Innovation treibt die Kosmetikbranche, doch Regulierungen bremsen sie. Nicht nur CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbericht & Co. sind Pflicht, sondern auch Werbeaussagen stehen zunehmend unter Beschuss.
Prüfung von Werbe-Claims (Von "Anti Aging" bis "Zellulitis").
Abgrenzung: Kosmetik vs. Arzneimittel vs. Biozid.
Unterstützung bei behördlichen Beanstandungen.
Verteidigung gegen Abmahnungen und Klagen.
Unterstützung bei CPNP, PID und GMP.

Wir scannen Ihre Werbung auf Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Kosmetik-Claims VO 655/2013.
Wir unterstützen Sie über unsere Kooperationspartner bei der Meldung im CPNP-Portal sowie der Erstellung von PID (Produktinformations-Datei) und Sicherheitsbericht.
Cosmeceutical oder schon Medizin? Auch bei Kosmetika darf die Borderline zu Arzneimitteln nicht überschritten werden. Wir helfen bei der Abgrenzung.
Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder die Diskreditierung legaler Inhaltsstoffe sind verboten. Wir unterstützen Sie dabei, Formulierungen zu finden, die Ihre Kunden überzeugen, ohne das Gesetz zu brechen.
"Clean Beauty" und "Green Beauty" liegen im Trend. Werbung dafür ist ein juristisches Minenfeld. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Sie sich profilieren, indem Sie sichere, legale Inhaltsstoffe schlechtreden oder Selbstverständliches hervorheben. Wir helfen Ihnen dabei, rechtliche Tretminen zu umgehen.
Auf die Studie kommt es an! Auch für Kosmetik-Claims gelten strenge rechtliche Anforderungen.
Es ist ein Tanz auf dem Vulkan. Sie wollen Wirkung verkaufen. Aber zu viel Wirksamkeitsbeleg macht Ihr Produkt möglicherweise zum Arzneimittel. Zu wenig Wirksamkeitsbeleg ist irreführend. Wir helfen Ihnen bei dieser Gratwanderung, indem wir Belege prüfen und alternative Formulierungen finden.
Sie. Als Importeur sind Sie die "Verantwortliche Person" in der EU. Sie haften gegenüber den Kunden und Behörden voll für Sicherheit, GMP und Einhaltung aller sonstigen kosmetikrechtlichen Pflichten.
Viele Händler unterschätzen diese Rolle massiv. Sie denken, sie seien nur Verkäufer. Falsch. Juristisch sind Sie der Verantwortliche, sobald die Ware den EU-Boden berührt, wenn keine anderweitigen Vorkehrungen getroffen wurden. Wenn der Sicherheitsbericht fehlt oder die Rezeptur schädlich ist, stehen Sie vor dem Staatsanwalt, nicht der Lieferant in Kalifornien. Wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Gestaltung, damit es so weit nicht kommt.
Behörden bewerten dies gerne als Umgehungsversuch der Novel-Food-Verordnung, zum Beispiel bei Cannabidiol-Mundölen. Insbesondere dann, wenn es im konkreten Fall eine "Vorgeschichte" als CBD-Lebensmittel gab.
Die Argumentation der Behörden ist simpel: Es hilft nicht, CBD-Tropfen als "Mundkosmetikum" zu deklarieren, wenn der Kunde sie in Wahrheit schlucken soll. Vor Pauschal-Urteilen im Sinne der "Schweinehund-Theorie" ist aber zu warnen. Eine rechtlich saubere Positionierung von CBD-Kosmetik ist durchaus denkbar. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wir prüfen diesen für Sie.
Nein. Ein Sicherheitsdatenblatt (MSDS) im Sinne der REACH-VO ist kein Sicherheitsbericht, wie er für kosmetische Mittel vorgeschrieben ist. Fehlt dieser, ist der Verkauf illegal.
Gerade für Start-ups ist es nicht leicht, sich in diesem Begriffs-Dschungel zurechtzufinden. Unsere naturwissenschaftlich versierten Kooperationspartner prüfen, ob die von Lohnherstellern gelieferten Dokumente ausreichen, und helfen Ihnen bei der Erstellung von Sicherheitsberichten und der Produktinformationsdatei (PID). Wir unterstützen Sie, wenn es zu Streitigkeiten mit Behörden über diese Fragen kommt.

"Wir wollen Ihre Werbetexte ungern zusammenstreichen, bis nur noch 'pflegt die Haut' übrig bleibt. Wir wissen, dass Träume verkauft werden. Unser Ziel ist es, mit Ihnen Aussagen zu finden, die wirksam sind, ohne zum juristischen Albtraum zu werden."
Eine Abmahnung wegen falscher Claims oder fehlender Notifizierung kann den Launch Ihrer Kosmetiklinie stoppen und Tausende Euro kosten. Senden Sie uns Ihr Packaging-Design und Ihre Inci-Liste – wir machen Ihre Marke rechtssicher und verkehrsfähig.

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