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FAQs – Das deutsche Futtermittelrecht 2025
Was genau ist ein Futtermittel im rechtlichen Sinne?
Im rechtlichen Sinne ist der Begriff Futtermittel sehr breit gefasst und umfasst alle Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, Tiere oral zu ernähren, unabhängig davon, ob sie verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet sind. Dies schließt nicht nur das fertige Mischfuttermittel wie Trockenfutter für Hunde oder Nassfutter für Katzen ein, sondern auch Einzelfuttermittel (z.B. Getreide, Ölkuchen, Fischmehl) und Futtermittelzusatzstoffe (z.B. Vitamine, Spurenelemente, Enzyme). Die genaue Abgrenzung zu anderen Produktkategorien wie Tierarzneimitteln oder Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr ist oft entscheidend, da für jede Kategorie eigene, spezifische rechtliche Vorschriften gelten.
Welche europäischen Verordnungen sind für Futtermittelhersteller besonders wichtig?
Für Futtermittelhersteller in der Europäischen Union bildet ein umfassendes Set europäischer Verordnungen die rechtliche Grundlage. Zu den wichtigsten gehören die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Kennzeichnung von Futtermitteln, die detaillierte Vorgaben zu den auf dem Etikett zu machenden Angaben enthält. Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 legt die strengen Anforderungen an die Futtermittelhygiene in allen Phasen der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und des Vertriebs fest. Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung und Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und stellt sicher, dass diese sicher und wirksam sind. Diese Verordnungen sind in allen EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar und müssen von jedem Betrieb in der Futtermittelkette eingehalten werden.
Muss mein Betrieb, der Futtermittel herstellt, registriert oder zugelassen werden?
Ja, grundsätzlich muss jeder Betrieb, der in irgendeiner Phase der Futtermittelkette tätig ist – sei es Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport oder Vertrieb –, bei der zuständigen Behörde registriert werden. Bestimmte risikoreichere Tätigkeiten, wie die Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen oder Vormischungen, erfordern sogar eine förmliche Zulassung. Diese Pflichten sind in der Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 verankert und dienen der umfassenden Überwachung und Rückverfolgbarkeit der Futtermittelproduktion, um die Sicherheit der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette zu gewährleisten. Die jeweiligen Landesämter oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind hier die Ansprechpartner.
Welche Inhaltsstoffe sind in Futtermitteln verboten oder nur eingeschränkt erlaubt?
Das Futtermittelrecht legt strenge Regeln für die Zusammensetzung von Futtermitteln fest, um die Gesundheit der Tiere und die Sicherheit der menschlichen Lebensmittelkette zu schützen. Es gibt explizite Listen von verbotenen Stoffen (z.B. bestimmte Abfälle, kontaminierte Produkte oder Substanzen, die für die menschliche Gesundheit schädlich sein könnten), die keinesfalls in Futtermitteln enthalten sein dürfen. Zudem existieren detaillierte Vorgaben für Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen wie Schwermetallen, Mykotoxinen oder Dioxinen, die natürlicherweise vorkommen können, aber in hohen Konzentrationen schädlich sind. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist entscheidend und wird durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
Wie müssen Futtermittel korrekt gekennzeichnet sein?
Die Kennzeichnung von Futtermitteln ist ein zentraler Aspekt des Futtermittelrechts, um Transparenz und Information für den Käufer zu gewährleisten. Zu den Pflichtangaben auf der Verpackung oder dem Begleitdokument gehören die Bezeichnung des Futtermittels, die Tierart(en), für die es bestimmt ist, eine genaue Liste der analytischen Bestandteile (z.B. Rohprotein, Rohfett, Rohfaser), die verwendeten Zusatzstoffe und deren Gehalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Name und Anschrift des verantwortlichen Betriebs. Diese Angaben müssen klar, gut lesbar und unverwischbar sein, um dem Käufer eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und die Rückverfolgbarkeit zu sichern.
Welche Regeln gelten für die Werbung von Futtermitteln?
