Healthcare · Apothekenrecht

Ihre Apotheke. Unser Rechtsrahmen.

Betriebserlaubnis nach ApoG, Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), Mehrbesitz und E-Rezept: Wir begleiten Apotheken und Apothekenketten durch jede regulatorische Hürde.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

In Kürze Betriebserlaubnis nach dem ApoGBis zu drei Filialapotheken zulässig24h Reaktion bei akutem BedarfBundesweite Vertretung vor Behörden und Gerichten

Im Überblick

Themen im Apothekenrecht

Acht Themenfelder, die im Apothekenrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Betriebsordnung bis zur Kammer.

Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO im Detail

  • Räumlichkeiten, Rezeptur, QS
  • Dokumentationspflicht nach ApBetrO

Filialapotheken

Eigene Zulassung pro Standort

  • Eigene Betriebserlaubnis je Filiale (ApoG)
  • Organisatorische Anbindung

Mehrbesitz

Grenzen des Mehrbesitzes

  • Mehrbesitzverbot nach ApoG
  • Zulässige Betriebsform & Verbund

Versandhandel

Zulassung & E-Commerce

  • Zulassung Versandhandel
  • Onlineshop-Check & Preisangaben

Reimporte

Einfuhr & Kennzeichnung

  • Einfuhrgenehmigung
  • Importpflicht & Rabattvertrag

E-Rezept & Telepharmazie

Neue Abgabeprozesse

  • Digitale Verordnung
  • Neue Wettbewerbsfragen

Rezeptsammelstellen

Genehmigung & Grenzen

  • Genehmigung & Betrieb
  • Zulässigkeit & Grenzen

Apothekenaufsicht

Kammer & Aufsichtsbehörde

  • Revisionen & Beanstandungen
  • Drohender Approbationsentzug

Von der Eröffnung bis zum laufenden Betrieb, ein Ansprechpartner

Das Apothekenrecht begleitet Sie durch jede Phase der Gründung und des Betriebs, und in jeder lauern eigene Fallstricke. Wir sortieren die Kernthemen für Sie und nehmen Ihnen die Entscheidungen ab, die Sie sonst allein treffen müssten, von der ersten Standortprüfung bis zur laufenden Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung.

Der Start entscheidet über Ihren gesamten Zeitplan.

Die Gründung und der Betrieb einer Apotheke gehören zu den am dichtesten regulierten unternehmerischen Tätigkeiten in Deutschland. Wer eröffnen, übernehmen oder erweitern will, braucht zuerst die Betriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz (ApoG), dann die laufende Einhaltung von Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und Arzneimittelgesetz (AMG).

Schon die Rechtsform und das Mehrbesitzverbot des ApoG entscheiden, wie viele Standorte Sie überhaupt betreiben dürfen. Wir klären das, bevor Sie investieren, und begleiten den Antrag bis zur Erlaubnis.

Stolperfalle Standort und Mietvertrag festzurren, bevor die Genehmigungsvoraussetzungen geprüft sind.

Hilft Mehrbesitz- und Filialgrenzen des ApoG vor der Expansion durchrechnen.

Jede Filiale zählt rechtlich einzeln.

Die ApBetrO regelt bis ins Detail, wie eine Apotheke geführt werden muss: von Räumlichkeiten und Rezeptur über die Qualitätssicherung bis zur lückenlosen Dokumentationspflicht. Ein Verstoß kann bei der nächsten Revision teuer werden.

Für Filialapotheken kommt hinzu, dass jede Filiale eine eigene Betriebserlaubnis nach dem ApoG benötigt, auch wenn sie organisatorisch zur Hauptapotheke gehört. Versandhandel, Rezeptsammelstellen und Kooperationsmodelle bringen jeweils eigene Zulassungsanforderungen mit, die wir sauber trennen.

Hilft Zulassungsfragen für Filiale, Versand und Rezeptsammelstelle von Anfang an mitdenken.

Stolperfalle Eine Filiale als bloße Zweigstelle behandeln, ohne eigene Betriebserlaubnis.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Standortprüfung

    Wir analysieren Ihre Ausgangslage: Standort, Rechtsform, Zeitplan. Sie erfahren, welche Genehmigungen Sie konkret brauchen.

  2. Betriebserlaubnis & Zulassung

    Wir bereiten den Antrag auf Betriebserlaubnis vor und begleiten die Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

  3. Aufbau & ApBetrO-Compliance

    Von der Rezeptur bis zur Dokumentationspflicht: Wir stellen sicher, dass Ihr Betrieb von Tag eins an die Apothekenbetriebsordnung einhält.

  4. Laufender Betrieb

    E-Rezept-Prozesse und Ihr laufender Betrieb: Wir bleiben an Ihrer Seite, auch nach dem Start.

Selbst-Check

Betrifft mich das Apothekenrecht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich betreibe oder gründe eine Apotheke (Präsenz, Filiale oder Versand)
Ich plane E-Rezept- oder Telepharmazie-Angebote

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zum Apothekenrecht

Apothekenrecht: Was Sie wissen sollten

Ja. Jede Filiale benötigt eine eigene Betriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz (ApoG), auch wenn sie zur selben Apotheke gehört. Wir prüfen für Sie, welche Nachweise die zuständige Behörde konkret verlangt.

Betriebserlaubnis
pro Filiale
eigene Erlaubnis je Standort

Das Apothekengesetz erlaubt neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken, unterliegt aber dem Mehrbesitzverbot und weiteren Voraussetzungen. Wir prüfen, welche Betriebsform und welcher Verbund für Sie zulässig sind.

Mehrbesitz
max. 3 Filialen
neben der Hauptapotheke

Das E-Rezept verändert Abgabeprozesse, Dokumentationspflichten und teils auch Wettbewerbsfragen im Versandhandel. Wir halten Sie über relevante Änderungen auf dem Laufenden und passen Ihre Prozesse an.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

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