ein Futtermittelunternehmer ist: Dies ist jede natürliche oder juristische Person, die dafür verantwortlich ist, die Anforderungen des Futtermittelrechts in dem von ihr kontrollierten Futtermittelunternehmen zu gewährleisten. Der Begriff ist bewusst sehr weit gefasst und umfasst nicht nur große Hersteller, sondern auch Landwirte, die ihr eigenes Futter mischen, Händler, Transporteure und sogar den Einzelhandel.

3. Die Verantwortlichkeiten: Jeder Futtermittelunternehmer trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit der Produkte, die er in Verkehr bringt. Dieser Grundsatz der Eigenverantwortung ist zentral und wird durch die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit ergänzt.

Die wichtigste rechtliche Grundlage ist die bereits erwähnte EU-Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002, welche die allgemeinen Prinzipien und Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts festlegt. Darauf aufbauend regeln zahlreiche spezifische Verordnungen die Details in den einzelnen Bereichen.

Die 4 Säulen des Futtermittelrechts – Ein Überblick

Das komplexe Regelwerk lässt sich in vier zentrale Säulen unterteilen. Diese greifen systematisch ineinander, um ein lückenloses und präventives Sicherheitssystem entlang der gesamten Kette zu schaffen.

1. Zulassung & Registrierung: Wer darf was?

Kein Futtermittelunternehmer darf ohne eine behördliche Erlaubnis tätig werden. Das System unterscheidet hierbei zwischen einer Registrierung und einer strengeren Zulassung.

Registrierung von Betrieben: Fast jeder Betrieb, der auf irgendeiner Stufe der Futtermittelkette tätig ist, muss sich bei der zuständigen Landesbehörde registrieren lassen. Dies gilt für Hersteller, Händler, Lagerhalter, Transporteure und die meisten landwirtschaftlichen Betriebe. Die Registrierung ist die Grundvoraussetzung, um die amtliche Überwachung und die lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Zulassung von Betrieben und Zusatzstoffen: Eine strengere Zulassung ist für Betriebe erforderlich, die mit besonders risikobehafteten Stoffen arbeiten, wie etwa bestimmten Futtermittelzusatzstoffen. Futtermittelzusatzstoffe selbst (z.B. Vitamine, Spurenelemente, Enzyme, Konservierungsmittel) dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie ein strenges wissenschaftliches Bewertungsverfahren durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgreich durchlaufen haben und von der EU-Kommission explizit zugelassen wurden. Der Antragsteller muss in einem umfassenden Dossier die Sicherheit für Tier, Mensch und Umwelt sowie die Wirksamkeit des Stoffes nachweisen.

Sonderfall Arzneifuttermittel: Diese stellen eine Mischung aus Futtermittel und Tierarzneimittel dar. Sie unterliegen daher den doppelten Anforderungen beider Rechtsbereiche und dürfen nur auf tierärztliche Verschreibung hergestellt und angewendet werden, um eine kontrollierte Medikamentengabe sicherzustellen.

2. Inhaltsstoffe & Sicherheit: Was darf rein?

Die Sicherheit des Endprodukts beginnt bei der kompromisslosen Qualität und Sicherheit der eingesetzten Zutaten.

Zulässige und verbotene Stoffe: Der sogenannte Futtermittelkatalog der EU listet eine Vielzahl von zulässigen Einzelfuttermitteln auf. Gleichzeitig existiert ein Katalog verbotener Stoffe, deren Verwendung strikt untersagt ist. Dazu gehören beispielsweise Speiseabfälle, Klärschlamm oder mit bestimmten Stoffen behandeltes Holz, um das Risiko von Krankheitserregern und Kontaminationen auszuschließen.

Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe: Für unvermeidbare, aber potenziell schädliche Kontaminanten wie Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber), Dioxine, PCBs oder Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) sind in der EU-Kontaminantenverordnung strenge Höchstgehalte festgelegt, die regelmäßig überprüft werden.

