Im Gesundheitsmarkt ist Werbung ein rechtliches Minenfeld. Wettbewerbsverbände und Konkurrenten lauern auf Fehler. Wir prüfen Health Claims, beraten bei Abmahnungen und setzen Ihre Marktposition juristisch durch.
Health-Claims-Check (NEM und Functional Food).
Prüfung von Verpackungen & Labelling (LMIV/HWG).
Verteidigung gegen Verbandsklagen (VSW, Wettbewerbszentrale & Co.).
Einstweilige Verfügungen erwirken und abwehren.
Führen von UWG-Prozessen zu Grundsatzfragen im Gesundheitsmarkt.

Post vom Abmahnverein oder vom Gericht bekommen? Jetzt kommt es auf die richtige Abwehrstrategie an, um nicht aus dem Spiel genommen zu werden. Wir entwickeln diese.
Ihr Konkurrent pfeifft auf die Spielregeln? Das UWG liefert Ihnen scharfe Waffen, um dies zu unterbinden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese wirkungsvoll einsetzen.
Der beste Prozess ist der, der nicht geführt werden muss. Wir beraten Sie präventiv, um das Risiko von Abmahnungen im Gesundheitsbereich zu reduzieren.
Nein. Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel dürfen nicht heilen. Heilung ist Arzneimitteln vorbehalten. Wer das missachtet, handelt unlauter.
Im NEM-Markt geht es zu wie im "Wilden Westen". Mancher hält sich nicht an die Regeln, bis der Sheriff kommt. Ein Claim wie "Heilt Arthrose" auf einem Lebensmittel ist ein Wettbewerbsverstoß. Nur weil Konkurrenten so werden, dürfen Sie dies nicht auch. Sie müssen dem aber nicht tatenlos zusehen. Wir alarmieren für Sie den Sheriff - oder machen Sie selbst zum Sheriff.
Der lange Arm der deutschen Justiz reicht bei UWG-Verstößen weiter, als mancher denkt. Eine Adresse in den Niederlanden schützt nicht vor Abmahnungen und Verurteilungen durch deutsche Gerichte.
Auch wenn im Impressum des Online-Shops eine Adresse im Ausland steht, sollte man sich daher nicht in Sicherheit wiegen. Es kommt immer darauf an, wie viel Mühe sich der Angreifer gibt. Und manche Angreifer scheuen vor Mühen nicht zurück.
Es ist verständlich, dass Sie sich ärgern. Das hilft Ihnen aber nichts. Der Gesetzgeber will es so, dass Verbände die Einhaltung lauteren Wettbewerbs überwachen. Auch wenn es nur um Kleinigkeiten geht.
Fehlende Pflichtangaben gemäß LMIV, eine falsche Grundpreisangabe – zack, eine Abmahnung liegt in der Post. Nun sollte dem ersten Fehler kein weiterer folgen, indem Sie brav die vorgeschlagene Unterlassungserklärung unterschreiben. Wir helfen Ihnen, damit ein kleiner Fehler nicht zur dauerhaften oder gar existenzgefährdenden Belastung wird.
In dieser Konstellation gilt: Sie dürfen sich entscheiden, ob Sie den Prozess oder Ihr Geschäftsgeheimnis verlieren wollen.
Wer mit Aussagen wie "Anti-Aging" wirbt, muss beweisen, dass es stimmt. Die Konkurrenz kann klagen und verlangen: "Zeig mir deine Studie." Wenn Sie dies nicht tun und keinen anderen Beleg als Ihre Studie haben, verlieren Sie. Das Argument "Schutz von Geschäftsgeheimnissen" zieht in diesem Fall nicht.
Hier gilt wieder einmal die berüchtigte Anwalts-Antwort: Es kommt drauf an. Nämlich darauf, ob und welche Briefings und Verträge Sie mit Influencern haben und wie diese an Ihr Produkt gekommen sind.
Influencer-Marketing ist gerade im Health-Care-Bereich interessant, aber auch riskant. Sie schicken das Produkt raus, der Creator macht sein Ding. Oft gut gemeint, aber juristisch tödlich ("Das hat meine Knieschmerzen geheilt!"). Wir implementieren mit Ihnen Vorkehrungen, um solche tödlichen Fehler zu vermeiden.

"Das gilt nicht nur im Fußball, sondern auch im Recht. Ob Sie für Ihre Produkte so werben dürfen, wie Sie möchten, entscheidet sich auf dem Spielfeld des Gerichts. Wir wählen die Taktik, die die beste Chance bietet, dass der (Schieds-)Richter am Ende für Sie pfeifft."
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder einen aggressiven Konkurrenten stoppen wollen: Kontaktieren Sie uns. Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen.

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