Schönheit ist ein Schlachtfeld

Auch in rechtlicher Hinsicht. Verlieren Sie nicht den Kampf.

Wer "Wirkung" verspricht, muss Beweise liefern. Von "Anti-Aging" bis "Zellulitis": Bei Kosmetik-Claims ist Sorgfalt geboten.

Wir navigieren Sie rechtssicher durch das Zeitalter der künstlichen Intelligenz

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Cosmetic Compliance

Schön abgesichert

Innovation treibt die Kosmetikbranche, doch Regulierungen bremsen sie. Nicht nur CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbericht & Co. sind Pflicht, sondern auch Werbeaussagen stehen zunehmend unter Beschuss.

  • Prüfung von Werbe-Claims (Von "Anti Aging" bis "Zellulitis").

  • Abgrenzung: Kosmetik vs. Arzneimittel vs. Biozid.

  • Unterstützung bei behördlichen Beanstandungen.

  • Verteidigung gegen Abmahnungen und Klagen.

  • Unterstützung bei CPNP, PID und GMP.

Unsere Waffenkammer

Versprechen

Claims & Werbung

Wir scannen Ihre Werbung auf Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Kosmetik-Claims VO 655/2013.

Der Pass

CPNP & Sicherheit

Wir unterstützen Sie über unsere Kooperationspartner bei der Meldung im CPNP-Portal sowie der Erstellung von PID (Produktinformations-Datei) und Sicherheitsbericht.

Die Grenze

Borderline & Abgrenzung

Cosmeceutical oder schon Medizin? Auch bei Kosmetika darf die Borderline zu Arzneimitteln nicht überschritten werden. Wir helfen bei der Abgrenzung.

Spezialgebiete im Fadenkreuz

"FREE FROM" CLAIMS - Darf ich damit werben, dass meine Creme 'frei von Parabenen' oder 'ohne Mikroplastik' ist?

Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder die Diskreditierung legaler Inhaltsstoffe sind verboten. Wir unterstützen Sie dabei, Formulierungen zu finden, die Ihre Kunden überzeugen, ohne das Gesetz zu brechen.

"Clean Beauty" und "Green Beauty" liegen im Trend. Werbung dafür ist ein juristisches Minenfeld. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Sie sich profilieren, indem Sie sichere, legale Inhaltsstoffe schlechtreden oder Selbstverständliches hervorheben. Wir helfen Ihnen dabei, rechtliche Tretminen zu umgehen.

ANTI-AGING & WIRKUNG - Ich habe Studien, die zeigen, dass meine Creme Falten reduziert. Was darf ich in der Werbung schreiben?

Auf die Studie kommt es an! Auch für Kosmetik-Claims gelten strenge rechtliche Anforderungen.

Es ist ein Tanz auf dem Vulkan. Sie wollen Wirkung verkaufen. Aber zu viel Wirksamkeitsbeleg macht Ihr Produkt möglicherweise zum Arzneimittel. Zu wenig Wirksamkeitsbeleg ist irreführend. Wir helfen Ihnen bei dieser Gratwanderung, indem wir Belege prüfen und alternative Formulierungen finden.

VERANTWORTLICHE PERSON - Ich importiere Kosmetik aus den USA. Wer haftet, wenn ein Kunde Ausschlag bekommt?

Sie. Als Importeur sind Sie die "Verantwortliche Person" in der EU. Sie haften gegenüber den Kunden und Behörden voll für Sicherheit, GMP und Einhaltung aller sonstigen kosmetikrechtlichen Pflichten.

Viele Händler unterschätzen diese Rolle massiv. Sie denken, sie seien nur Verkäufer. Falsch. Juristisch sind Sie der Verantwortliche, sobald die Ware den EU-Boden berührt, wenn keine anderweitigen Vorkehrungen getroffen wurden. Wenn der Sicherheitsbericht fehlt oder die Rezeptur schädlich ist, stehen Sie vor dem Staatsanwalt, nicht der Lieferant in Kalifornien. Wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Gestaltung, damit es so weit nicht kommt.

CBD KOSMETIK - Darf ich CBD-Öl als Kosmetik verkaufen, um das Novel-Food-Verbot zu umgehen?

Behörden bewerten dies gerne als Umgehungsversuch der Novel-Food-Verordnung, zum Beispiel bei Cannabidiol-Mundölen. Insbesondere dann, wenn es im konkreten Fall eine "Vorgeschichte" als CBD-Lebensmittel gab.

Die Argumentation der Behörden ist simpel: Es hilft nicht, CBD-Tropfen als "Mundkosmetikum" zu deklarieren, wenn der Kunde sie in Wahrheit schlucken soll. Vor Pauschal-Urteilen im Sinne der "Schweinehund-Theorie" ist aber zu warnen. Eine rechtlich saubere Positionierung von CBD-Kosmetik ist durchaus denkbar. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wir prüfen diesen für Sie.

SICHERHEITSBERICHT - Der Lohnhersteller hat mir ein Sicherheitsdatenblatt geschickt. Reicht das als Sicherheitsbewertung?

Nein. Ein Sicherheitsdatenblatt (MSDS) im Sinne der REACH-VO ist kein Sicherheitsbericht, wie er für kosmetische Mittel vorgeschrieben ist. Fehlt dieser, ist der Verkauf illegal.

Gerade für Start-ups ist es nicht leicht, sich in diesem Begriffs-Dschungel zurechtzufinden. Unsere naturwissenschaftlich versierten Kooperationspartner prüfen, ob die von Lohnherstellern gelieferten Dokumente ausreichen, und helfen Ihnen bei der Erstellung von Sicherheitsberichten und der Produktinformationsdatei (PID). Wir unterstützen Sie, wenn es zu Streitigkeiten mit Behörden über diese Fragen kommt.

Warum wir die richtigen Sind?

Wir sind keine Bedenkenträger. Wir sind Ermöglicher

"Wir wollen Ihre Werbetexte ungern zusammenstreichen, bis nur noch 'pflegt die Haut' übrig bleibt. Wir wissen, dass Träume verkauft werden. Unser Ziel ist es, mit Ihnen Aussagen zu finden, die wirksam sind, ohne zum juristischen Albtraum zu werden."

Warten Sie nicht bis es zu spät ist

Kein Risiko für Ihre Schönheit

Eine Abmahnung wegen falscher Claims oder fehlender Notifizierung kann den Launch Ihrer Kosmetiklinie stoppen und Tausende Euro kosten. Senden Sie uns Ihr Packaging-Design und Ihre Inci-Liste – wir machen Ihre Marke rechtssicher und verkehrsfähig.

juravendis Rechtsanwaltskanzlei
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