Futtermittelhygiene: Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ist das Herzstück der Futtermittelhygiene. Sie schreibt allen Betrieben detaillierte Hygieneanforderungen vor. Dazu gehören saubere Produktionsanlagen, Schädlingsbekämpfung und vor allem die Implementierung eines HACCP-Konzepts (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte). Dieses präventive System dient dazu, potenzielle Gefahren systematisch zu identifizieren und durch gezielte Kontrollmaßnahmen zu beherrschen, bevor ein Problem entsteht.

3. Kennzeichnung & Transparenz: Was steht drauf?

Die Etikettierung ist das wichtigste Kommunikationsmittel zum Landwirt und zum Heimtierbesitzer. Die Angaben müssen wahr, transparent, unmissverständlich und dürfen nicht irreführend sein. Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 regelt die Details.

Pflichtangaben: Jedes Futtermittel muss klar und eindeutig deklariert werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichtangaben:

Angabe Erläuterung
Futtermittelart z.B. Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Einzelfuttermittel
Tierart/Tierkategorie Für welche Tiere das Futter bestimmt ist (z.B. „für Milchkühe“, „für ausgewachsene Katzen“)
Zusammensetzung Liste aller Einzelfuttermittel in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Analytische Bestandteile Garantierte Gehalte an Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche
Zusatzstoffe Kategorie, Name des Stoffes und Gehalt (z.B. „Vitamin A (3a672a) 10.000 I.E.“)
Mindesthaltbarkeitsdatum „Mindestens haltbar bis…“
Partie- oder Losnummer Zur eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Produktionscharge
Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Futtermittelunternehmer, der für die Kennzeichnung verantwortlich ist

Werbeaussagen & Health Claims: Werbeaussagen dürfen die Verbraucher nicht täuschen. Besondere gesundheitsbezogene oder nährwertbezogene Aussagen (z.B. „unterstützt die Gelenkgesundheit“) sind nur dann zulässig, wenn sie wissenschaftlich fundiert und nachweisbar sind. Irreführende Werbung stellt einen Verstoß gegen das Futtermittel- und Wettbewerbsrecht dar.

4. Überwachung & Sanktionen: Wer kontrolliert und was passiert bei Verstößen?

Ein Gesetz ist nur so wirksam wie seine Durchsetzung. Daher ist ein robustes Kontrollsystem etabliert.

Amtliche Kontrollen: Die zuständigen Behörden der Bundesländer führen risikobasierte Kontrollen bei allen Futtermittelunternehmern durch. Das bedeutet, dass Betriebe mit einem höheren Risiko (z.B. Hersteller von Medizinalfutter) häufiger und intensiver kontrolliert werden. Diese Kontrollen umfassen Betriebsinspektionen, die Überprüfung der Dokumentation (HACCP-Pläne, Rückverfolgungsunterlagen) und die Entnahme von Proben, die in amtlichen Laboren analysiert werden.

Krisenmanagement: Jeder Unternehmer muss lückenlos nachweisen können, woher er seine Rohstoffe bezogen und wohin er seine Produkte geliefert hat (Prinzip „eine Stufe vor, eine Stufe zurück“). Im Krisenfall, etwa bei einer Kontamination, ermöglicht dieses System eine schnelle und gezielte Reaktion, um gefährdete Produkte vom Markt zu nehmen (öffentlicher Rückruf) oder von anderen Unternehmen zurückzufordern (stille Rücknahme).

Sanktionen: Verstöße gegen das Futtermittelrecht sind keine Kavaliersdelikte. Je nach Schwere des Verstoßes reichen die Sanktionen von Verwarnungen und Anordnungen über empfindliche Bußgelder bis hin zu Strafverfahren und, im Extremfall, dem Entzug der Betriebszulassung. Hersteller und Händler haften zivilrechtlich für Schäden, die durch ihre Produkte entstehen.

Futtermittel & Recht in der Praxis: Spezialfälle & Anwendungsbereiche

Bio-Futtermittel: Diese unterliegen den zusätzlichen, strengen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung. Sie müssen aus mindestens 95 % ökologischen Zutaten bestehen, der Einsatz von GVO ist verboten und die Verwendung von Zusatzstoffen ist stark eingeschränkt. Die Einhaltung wird durch private, staatlich zugelassene Kontrollstellen überprüft.

