Werbung & Irreführung
§§ 5, 5a UWG
- Claims und Produktaussagen prüfen
- Kampagnen vor dem Start
Wirtschaft · Wettbewerbsrecht & HWG
Fairer Wettbewerb ist kein Zufall. UWG, Heilmittelwerbung, Umweltaussagen und Preisangaben: Wir prüfen Werbung vor dem Start und vertreten Unternehmen bei Abmahnung und einstweiliger Verfügung, auf beiden Seiten.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Acht Themenfelder, die im Wettbewerbsrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Werbeprüfung bis zur einstweiligen Verfügung.
§§ 5, 5a UWG
EmpCo, ab 27.09.2026
§§ 3, 3a, 9, 11 HWG
PAngV
Ansprüche durchsetzen
§§ 8c, 13a UWG
PPWR, seit 12.08.2026
GeschGehG, GWB
Im Wettbewerbsrecht zählt beides: sauber werben und sich gegen unlauteres Verhalten anderer wehren. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen bei Durchsetzung wie Abwehr, gegenüber Wettbewerbern und vor Gericht.
Prävention ist günstiger als Abmahnung.
Fehlerhafte Formulierungen im Webauftritt oder in der Werbung führen schnell zu einer Abmahnung wegen Irreführung (§ 5 UWG) oder wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Marktverhaltensregeln (§ 3a UWG), etwa bei Pflichtangaben auf Verpackungen nach der EU-Verpackungsverordnung. Wir prüfen Claims, Produktnamen und Kampagnen, bevor sie live gehen.
Mit dem 27. September 2026 gelten für Umweltaussagen strengere Regeln: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ brauchen den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, „klimaneutral“ auf Basis von Kompensation ist unzulässig, und Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sein. Das betrifft auch bestehende Verpackungen und Websites. Wir beraten dazu branchenübergreifend, mit Schwerpunkt auf Lebensmitteln, Kosmetik und weiteren Gesundheitsprodukten.
Preisangaben unterliegen der Preisangabenverordnung, mit Vorgaben zu Gesamt- und Grundpreis und bei Rabattwerbung zum niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (§ 11 PAngV).
Stolperfalle Eine Werbekampagne ohne Prüfung von Claims, Umweltaussagen und Preisangaben starten.
Hilft Werbemittel vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen.
Das HWG ist eines der strengsten Werberechte.
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Werbung für Arzneimittel, Behandlungsmethoden und Medizinprodukte nach § 3 HWG, dazu Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel nach § 3a HWG; Werbung für Fernbehandlungen ist nach § 9 HWG nur eingeschränkt zulässig. Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Hersteller sind gleichermaßen betroffen.
§ 11 HWG setzt zusätzliche Grenzen für die Publikumswerbung. Wir prüfen Ihre Werbemittel gegen diesen engmaschigen Rahmen, bevor Wettbewerber es tun.
Hilft Heilmittelwerbung vorab auf HWG-Konformität prüfen lassen.
Stolperfalle Wirkaussagen für Arzneimittel oder Medizinprodukte ohne Prüfung nutzen.
Wettbewerbsrecht funktioniert in beide Richtungen.
Eine Abmahnung muss nach § 13 Abs. 2 UWG bestimmte Pflichtangaben enthalten, etwa zur Anspruchsberechtigung, zur Rechtsverletzung und zur Berechnung der Kosten. Fehlen sie, entfällt der Anspruch auf Kostenersatz, und der Abgemahnte kann seine eigenen Verteidigungskosten verlangen. Für Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel können Mitbewerber keine Abmahnkosten verlangen.
Wir mahnen für Sie berechtigt ab und prüfen erhaltene Abmahnungen auf Berechtigung, Kosten und Höhe der Vertragsstrafe. Bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen können Sie Ersatz Ihrer Anwaltskosten verlangen (§ 8c Abs. 3 UWG).
Stolperfalle Eine Unterlassungserklärung oder Zahlung ungeprüft leisten.
Hilft Jede Abmahnung erst auf Berechtigung und Pflichtangaben prüfen lassen.
Ignorieren erhöht die Kosten erheblich.
Wird eine berechtigte Abmahnung ignoriert, folgt häufig der Antrag auf eine einstweilige Verfügung, oft ohne mündliche Verhandlung. Die Kosten trägt dann in der Regel der Abgemahnte. Wer mit einer Verfügung rechnet, kann vorsorglich eine Schutzschrift hinterlegen.
Wir vertreten Sie bei einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen, als Anspruchsteller wie in der Verteidigung. Dazu gehören auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz und kartellrechtliche Fragen, etwa zu Vertriebs- und Preisbindungen. Für Geheimhaltungs- und Vertriebsverträge sprechen Sie mit unserem Anwalt für Vertragsrecht.
Hilft Bei drohender Verfügung frühzeitig reagieren und eine Schutzschrift prüfen.
Stolperfalle Eine Abmahnung ignorieren und auf die Verfügung warten.
Ablauf
Wir klären, ob eine Abmahnung berechtigt ist oder Sie selbst abmahnen sollten.
Wir prüfen Werbemittel, Claims und Preisangaben vor der Veröffentlichung.
Wir mahnen ab oder wehren eine erhaltene Abmahnung fristgerecht ab.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei einstweiliger Verfügung und Klage.
Selbst-Check
Betrifft mich das Wettbewerbsrecht?
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.
