Tabak und Liquids sind die meistüberwachten Konsumgüter der EU. Wir navigieren Sie durch das TPD-Labyrinth, prüfen Aromenverbote und verteidigen Ihren Shop gegen Abmahnwellen und behördliche Verkaufsverbote wegen angeblicher Jugendschutz-Verstöße.
TPD-Notifizierung (EU-CEG) & Emissionsmessungen.
Prüfung von Aromenverboten & Inhaltsstoffen.
Rechtssichere Werbung trotz TabakerzG-Restriktionen.
Verteidigung im Tabaksteuerrecht (Substitute).
Jugendschutz-Compliance für Online-Shops (AVS).

Fehlt der Warnhinweis oder der Beipackzettel? Das führt zu sofortigen Rückrufen. Wir prüfen Ihre Kennzeichnung auf Konformität mit TabakerzV und CLP (Gefahrstoffe), bevor der Zoll die Ware stoppt.
Ohne EU-CEG-Meldung und 6-Monats-Frist kein Verkauf. Wir managen Ihre Notifizierungen für Geräte und Liquids, damit Sie neue Produkte 'Time-to-Market' bringen, ohne an Formfehlern zu scheitern.
Grenzüberschreitender Versand ist ein Minenfeld. Wir prüfen Ihre AltersVerifikationsSysteme (AVS) und klären, in welche EU-Länder Sie überhaupt legal versenden dürfen, ohne Beschlagnahmungen.
Nein. Das TabakerzG verbietet nahezu jede audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Tabak und E-Zigaretten im Internet. Die Bußgelder sind drastisch. Wir finden Nischen im B2B-Marketing oder am Point of Sale, die noch legal bespielbar sind.
Die Zeiten des wilden Westens sind vorbei. Ein Post, der ein Liquid positiv darstellt, ist heute eine Einladung an die Wettbewerbszentrale. Der Gesetzgeber will die Sichtbarkeit der Branche auslöschen. Aber: Information ist keine Werbung. Sachliche Darstellung im eigenen Shop ist erlaubt. Wir ziehen die Grenze messerscharf. Wir schulen Ihr Marketing-Team, wie man Produkte "präsentiert", ohne sie zu "bewerben". Wir nutzen die Pressefreiheit und Fachmedien. Wir lassen uns den Mund nicht verbieten, wir wählen nur unsere Worte juristisch klüger.
Die Gefahr ist real. Einige EU-Länder haben Aromen bereits verbannt, Deutschland diskutiert es. Wir analysieren Ihre Rezepturen und bereiten Strategien vor, um Produkte rechtzeitig umzudeklarieren oder als reine Lebensmittelaromen (Shortfills) verkehrsfähig zu halten.
Dies ist ein ideologischer Kampf. Man behauptet Jugendschutz, meint aber Marktbereinigung. Wenn das Verbot kommt, sterben 90% des Marktes. Wir dürfen nicht warten. Wir müssen jetzt Strukturen schaffen. Ist Ihr Aroma untrennbar mit dem Liquid verbunden? Oder verkaufen wir Komponenten? Das "Shake & Vape"-Prinzip war eine Antwort auf die 10ml-Regel. Wir finden auch eine Antwort auf das Aromenverbot. Wir nutzen das Lebensmittelrecht als Fluchtweg aus dem Tabakrecht. Solange der Geschmack legal ist, finden wir einen Weg zum Kunden.
Seit der Steuerreform (TabStMoG): Ja, wenn es zur Verwendung in E-Zigaretten bestimmt ist. Das Finanzamt greift hart durch. Wir prüfen Ihre Zweckbestimmung und Lagerhaltung, um steuerstrafrechtliche Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Die Steuer ist die neue Waffe zur Vernichtung der Branche. Ein Liter Base kostet plötzlich Hunderte Euro Steuer. Das Finanzamt durchsucht Vape-Shops wie Drogenkartelle. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung, weil unversteuerte Komponenten "zweckbestimmt" wurden. Wir verteidigen Sie. Wann wird PG zum Substitut? Erst im Tank? Oder schon im Regal? Wir streiten um diese Definition. Wir schützen Sie vor der Kriminalisierung. Wir sorgen dafür, dass Sie Händler bleiben und nicht als Steuerhinterzieher gebrandmarkt werden.
Das hängt vom THC-Gehalt und der Bewerbung ab. Wenn Sie "Rausch" oder "Heilung" suggerieren, kommt die Staatsanwaltschaft. Wir positionieren Ihr Produkt als reines Genussmittel oder Kosmetikum, um es aus dem BtMG-Fokus zu nehmen.
CBD im Tank ist für Behörden ein rotes Tuch. Sie wittern Drogenhandel. Dabei ist es ein legitimes Geschäft. Der EuGH hat entschieden: CBD ist kein Suchtstoff. Aber die deutsche Polizei beschlagnahmt trotzdem gerne. Wir brauchen wasserdichte Analysezertifikate. Wir brauchen eine Verpackung, die so seriös aussieht wie Aspirin, aber so attraktiv wie Lifestyle. Wir kämpfen gegen das Stigma. Wir beweisen, dass Ihr Produkt harmlos ist. Wir holen Ihre beschlagnahmte Ware zurück.
Meistens nein. Viele EU-Länder haben den grenzüberschreitenden Fernabsatz für Tabak/Vapes komplett verboten. Wer trotzdem liefert, riskiert Beschlagnahme und Strafverfahren im Ausland. Wir klären für jedes Zielland die exakte Rechtslage.
Der Binnenmarkt existiert für diese Branche faktisch nicht mehr. Die EU hat den Mitgliedstaaten erlaubt, die Grenzen dicht zu machen. Wenn Sie ein Paket nach Österreich schicken, begehen Sie dort eine Verwaltungsübertretung. Das kann teuer werden. Wir erstellen Ihnen eine "Green List" der Länder, in die Sie noch liefern dürfen. Und für die anderen? Bauen wir legale Strukturen vor Ort auf oder finden Distributoren. Wir lassen nicht zu, dass Sie blind in offene Messer laufen.

"Andere Anwälte rümpfen die Nase über Tabak und Vapes. Wir nicht. Wir sehen einen legitimen Markt, der von Regulierung erstickt wird. Wir sagen nicht: 'Hören Sie auf zu verkaufen.' Wir sagen: 'Die Steuerfahndung ist aggressiv und das Werbeverbot strikt. Aber wenn wir die Zweckbestimmung der Komponenten trennen und das Marketing in geschlossene Benutzergruppen verlagern, bleibt Ihr Business profitabel.
Wir verstehen den Genussmarkt. Unser Ziel ist nicht die Weltverbesserung, sondern die Sicherung Ihrer unternehmerischen Freiheit."
Der Druck durch TPD-Richtlinien, neue Steuergesetze und drohende Aromenverbote wächst täglich. Senden Sie uns Ihr Produktportfolio oder Ihre Shop-Struktur zur Prüfung – wir sorgen dafür, dass Sie die nächste Regulierungswelle überleben und rechtssicher weiterverkaufen können.

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