Heimtierfutter (Hund, Katze & Co.): Obwohl die gleichen rechtlichen Grundlagen gelten, sind die Anforderungen an die Kennzeichnung oft noch detaillierter, um dem Informationsbedürfnis der Endverbraucher gerecht zu werden. Der Industrieverband FEDIAF gibt hierfür Leitlinien heraus, die als anerkannter Standard gelten.

Import & Export: Futtermittel, die in die EU importiert werden, müssen den gleichen hohen Sicherheitsstandards entsprechen wie in der EU produzierte Ware. Dies wird an den EU-Außengrenzen an speziellen Grenzkontrollstellen (GKS) überprüft. Exporteure müssen umgekehrt die spezifischen futtermittelrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Ziellandes erfüllen.

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FAQs – Vertrieb von Futtermitteln 2025

Im rechtlichen Sinne ist der Begriff Futtermittel sehr breit gefasst und umfasst alle Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, Tiere oral zu ernähren, unabhängig davon, ob sie verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet sind. Dies schließt nicht nur das fertige Mischfuttermittel wie Trockenfutter für Hunde oder Nassfutter für Katzen ein, sondern auch Einzelfuttermittel (z.B. Getreide, Ölkuchen, Fischmehl) und Futtermittelzusatzstoffe (z.B. Vitamine, Spurenelemente, Enzyme). Die genaue Abgrenzung zu anderen Produktkategorien wie Tierarzneimitteln oder Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr ist oft entscheidend, da für jede Kategorie eigene, spezifische rechtliche Vorschriften gelten.

Für Futtermittelhersteller in der Europäischen Union bildet ein umfassendes Set europäischer Verordnungen die rechtliche Grundlage. Zu den wichtigsten gehören die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Kennzeichnung von Futtermitteln, die detaillierte Vorgaben zu den auf dem Etikett zu machenden Angaben enthält. Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 legt die strengen Anforderungen an die Futtermittelhygiene in allen Phasen der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und des Vertriebs fest. Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung und Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und stellt sicher, dass diese sicher und wirksam sind. Diese Verordnungen sind in allen EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar und müssen von jedem Betrieb in der Futtermittelkette eingehalten werden.

Ja, grundsätzlich muss jeder Betrieb, der in irgendeiner Phase der Futtermittelkette tätig ist – sei es Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport oder Vertrieb –, bei der zuständigen Behörde registriert werden. Bestimmte risikoreichere Tätigkeiten, wie die Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen oder Vormischungen, erfordern sogar eine förmliche Zulassung. Diese Pflichten sind in der Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 verankert und dienen der umfassenden Überwachung und Rückverfolgbarkeit der Futtermittelproduktion, um die Sicherheit der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette zu gewährleisten. Die jeweiligen Landesämter oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind hier die Ansprechpartner.

Das Futtermittelrecht legt strenge Regeln für die Zusammensetzung von Futtermitteln fest, um die Gesundheit der Tiere und die Sicherheit der menschlichen Lebensmittelkette zu schützen. Es gibt explizite Listen von verbotenen Stoffen (z.B. bestimmte Abfälle, kontaminierte Produkte oder Substanzen, die für die menschliche Gesundheit schädlich sein könnten), die keinesfalls in Futtermitteln enthalten sein dürfen. Zudem existieren detaillierte Vorgaben für Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen wie Schwermetallen, Mykotoxinen oder Dioxinen, die natürlicherweise vorkommen können, aber in hohen Konzentrationen schädlich sind. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist entscheidend und wird durch regelmäßige Kontrollen überprüft.

Die Kennzeichnung von Futtermitteln ist ein zentraler Aspekt des Futtermittelrechts, um Transparenz und Information für den Käufer zu gewährleisten. Zu den Pflichtangaben auf der Verpackung oder dem Begleitdokument gehören die Bezeichnung des Futtermittels, die Tierart(en), für die es bestimmt ist, eine genaue Liste der analytischen Bestandteile (z.B. Rohprotein, Rohfett, Rohfaser), die verwendeten Zusatzstoffe und deren Gehalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Name und Anschrift des verantwortlichen Betriebs. Diese Angaben müssen klar, gut lesbar und unverwischbar sein, um dem Käufer eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und die Rückverfolgbarkeit zu sichern.

