Ein Rückruf ist teuer, ein Strafverfahren ist tödlich. Wir schützen Geschäftsführer und Qualitätsverantwortliche in der Pharma-, Food- und Kosmetikindustrie vor persönlicher Haftung, begleiten Hausdurchsuchungen ("Dawn Raids") und verhindern die Gewinnabschöpfung.
Verteidigung bei Verstößen gegen AMG, MDR, LFGB.
Sofort-Hilfe bei Hausdurchsuchungen (Dawn Raids).
Schutz vor Organhaftung (Geschäftsführer-Risiko).
Management von Produktrückrufen & Behördenmeldungen.
Internal Investigations & Whistleblower-Systeme.

Wenn die Behörde die Produktion stoppt oder Ware beschlagnahmt, zählt jede Stunde. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und den Aufsichtsbehörden, um den Imageschaden und den Produktionsausfall zu begrenzen.
Das Organisationsverschulden trifft den Chef. Wir wehren den Durchgriff auf Ihr Privatvermögen und Ihre Freiheit ab, indem wir beweisen, dass Sie Ihre Aufsichtspflichten durch wirksame Compliance-Systeme erfüllt haben.
Bevor der Staatsanwalt ermittelt, tun wir es doch lieber. Wir durchleuchten Ihr Unternehmen diskret auf Missstände (z.B. Qualitätsmängel, Bestechung im Vertrieb), um Risiken zu bereinigen, bevor sie aktenkundig werden.
Vorsicht. Es besteht eine Meldepflicht an Behörden (Rückruf), aber keine Pflicht zur Selbstbezichtigung einer Straftat. Wir steuern den Meldeprozess so, dass Sie der Gefahrenabwehr genügen, ohne dem Staatsanwalt die Munition für eine Anklage wegen Körperverletzung frei Haus zu liefern.
Der Grat zwischen "Verantwortung übernehmen" und "sich ans Messer liefern" ist schmal. Wenn Sie melden "Produkt ist giftig", liest der Staatsanwalt "vorsätzliches Inverkehrbringen unsicherer Lebensmittel". Wir formulieren die Meldung präzise. Wir fokussieren auf "vorsorglichen Verbraucherschutz" und "mögliche Abweichungen". Wir verhindern, dass aus einem Produktionsfehler ein Kriminalfall wird. Wir kooperieren bei der Sicherheit, aber wir verteidigen uns bei der Schuldfrage.
Ja, wegen "Organisationsverschuldens". Unwissenheit schützt nicht, wenn Sie keine Kontrollsysteme hatten. Wir bauen Ihre Verteidigung darauf auf, dass Sie Ihre Delegationspflichten erfüllt haben und das Fehlverhalten eines Mitarbeiters ein nicht verhinderbarer "Ausreißer" war.
Staatsanwälte lieben Geschäftsführer. Sie sind die "Garanten" für die Sicherheit. Wenn in der Halle etwas schiefgeht, fragt die Justiz: "Warum hat der Chef das nicht verhindert?" Wir müssen den "Entlastungsbeweis" führen. Wir zeigen Ihre Organigramme, Ihre SOPs, Ihre Schulungsnachweise. Wir beweisen, dass Sie ein ordentlicher Kaufmann waren, kein fahrlässiger Aufseher. Wir schneiden das Band der Verantwortung durch, bevor es zu Ihrer Verurteilung führt.
"Red Flag"-Plan aktivieren. Empfang informieren, Anwälte rufen. Mitarbeiter dürfen keine Aussagen machen. Wir eilen sofort herbei (oder schalten uns per Video zu), überwachen die Beamten und verhindern, dass irrelevante "Zufallsfunde" beschlagnahmt werden.
Eine Razzia im Unternehmen ist psychologische Kriegsführung. Mitarbeiter werden nervös, wollen "helfen" und reden sich um Kopf und Kragen. E-Mails werden kopiert, die Geschäftsgeheimnisse enthalten. Wir bringen Ruhe ins Chaos. Wir prüfen den Durchsuchungsbeschluss: Darf er wirklich in das Büro des CEO? Darf er die Patentakten sehen? Meistens nicht. Wir legen Widerspruch ein, versiegeln Akten und kanalisieren den Informationsfluss. Wer den Beginn der Ermittlung kontrolliert, kontrolliert das Ergebnis.
Das ist die eigentliche Bedrohung. Nach § 73 StGB kann der Staat das "Erlangte" einziehen – also den Brutto-Umsatz des fehlerhaften Produkts, nicht nur den Gewinn. Das bedeutet oft Insolvenz. Wir kämpfen gegen die Berechnungsgrundlage und die Kausalität, um das Vermögen der Firma zu retten.
Viele Unternehmen unterschätzen das Nebenstrafrecht. Sie denken an 50.000 € Bußgeld. Aber der Staatsanwalt will die 10 Millionen €, die Sie mit dem Produkt umgesetzt haben. Das nennt sich "Vermögensabschöpfung". Das ist Unternehmensvernichtung per Gesetz. Wir greifen die Schätzung an. Haben wirklich alle Chargen gegen das Gesetz verstoßen? Oder nur eine? Wir atomisieren die Forderung. Wir sorgen dafür, dass die Strafe nicht zum Todesurteil für die Bilanz wird.
Wenn Sie kein Compliance-System hatten, das so etwas verbietet: Ja (§ 130 OWiG). Es drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro gegen das Unternehmen. Wir implementieren rückwirkend Aufklärung ("Cleaning House") und verhandeln mit der Behörde über eine Bußgeldreduzierung durch Kooperation.
Vertriebsdruck erzeugt Compliance-Verstöße. Wenn das rauskommt (z.B. durch Whistleblower), brennt die Hütte. Die "Verbandssanktion" trifft die Firmenkasse hart. Aber: Wer kooperiert und aufklärt, wird belohnt. Wir führen die interne Ermittlung. Wir trennen uns von den schwarzen Schafen. Wir präsentieren der Behörde ein "geläutertes Unternehmen". Ziel ist es, den Vorwurf vom systematischen Führungsversagen auf das individuelle Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter zu reduzieren.

"Im Unternehmensstrafrecht geht es selten um Handschellen, aber immer um Reputation und Millionenwerte. Wir wissen: Ein technischer Fehler ist kein Verbrechen. Wir sagen: 'Dass die Charge fehlerhaft war, ist unstrittig. Aber dass die Geschäftsführung vorsätzlich handelte, ist eine Unterstellung, die wir widerlegen.
Wir sprechen die Sprache der Industrie. Unser Ziel ist die geräuschlose Verfahrensbeendigung, damit Ihre Produktion weiterlaufen kann."
Eine Razzia, ein Rückruf oder ein Ermittlungsverfahren gegen das Management duldet keinen Aufschub. Sichern Sie Beweise und schweigen Sie. Kontaktieren Sie uns sofort über unsere Notfall-Nummer. Wir übernehmen die Verteidigung des Unternehmens und der Organe.

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