Geschmack ist subjektiv.

Die Auslegung des Lebensmittelrechts ist es auch!

Ein unzulässiger Health Claim, eine falsche Zutat – und Ihr Produkt kann im schlimmsten Fall vom Markt genommen werden. Wir klären mit Ihnen, wie sich dies vermeiden lässt. Am besten, bevor der Wettbewerb Sie ins Visier nimmt.

Wir navigieren Sie rechtssicher durch das Zeitalter der künstlichen Intelligenz

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Geschmack ist subjektiv

Das Recht leider auch

Ein unzulässiger Health Claim, eine falsche Zutat – und Ihr Produkt kann im schlimmsten Fall vom Markt genommen werden. Wir besprechen mit Ihnen, wie sich dies vermeiden lässt. Ab besten, bevor der Wettbewerb Sie ins Visier nimmt.

  • Prüfung von Etiketten und Werbematerialien

  • Strategische Health-Claims-Optimierung

  • Verteidigung gegen Abmahnungen & UWG-Klagen

  • Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln

  • Unterstützung bei Beanstandungen durch Behörden

Unsere Waffenkammer

Prävention

Der Label- & Rezeptur-Check

Bevor Sie produzieren, prüfen wir. Wir scannen Ihre Verpackung, Ihren Online-Shop und Ihre Social-Media-Ads auf Verstöße gegen LFGB, LMIV und HCVO.

Verteidigung

Hilfe bei Abmahnungen

Post vom Verband Sozialer Wettbewerb oder der lieben Konkurrenz? Unterschreiben Sie nichts, ohne vorherige Beratung. Selbst wenn Sie die Abmahnung für berechtigt halten.

Strategie

Abgrenzungs-Fragen

Noch Lebensmittel oder schon Arzneimittel? Oder Novel Food ? Diese Fragen entscheiden über die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte. Wir entwickeln mit Ihnen die richtige Strategie.

Spezialgebiete im Fadenkreuz

Health Claims & Werbung - Was darf ich in der Lebensmittelwerbung überhaupt noch sagen?

Nicht nur die Health-Claims-Verordnung ist der Albtraum der Marketing-Abteilung: Werbeaussagen über Lebensmittel sind stark reguliert. Was darf man überhaupt noch sagen?

Marketing ist Emotion, das Gesetz ist kalter Verbraucherschutz. Das Amt interessiert sich nicht für Ihre Vision gesundheitsbezogener Werbung, sondern für die HCVO-Liste. Wenn Ihre Vision sich nicht mit dieser deckt, haben Sie ein Problem. Wir finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen. Das gilt nicht nur für gesundheitsbezogene Werbung, sondern auch für sonstige Werbeaussagen wie z.B. "Green Claims". Hier stehen die nächsten gesetzlichen Verschärfungen schon vor der Tür!

Behördliche Beanstandung - Die Lebensmittelüberwachung will vor meinen Produkten warnen. Was nun?

Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Wenn beim Vertrieb von Lebensmitteln etwas schiefgeht, werden Sie die Behörden mit dieser Devise aber leider nicht erweichen können. Wir finden mit Ihnen bessere Argumente.

Verkeimungen im Nahrungsergänzungsmittel, Pestizide im Produkt, Mäuse in der Backstube: Fehler bei Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln können passieren, dürfen es aber nicht. Hat die Lebensmittelkontrolle solche Fehler entdeckt, drohen Rückrufe und Veröffentlichungen im "Internet-Pranger" (§ 40 LFGB). Nicht immer sind solche Maßnahmen und Informationen der Öffentlichkeit berechtigt. Wir helfen Ihnen dabei, nicht vorschnell am Pranger zu landen.

Abmahnung & Wettbewerb - Ein Wettbewerber oder Verband hat mich abgemahnt. Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Niemals. Selbst wenn Sie die Abmahnung für berechtigt halten. Vielleicht liegt der Abmahner trotzdem falsch. Und selbst wenn er recht hat, geht es um Schadensminimierung.

Eine Abmahnung mag auf den ersten Blick nicht so dramatisch erscheinen. Unterschreiben, die Abmahnkosten zahlen - und die Sache scheint erledigt. Irrtum! Wenn Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, bindet Sie das praktisch für die Ewigkeit. Und wie sagte schon Schiller: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet". Abmahnungen enthalten oft versteckte Haftungsfallen. Meistens gibt es bessere Alternativen, als eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wir finden diese mit Ihnen.

Abgrenzung (insbesondere NEM vs. Arzneimittel) - Ist mein Produkt noch ein Lebensmittel oder schon Medizin?

Die Grenze ist fließend, aber entscheidend. Wird Ihr Produkt als Arzneimittel eingestuft, brauchen Sie eine Zulassung, die Sie nicht bezahlen können. Wir helfen Ihnen bei der Einstufung und Abgrenzung - mit dem Ziel, den Vertriebsweg als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zu retten.

Wenn Ihr als NEM vertriebener Vitamin-Booster eine "pharmakologische Wirkung" hat, verkaufen Sie kein Essen mehr, sondern treiben unerlaubten Arzneimittelhandel. Das ist schlecht. Und auch eine Straftat. Sprechen wir daher am besten schon vor Vertriebsbeginn über Werbung, Dosierung und Verkehrsauffassung. Vor allem eine Einstufung als Präsentationsarzneimittel lässt sich meistens vermeiden, wenn man seine Worte weise wählt.

Kennzeichnung & Etiketten - Muss ich das alles wirklich so penibel angeben?

Ja, denn selbst kleine Formfehler können Ihre Ware unverkäuflich machen. Wir prüfen Ihre Etiketten auf Konformität, damit Sie keine teuren Aufkleber nachrüsten müssen, wenn die Ware schon im Lager steht oder gar einen Rückruf aus dem Handel starten müssen.

Die Vorschriften über die Lebensmittelkennzeichnung sind gut gemeint, aber nicht immer gut gemacht. Das Risiko tragen die Lebensmittelunternehmen. Ein kleiner Fehler – und wenn es ungünstig läuft, stehen Behörden oder Abmahnvereine vor der Tür. Wir scannen Ihre Verpackung präventiv, helfen Ihnen aber auch bei der Schadensminimierung, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Warum wir die richtigen Sind?

Wir sind keine Bedenkenträger. Wir sind Ermöglicher

"Es ist leicht, im Lebensmittelrecht nur Risiken und Verbote zu sehen. Auch wir müssen Sie auf diese Risiken hinweisen. Wir besprechen mit Ihnen aber auch mögliche Lösungen. Wir bleiben nicht bei „Das dürfen Sie nicht sagen“ stehen.

Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, um nicht die ängstlichste Werbung zu betreiben, sondern im Wettbewerb zu bestehen.“

Warten Sie nicht bis es zu spät ist

Gehen Sie kein Risiko ein!

Laden Sie Ihr Etikett oder Ihren Entwurf hoch. Wir geben Ihnen eine erste strategische Einschätzung zum Pauschalpreis oder im Rahmen eines Dauermandats.

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