Die Werbung für Futtermittel muss den Grundsätzen des Lauterkeitsrechts entsprechen und darf nicht irreführend sein. Das bedeutet, dass Werbeaussagen sachlich und wahrheitsgemäß sein müssen und keine Eigenschaften oder Wirkungen versprochen werden dürfen, die das Futtermittel nicht besitzt oder die nicht wissenschaftlich belegt sind. Health Claims oder andere Aussagen über gesundheitliche Vorteile müssen strengen Prüfungen standhalten und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass das Futtermittel eine Krankheit heilen kann (dies wäre die Domäne von Tierarzneimitteln). Auch im Online-Marketing und bei der Nutzung von Social Media sind diese Regeln zu beachten.
Was ist im Falle eines Produktrückrufs oder einer Rücknahme von Futtermitteln zu tun?
Wenn ein Futtermittel ein Risiko für die Tiergesundheit, die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt (z.B. aufgrund einer Kontamination oder eines Produktfehlers), ist der verantwortliche Betrieb gesetzlich verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Rücknahme des Produkts aus dem Handel oder ein öffentlicher Rückruf, um bereits bei Verbrauchern befindliche Produkte zurückzuholen. Unternehmen müssen über detaillierte Krisenpläne verfügen, die klare Abläufe für solche Notfälle festlegen, einschließlich der schnellen Information der zuständigen Behörden (Meldepflicht) und der effizienten Kommunikation mit der Öffentlichkeit, um eine Ausbreitung von Schäden zu verhindern und das Vertrauen wiederherzustellen.
Was sind Futtermittelzusatzstoffe und welche rechtlichen Hürden gibt es bei ihrer Verwendung?
Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die bewusst Futtermitteln zugesetzt werden, um bestimmte Zwecke zu erfüllen – beispielsweise die Verbesserung der Leistung der Tiere, die Sicherung der Futtermittelqualität, die bessere Verdaulichkeit von Nährstoffen oder die Reduzierung von Umweltauswirkungen. Bevor ein Zusatzstoff in der EU verwendet werden darf, muss er einen umfassenden Zulassungsprozess durchlaufen. Dieser Prozess beinhaltet eine detaillierte Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), um sicherzustellen, dass der Zusatzstoff weder für die Tiere noch für den Menschen (über die Lebensmittelkette) oder die Umwelt schädlich ist. Die Verwendung ist nur unter den in der Zulassung festgelegten Bedingungen (z.B. Höchstgehalte, Tierarten) erlaubt und muss auf der Kennzeichnung deklariert werden.
Welche Besonderheiten gibt es bei Bio-Futtermitteln?
Bio-Futtermittel unterliegen zusätzlich zu den allgemeinen Futtermittelvorschriften den strengen Regeln der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen. Dies bedeutet, dass nur Futtermittel verwendet werden dürfen, die aus ökologischem Landbau stammen. Es gibt spezifische Vorgaben für die Herkunft der Rohstoffe, die Verarbeitung (z.B. keine GVO, bestimmte synthetische Zusatzstoffe sind verboten oder nur eingeschränkt erlaubt) und die strikten Kontrollmechanismen. Betriebe, die Bio-Futtermittel herstellen oder vertreiben, müssen durch eine zugelassene Kontrollstelle zertifiziert sein und sich regelmäßigen Überprüfungen unterziehen, um die Einhaltung der strengen Bio-Standards zu gewährleisten.
Wann haftet ein Futtermittelhersteller für Schäden, die durch sein Produkt entstehen?
Futtermittelhersteller können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch fehlerhafte Futtermittel verursacht werden. Dies kann nach dem Produkthaftungsgesetz der Fall sein, wenn ein Mangel am Produkt zu einem Schaden führt, z.B. Gesundheitsschäden bei Tieren, Produktionsausfälle in der Tierhaltung oder eine Belastung der Lebensmittelkette beim Menschen (z.B. durch Rückstände in Milch oder Fleisch). Eine Haftung kann auch nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (z.B. aus Kaufvertrag, Gewährleistung oder unerlaubter Handlung) bestehen, wenn beispielsweise eine mangelhafte Ware geliefert wurde oder der Hersteller seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Eine umfassende Qualitätssicherung und ein effektives Risikomanagement sind daher von entscheidender Bedeutung, um solche Haftungsrisiken zu minimieren.
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