Die Werbung für Futtermittel muss den Grundsätzen des Lauterkeitsrechts entsprechen und darf nicht irreführend sein. Das bedeutet, dass Werbeaussagen sachlich und wahrheitsgemäß sein müssen und keine Eigenschaften oder Wirkungen versprochen werden dürfen, die das Futtermittel nicht besitzt oder die nicht wissenschaftlich belegt sind. Health Claims oder andere Aussagen über gesundheitliche Vorteile müssen strengen Prüfungen standhalten und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass das Futtermittel eine Krankheit heilen kann (dies wäre die Domäne von Tierarzneimitteln). Auch im Online-Marketing und bei der Nutzung von Social Media sind diese Regeln zu beachten.

Wenn ein Futtermittel ein Risiko für die Tiergesundheit, die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt (z.B. aufgrund einer Kontamination oder eines Produktfehlers), ist der verantwortliche Betrieb gesetzlich verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Rücknahme des Produkts aus dem Handel oder ein öffentlicher Rückruf, um bereits bei Verbrauchern befindliche Produkte zurückzuholen. Unternehmen müssen über detaillierte Krisenpläne verfügen, die klare Abläufe für solche Notfälle festlegen, einschließlich der schnellen Information der zuständigen Behörden (Meldepflicht) und der effizienten Kommunikation mit der Öffentlichkeit, um eine Ausbreitung von Schäden zu verhindern und das Vertrauen wiederherzustellen.

Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die bewusst Futtermitteln zugesetzt werden, um bestimmte Zwecke zu erfüllen – beispielsweise die Verbesserung der Leistung der Tiere, die Sicherung der Futtermittelqualität, die bessere Verdaulichkeit von Nährstoffen oder die Reduzierung von Umweltauswirkungen. Bevor ein Zusatzstoff in der EU verwendet werden darf, muss er einen umfassenden Zulassungsprozess durchlaufen. Dieser Prozess beinhaltet eine detaillierte Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), um sicherzustellen, dass der Zusatzstoff weder für die Tiere noch für den Menschen (über die Lebensmittelkette) oder die Umwelt schädlich ist. Die Verwendung ist nur unter den in der Zulassung festgelegten Bedingungen (z.B. Höchstgehalte, Tierarten) erlaubt und muss auf der Kennzeichnung deklariert werden.

Bio-Futtermittel unterliegen zusätzlich zu den allgemeinen Futtermittelvorschriften den strengen Regeln der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen. Dies bedeutet, dass nur Futtermittel verwendet werden dürfen, die aus ökologischem Landbau stammen. Es gibt spezifische Vorgaben für die Herkunft der Rohstoffe, die Verarbeitung (z.B. keine GVO, bestimmte synthetische Zusatzstoffe sind verboten oder nur eingeschränkt erlaubt) und die strikten Kontrollmechanismen. Betriebe, die Bio-Futtermittel herstellen oder vertreiben, müssen durch eine zugelassene Kontrollstelle zertifiziert sein und sich regelmäßigen Überprüfungen unterziehen, um die Einhaltung der strengen Bio-Standards zu gewährleisten.

Futtermittelhersteller können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch fehlerhafte Futtermittel verursacht werden. Dies kann nach dem Produkthaftungsgesetz der Fall sein, wenn ein Mangel am Produkt zu einem Schaden führt, z.B. Gesundheitsschäden bei Tieren, Produktionsausfälle in der Tierhaltung oder eine Belastung der Lebensmittelkette beim Menschen (z.B. durch Rückstände in Milch oder Fleisch). Eine Haftung kann auch nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (z.B. aus Kaufvertrag, Gewährleistung oder unerlaubter Handlung) bestehen, wenn beispielsweise eine mangelhafte Ware geliefert wurde oder der Hersteller seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Eine umfassende Qualitätssicherung und ein effektives Risikomanagement sind daher von entscheidender Bedeutung, um solche Haftungsrisiken zu minimieren.

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