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FAQs – Das deutsche Strafrecht 2025
Was ist Gesundheitsstrafrecht und warum ist es für mein Unternehmen relevant?
Gesundheitsstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Kontext des Gesundheitswesens befasst. Es ist für Ihr Unternehmen hochrelevant, da es spezifische Risiken aus der Anwendung von Gesetzen wie dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Medizinproduktegesetz (MPG), dem Anti-Korruptionsgesetz (§§ 299a, 299b StGB) oder der DSGVO birgt. Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern und Freiheitsstrafen für Verantwortliche führen, sondern auch zu schwerwiegenden Reputationsschäden und dem Verlust von Lizenzen. Eine präventive Absicherung ist daher unerlässlich.
Welche Korruptionsdelikte sind im Gesundheitswesen besonders relevant?
Im Gesundheitswesen sind besonders die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) relevant. Diese richten sich gegen die unerlaubte Vorteilsgewährung oder -annahme im Zusammenhang mit der Verordnung, Abgabe oder Beschaffung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Dienstleistungen. Typische Fallstricke sind übermäßige Honorare für Studien, nicht gerechtfertigte Sponsoring-Verträge oder die Einladung zu teuren Events ohne klaren Bezug zu einer Leistung. Compliance-Richtlinien und klare Regelungen für Kooperationen sind hier essenziell.
Was versteht man unter Abrechnungsbetrug und wie kann mein Unternehmen sich schützen?
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen liegt vor, wenn Leistungen gegenüber Krankenkassen, privaten Versicherern oder Patienten abgerechnet werden, die nicht oder nicht in diesem Umfang erbracht wurden. Das können phantomisierte Leistungen, überhöhte Rechnungen oder die doppelte Abrechnung sein. Um sich zu schützen, sollten Unternehmen interne Kontrollsysteme implementieren, die die korrekte Dokumentation von Leistungen sicherstellen. Regelmäßige Audits der Abrechnungsprozesse und die Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen sind entscheidend, um solche Risiken zu minimieren.
Welche Rolle spielt das Arzneimittelstrafrecht für Hersteller und Händler?
Das Arzneimittelstrafrecht ist für Hersteller und Händler von Arzneimitteln von zentraler Bedeutung. Es sanktioniert Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), insbesondere im Hinblick auf die Zulassungspflicht von Arzneimitteln, die Einhaltung von Qualitätsstandards bei Herstellung und Lagerung, das Inverkehrbringen gefälschter Produkte oder die unerlaubte Werbung mit nicht zugelassenen Anwendungen. Ein Verstoß kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche, sondern auch den Entzug von Betriebserlaubnissen und hohe Bußgelder für das Unternehmen nach sich ziehen.
Welche strafrechtlichen Risiken bestehen bei Medizinprodukten nach der MDR?
Nach der neuen MDR (Medical Device Regulation) bestehen erhöhte strafrechtliche Risiken für Hersteller, Händler und Anwender von Medizinprodukten. Verstöße gegen die strengeren Anforderungen an die Konformitätsbewertung, die klinische Bewertung, die Post-Market Surveillance oder die Rückverfolgbarkeit können strafrechtlich relevant sein. Fahrlässige Körperverletzung durch fehlerhafte Produkte oder die unzureichende Meldung von Vorkommnissen sind Beispiele. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse an die MDR anpassen und Compliance-Systeme etablieren, um diesen Risiken zu begegnen.
Wann kann eine Verletzung der Schweigepflicht strafbar sein?
Eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) ist strafbar, wenn vertrauliche Patientendaten unbefugt offenbart werden. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Apotheker, Psychologen, Krankenpfleger und deren Gehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Tod des Patienten. Eine Offenbarung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (z.B. bei bestimmten meldepflichtigen Krankheiten) zulässig. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu Patientendaten haben, entsprechend geschult sind und die Datenschutzvorschriften strengstens einhalten.
Was sind die Konsequenzen für Unternehmen bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter oder Führungskräfte?
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter oder Führungskräfte können für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben, selbst wenn das Unternehmen selbst nicht direkt Beschuldigter ist. Es drohen Reputationsschäden, der Verlust von Geschäftspartnern, Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe und gegebenenfalls Geldbußen gegen das Unternehmen wegen Organisationsverschuldens (§ 30 OWiG). Zudem können Durchsuchungen und Beschlagnahmungen den Geschäftsbetrieb erheblich stören. Eine schnelle Reaktion, interne Ermittlungen und die Implementierung von Verbesserungen im Compliance-System sind essenziell.
Welche präventiven Maßnahmen kann mein Unternehmen ergreifen, um strafrechtlichen Risiken zu begegnen (Compliance)?
Um strafrechtlichen Risiken präventiv zu begegnen, sollte Ihr Unternehmen ein robustes Compliance Management System (CMS) implementieren. Dazu gehören die Erstellung von Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct), die Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften zu relevanten Gesetzen (z.B. Anti-Korruption, Datenschutz, HWG), die Implementierung interner Kontrollen und ein funktionierendes Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System). Regelmäßige Audits des CMS stellen sicher, dass es wirksam ist. Diese Maßnahmen zeigen, dass das Unternehmen alles tut, um Rechtsverstöße zu verhindern.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung oder Vernehmung durch Ermittlungsbehörden?
Bei einer Durchsuchung oder Vernehmung durch Ermittlungsbehörden ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und sofort juristischen Beistand anzufordern. Bewahren Sie das Durchsuchungs-/Vernehmungsprotokoll auf und legen Sie umgehend Widerspruch gegen die Durchsuchung ein. Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Mitarbeiter sollten angewiesen werden, ebenfalls keine Aussagen zu treffen und den Anwalt zu informieren. Alle Unterlagen, die angefordert werden, sollten nur nach Rücksprache mit dem Anwalt übergeben werden. Ein falsches Wort kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Kann mein Unternehmen für die Straftaten einzelner Mitarbeiter haftbar gemacht werden?
Ja, Ihr Unternehmen kann unter bestimmten Umständen für die Straftaten einzelner Mitarbeiter haftbar gemacht werden, auch wenn es keine direkte „Unternehmensstrafe“ im deutschen Recht gibt. Gemäß § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann eine Geldbuße gegen das Unternehmen verhängt werden, wenn eine Straftat durch Mitarbeiter oder Führungskräfte begangen wurde und das Unternehmen selbst seine Aufsichtspflicht verletzt hat, indem es keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten getroffen hat. Ein wirksames Compliance Management System kann hier entlastend wirken.
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