Wirtschaft · Compliance & Strafrecht

Vorwurf ist kein Urteil. Wir sorgen dafür, dass es so bleibt.

Unternehmenssanktionen nach § 30 OWiG und Verteidigung bei Durchsuchungen: Wir begleiten Unternehmen und Entscheider aus dem Lebensmittel- und Healthcare-Bereich durch den Ernstfall. Eine allgemeine Wirtschaftsstrafrechts-Beratung außerhalb dieser Branchen bieten wir nicht an.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

Im Überblick

Themen in Compliance & Strafrecht

Fünf Themenfelder, die im Wirtschaftsstrafrecht für Lebensmittel- und Healthcare-Unternehmen regelmäßig zusammenkommen, von der Sanktion bis zur Durchsuchung.

Unternehmenssanktionen

§ 30 OWiG

  • Bußgeld gegen das Unternehmen
  • Kein echtes Unternehmensstrafrecht in D

Unternehmensverteidigung

Koordinierte Strategie

  • Verteidigung von Unternehmen & Entscheidern
  • Sockelverteidigung

Durchsuchung & Ermittlung

Wenn Behörden vor der Tür stehen

  • Vertretung bei Durchsuchungen
  • Kontakt zu Ermittlungsbehörden

Schulung & Kultur

Nachhaltige Verankerung

  • Compliance-Schulungen
  • Interne Leitlinien & Kontrollen

Nachsorge & Optimierung

Nach der Aufarbeitung

  • Lessons Learned nach Vorfällen
  • Prozess- und Regelverbesserung

Von der Sanktion bis zur Durchsuchung, ein Ansprechpartner

Regulatorische Anforderungen wachsen ständig, national wie international. Wir sortieren die Kernthemen für Sie und begleiten Lebensmittel- und Healthcare-Unternehmen sowie deren Entscheider bei Unternehmenssanktionen und im Ernstfall einer Durchsuchung, gegenüber Behörden und vor Gericht. Eine allgemeine Wirtschaftsstrafrechts-Beratung außerhalb dieser Branchen bieten wir nicht an.

Kein Unternehmensstrafrecht heißt nicht kein Risiko.

Anders als etwa in den USA kennt Deutschland kein Strafrecht, das unmittelbar das Unternehmen bestraft, Strafrecht knüpft an individuelle Schuld an. Unternehmen selbst können aber nach § 30 OWiG empfindliche Bußgelder treffen.

Wir prüfen Ihr Bußgeldrisiko nach § 30 OWiG und die Wirksamkeit Ihrer Kontrollmechanismen, mit Fokus auf Lebensmittel- und Healthcare-Unternehmen.

Stolperfalle Annehmen, ein Unternehmen könne in Deutschland nicht strafrechtlich belangt werden.

Hilft Bußgeldrisiken nach § 30 OWiG realistisch einplanen.

Im Ernstfall zählt jede Minute.

Stehen Ermittlungsbehörden vor der Tür oder droht eine Durchsuchung, entscheidet die erste Stunde häufig über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Wir bündeln straf- und zivilrechtliche Verteidigung, koordinieren die Sockelverteidigung mehrerer Beteiligter und vertreten Unternehmen und Entscheider gegenüber Behörden und vor Gericht.

Hilft Bei einer Durchsuchung sofort Kontakt zu uns aufnehmen, bevor Sie aussagen.

Stolperfalle Gegenüber Ermittlungsbehörden ohne Verteidiger Angaben machen.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Risikoanalyse

    Wir klären Risikoprofil, bestehende Strukturen und akuten Handlungsbedarf.

  2. Verteidigung & Vertretung

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Ermittlungen, Durchsuchungen und Verfahren.

Selbst-Check

Betrifft mich das Wirtschaftsstrafrecht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt. Unser Fokus liegt dabei ausschließlich auf Lebensmittel- und Healthcare-Unternehmen.

Behörden ermitteln gegen mein Unternehmen oder mich
Eine Durchsuchung steht bevor oder wurde bereits durchgeführt

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zu Compliance & Strafrecht

Compliance & Strafrecht: Was Sie wissen sollten

Nein. Anders als etwa in den USA kennt Deutschland kein Strafrecht, das unmittelbar das Unternehmen bestraft. Unternehmen können aber nach § 30 OWiG mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Sanktion
§ 30 OWiG
Bußgeld, kein Unternehmensstrafrecht

Machen Sie keine Angaben, bevor ein Verteidiger anwesend ist, und kontaktieren Sie uns sofort. Die erste Stunde entscheidet oft über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Nein. Unsere Beratung zu Compliance & Strafrecht ist ausschließlich auf Unternehmen aus dem Lebensmittel- und Healthcare-Sektor ausgerichtet. Für eine allgemeine wirtschaftsstrafrechtliche Beratung außerhalb dieser Branchen sind wir nicht der richtige Ansprechpartner.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

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