Stell oben ein, was auf dich zutrifft.
Häufige Fragen zum Wettbewerbsrecht
Nicht für jede Frage, aber immer dann, wenn eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine größere Werbekampagne ansteht. Abmahnungen setzen oft Fristen von wenigen Tagen, und eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft. Wettbewerbsrecht ist eine Querschnittsmaterie: Das UWG regelt Irreführung, Umweltaussagen und Marktverhalten, das Heilmittelwerbegesetz die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Preisangabenverordnung Preise und Rabatte. Dazu kommen Branchenvorschriften, deren Verletzung Mitbewerber abmahnen können. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht ordnet Ihre Situation in diesem Gesamtbild ein. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wo Sie Unterstützung brauchen und was Sie selbst erledigen können.
Nein, einen eigenen Fachanwaltstitel für Wettbewerbsrecht gibt es nicht. Das Wettbewerbsrecht gehört zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der daneben auch Marken-, Design- und Patentrecht umfasst. Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M. führt diesen Titel nicht. Wer nach einem „Fachanwalt für Wettbewerbsrecht“ sucht, sucht in der Praxis eine Kanzlei, die Abmahnungen und Verfügungsverfahren regelmäßig führt und das Werberecht der eigenen Branche kennt. Unser Schwerpunkt liegt auf Werbung für regulierte Produkte: Lebensmittel, Kosmetik, Arzneimittel und Medizinprodukte. Achten Sie bei der Wahl darauf, ob die Kanzlei Werbung vorab prüft und ob sie im Streitfall auch vor Gericht vertritt.
Zuerst die Frist notieren, dann nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen. Die beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig und bindet Sie dauerhaft; bei einem späteren Verstoß wird die Vertragsstrafe fällig. Wir prüfen, ob der Abmahnende überhaupt anspruchsberechtigt ist, ob die Abmahnung die Pflichtangaben nach § 13 Abs. 2 UWG enthält und ob der Vorwurf in der Sache trägt. Danach entscheiden wir mit Ihnen, ob eine angepasste Unterlassungserklärung, eine Zurückweisung oder eine Schutzschrift der richtige Weg ist. Wer eine berechtigte Abmahnung ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung, oft ohne mündliche Verhandlung und mit zusätzlichen Kosten.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, den im Streitfall das Gericht nach der Bedeutung der Sache festsetzt. Ist die Abmahnung berechtigt und enthält sie die Pflichtangaben, muss der Abgemahnte die erforderlichen Anwaltskosten des Abmahnenden erstatten. Seit 2020 gelten Deckelungen: Für Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel und für Datenschutzverstöße von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können Mitbewerber keinen Kostenersatz verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG). Vertragsstrafen sind bei unerheblichen Verstößen kleinerer Unternehmen auf 1.000 Euro begrenzt (§ 13a UWG). Unsere eigene Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung, die wir vorab transparent abstimmen. Das erste Strategiegespräch ist unverbindlich.
Mit dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln des UWG zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo). Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind nur noch mit Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung zulässig. Aussagen wie „klimaneutral“, die auf der Kompensation von Emissionen beruhen, sind verboten, ebenso Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage und Umweltaussagen über das ganze Produkt, wenn sie nur einen Teil betreffen. Eine Abverkaufsfrist für bereits gekennzeichnete Ware sieht das UWG nicht vor. Betroffen sind deshalb auch bestehende Verpackungen, Websites und Social-Media-Beiträge; Mitbewerber und Verbände können Verstöße abmahnen. Wir prüfen Umweltaussagen und Siegel branchenübergreifend, mit Schwerpunkt auf Lebensmitteln, Kosmetik und weiteren Gesundheitsprodukten, und entwickeln mit Ihnen Übergangslösungen für Altbestände.
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen (§ 3 HWG) und Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel (§ 3a HWG). Werbung für Fernbehandlungen ist nur eingeschränkt zulässig (§ 9 HWG), und § 11 HWG verbietet gegenüber Laien zahlreiche Werbeformen, etwa Werbung, die Angstgefühle ausnutzt, oder Vorher-nachher-Bilder bei Schönheitsoperationen. Betroffen sind Hersteller ebenso wie Apotheken, Ärzte, Kliniken und Influencer, die für sie werben. Verstöße sind zugleich Wettbewerbsverstöße und werden häufig von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt. Wir prüfen Werbemittel, Websites und Social-Media-Kampagnen gegen diesen engen Rahmen, bevor sie veröffentlicht werden.
Ja. Ist eine Abmahnung unberechtigt oder enthält sie die Pflichtangaben nach § 13 Abs. 2 UWG nicht, können Sie Ersatz der Kosten Ihrer Rechtsverteidigung verlangen (§ 13 Abs. 5 UWG). Bei missbräuchlichen Abmahnungen, etwa wenn es dem Abmahnenden vor allem um Gebühren oder Vertragsstrafen geht, besteht ein entsprechender Anspruch nach § 8c Abs. 3 UWG. Wichtig ist, nicht einfach zu schweigen: Auch eine unberechtigt erscheinende Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung führen, wenn der Abmahnende das anders sieht. Eine begründete Zurückweisung oder eine vorsorglich hinterlegte Schutzschrift verbessert Ihre Position. Wir prüfen die Abmahnung, weisen unberechtigte Forderungen zurück und machen Ihre Gegenansprüche geltend.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Nächster Schritt
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