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Anwalt in München – TABAK | E-ZIGARETTEN | E-LIQUIDS
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FAQs – Das deutsche Tabakrecht 2025
Welche Hauptgesetze regeln den Umgang mit Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten in Deutschland?
In Deutschland ist das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) die zentrale nationale Rechtsgrundlage. Es setzt die europäische Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht um. Die TPD 2 (Richtlinie 2014/40/EU) ist die übergeordnete EU-Regulierung, die harmonisierte Vorschriften für die Herstellung, Präsentation und den Verkauf von Tabak- und verwandten Erzeugnissen in der gesamten Europäischen Union festlegt. Hinzu kommen weitere Verordnungen und Gesetze, die spezifische Aspekte wie Werbung oder Jugendschutz betreffen.
Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten/Liquids?
Ja, rechtlich wird klar zwischen Tabakerzeugnissen (wie Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak) und E-Zigaretten sowie den dazugehörigen Liquids unterschieden. Obwohl beide Produktgruppen Nikotin enthalten können, unterliegen sie unterschiedlichen – wenn auch teils ähnlichen – Regelungen. E-Zigaretten und Liquids fallen unter eigene Abschnitte des TabakerzG und der TPD 2, da sie nicht auf der Verbrennung von Tabak basieren. Dies betrifft Aspekte wie Inhaltsstoffe, Meldepflichten und Werbebeschränkungen.
Welche Meldepflichten habe ich als Hersteller von Tabakerzeugnissen oder E-Zigaretten/Liquids?
Als Hersteller oder Importeur von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten oder Nachfüllbehältern sind Sie verpflichtet, Ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen über das EU-CEG (European Common Entry Gate) Portal bei den zuständigen Behörden anzumelden. Diese Meldepflicht umfasst detaillierte Informationen zu Inhaltsstoffen, Emissionen, technischen Spezifikationen und Verkaufsdaten. Für Tabakerzeugnisse müssen Sie zudem Angaben zu Zusatzstoffen machen, für E-Zigaretten und Liquids auch zur Nikotindosis und den Bestandteilen.
Wie müssen Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten verpackt und gekennzeichnet werden?
Die Verpackung und Kennzeichnung unterliegt strengen Vorschriften. Bei Tabakerzeugnissen sind auf jeder Packung kombinierte Gesundheitswarnungen (Text und Bild) anzubringen, die mindestens 65% der Vorder- und Rückseite einnehmen müssen. Für E-Zigaretten und Liquids gelten ähnliche Warnhinweise. Zudem sind Informationen wie Inhaltsstoffe, Nikotingehalt (bei nikotinhaltigen Produkten), Füllmenge und der Hersteller anzugeben. Jegliche irreführende Werbung auf der Verpackung, die den Eindruck erweckt, ein Produkt sei weniger schädlich, ist verboten.
Welche Werbebeschränkungen gelten für Tabakprodukte und E-Zigaretten?
Für Tabakerzeugnisse gelten in Deutschland weitreichende Werbeverbote. Werbung ist in Radio, Fernsehen, Presse und Internet (seit 2021) sowie auf Außenflächen (seit 2022) und an Kinoplätzen (seit 2024) verboten. Für E-Zigaretten und Liquids sind die Werbebeschränkungen ebenfalls strikt, aber nicht ganz so umfassend wie für Tabak. Hier sind insbesondere die Werbung in Presse, Radio und Fernsehen sowie im Internet und über Influencer untersagt. Direkte Verkaufsförderung und Sponsoring sind ebenfalls stark reglementiert oder verboten.
Gibt es Höchstgrenzen für Nikotin in Liquids für E-Zigaretten?
Ja, die TPD 2 und damit das TabakerzG legen eine klare Höchstgrenze für den Nikotingehalt in Liquids fest, die in E-Zigaretten verwendet werden. Der Nikotingehalt darf maximal 20 mg/ml betragen. Diese Begrenzung soll das Risiko einer Nikotinüberdosierung minimieren und den Einstieg für Jugendliche erschweren. Auch die maximale Füllmenge von Nachfüllbehältern (maximal 10 ml) und Einweg-E-Zigaretten (maximal 2 ml Liquid) ist begrenzt.
Welche Vorschriften gelten für den Online-Verkauf und Versandhandel von Tabak- und E-Zigaretten-Produkten?
Der Online-Verkauf und Versandhandel von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten und Liquids ist in Deutschland grundsätzlich zulässig, unterliegt aber strengen Jugendschutzbestimmungen. Der Händler muss sicherstellen, dass die Produkte ausschließlich an volljährige Personen abgegeben werden. Dies erfordert in der Regel ein Altersverifikationssystem beim Bestellprozess und eine Alterskontrolle bei der Übergabe durch den Zusteller. Ein reiner Alters-Disclaimer auf der Website ist nicht ausreichend.
Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Tabak- oder E-Zigaretten-Recht?
Verstöße gegen das Tabak- und E-Zigaretten-Recht können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Dazu gehören in der Regel Bußgelder, die je nach Art und Schwere des Verstoßes sehr hoch ausfallen können. Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen (z.B. gegen die Meldepflichten, das Werbeverbot oder den Jugendschutz) können auch Strafverfahren eingeleitet werden. Zudem können die zuständigen Behörden Rückrufe von Produkten anordnen oder Vertriebsverbote aussprechen.
Dürfen in E-Liquids beliebige Aromen verwendet werden?
Grundsätzlich sind in E-Liquids viele verschiedene Aromen zulässig, solange sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, die über die TPD 2 verboten sind (z.B. bestimmte Farbstoffe, Koffein, Taurin). Es gibt jedoch eine Tendenz, bestimmte Aromen (insbesondere süße oder an Kinder gerichtete Aromen) einzuschränken oder zu verbieten, um die Attraktivität für Jugendliche zu verringern. Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene oder national können hier zu weiteren Einschränkungen führen.
Was ist der Unterschied zwischen traditionellen Tabakerzeugnissen und "Heat-not-Burn"-Produkten?
Traditionelle Tabakerzeugnisse (wie Zigaretten) verbrennen Tabak, wodurch Rauch entsteht. „Heat-not-Burn“-Produkte (erhitzter Tabak) hingegen erhitzen den Tabak lediglich, ohne ihn zu verbrennen. Dadurch entsteht ein Aerosol statt Rauch. Rechtlich werden „Heat-not-Burn“-Produkte oft als neuartige Tabakerzeugnisse eingestuft und unterliegen spezifischen Regelungen des TabakerzG, die sowohl Aspekte von herkömmlichen Tabakerzeugnissen als auch von E-Zigaretten kombinieren können, insbesondere hinsichtlich der Meldepflichten und Warnhinweise.
Ratgeber Tabakrecht – Blog
Wichtige Schlagworte rund um das deutsche Biozidrecht & Chemikalienrecht
Tabakrecht & E-Zigaretten und -Liquids – Allgemeine Begriffe & Grundlagen
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