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Muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen? Der Markenrechtsstreit im Überblick

Muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen? Das LG Köln sagt ja, das LG Frankfurt nein, das OLG Köln hat die strengere Linie bestätigt. Dazu ein Allergen-Rückruf im April 2026: der Hype-Artikel birgt zwei getrennte Rechtsrisiken.

Muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen? Der Markenrechtsstreit im Überblick

Muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen? Deutsche Gerichte sind sich uneinig: Das Landgericht Köln sieht in der Bezeichnung eine geografische Herkunftsangabe, das Landgericht Frankfurt hält "Dubai" inzwischen für einen reinen Gattungsbegriff. Das Oberlandesgericht Köln hat die strengere Linie bestätigt. Gleichzeitig zeigt ein Allergen-Rückruf im April 2026: Neben dem Markenstreit lauert bei dem Hype-Produkt auch ein klassisches Lebensmittelkennzeichnungsrisiko. Dieser Beitrag ordnet beide Seiten ein.

In Kürze Das LG Köln sieht "Dubai-Schokolade" als geografische Herkunftsangabe, das LG Frankfurt als GattungsbegriffDas OLG Köln hat im Juni 2025 die strengere Kölner Linie bestätigtLindt wurde im Dezember 2024 wegen der Bezeichnung abgemahnt, ebenso Aldi und LidlMehrere Wortmarken-Anmeldungen für "Dubai-Schokolade" liegen beim DPMA vor, keine ist bisher eingetragenEin Rückruf im April 2026 wegen nicht deklariertem Sesam zeigt zusätzlich lebensmittelrechtliche Risiken

Stand und Ausgangslage

Dubai-Schokolade, eine Tafelschokolade mit Pistaziencreme-Füllung und knusprigem Kadayif-Teig, wurde 2021 von der Influencerin Sarah Hamouda in Dubai entwickelt. Ein virales TikTok-Video machte die Süßigkeit im Dezember 2023 weltberühmt, spätestens im Herbst 2024 erreichte der Trend Deutschland, wo Verbraucher teils stundenlang für eine Tafel anstanden.

Mit dem Hype kamen fast zeitgleich die ersten rechtlichen Auseinandersetzungen. Im Zentrum steht eine Frage, die auf den ersten Blick simpel wirkt, rechtlich aber tief in das Markenrecht führt: Deutet der Name "Dubai-Schokolade" zwingend auf eine Herkunft aus Dubai hin, oder ist er längst zu einer allgemeinen Bezeichnung für eine bestimmte Rezeptur geworden?

Verfahrensverlauf

Wie sich der Streit entwickelte

Vom viralen TikTok-Hype bis zur uneinheitlichen Rechtsprechung

  1. 2021

    Ursprung der Rezeptur

    Influencerin Sarah Hamouda entwickelt die Rezeptur mit Pistaziencreme und Kadayif in Dubai.

  2. Dezember 2023

    Viraler Durchbruch

    Ein virales TikTok-Video macht die Dubai-Schokolade international bekannt.

  3. November 2024

    Lindt steigt ein

    Lindt bringt eine limitierte "Lindt Dubai Chocolate" auf den deutschen Markt.

  4. Dezember 2024

    Erste Abmahnungen

    Ein deutscher Importeur mahnt Lindt wegen der Bezeichnung ab, auch Aldi und Lidl werden gerichtlich belangt.

  5. 6. Januar 2025

    LG Köln entscheidet

    Das LG Köln entscheidet in zwei Verfahren, die Bezeichnung sei als geografische Herkunftsangabe zu verstehen.

  6. 2025

    LG Frankfurt widerspricht

    Das LG Frankfurt kommt im Verfahren gegen Lidl zum gegenteiligen Ergebnis: "Dubai" sei mittlerweile ein Gattungsbegriff.

  7. 30. Juni 2025

    OLG Köln bestätigt

    Das OLG Köln bestätigt in der Berufung die strengere Kölner Linie.

  8. April 2026

    Allergen-Rückruf

    Ein Dubai-Schokolade-Produkt wird wegen nicht deklariertem Sesam zurückgerufen, ein separates lebensmittelrechtliches Risiko neben dem Markenstreit.

Die juristische Bewertung

Muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen?

Die deutschen Gerichte beantworten diese Frage bislang uneinheitlich. Das Landgericht Köln entschied in zwei Verfahren, der Name könne als geografische Herkunftsangabe aufgefasst werden: Nutzt ein Hersteller einen Ortsnamen, ohne eine tatsächliche Verbindung zu diesem Ort zu haben, kann darin ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Markenrecht liegen. Das Landgericht Frankfurt kam in einem Verfahren gegen Lidl zum gegenteiligen Ergebnis: "Dubai" sei mittlerweile ein Gattungsbegriff geworden, Verbraucher gingen nicht mehr zwingend davon aus, dass Schokolade oder einzelne Zutaten tatsächlich aus Dubai stammen.

Warum wurde Lindt wegen Dubai-Schokolade abgemahnt?

Ein deutscher Süßwarenimporteur, der die exklusiven Vertriebsrechte für original in Dubai hergestellte Schokolade beansprucht, mahnte Lindt im Dezember 2024 ab, nachdem der Konzern eine limitierte "Lindt Dubai Chocolate" auf den Markt gebracht hatte. Der Vorwurf: Die Bezeichnung sei irreführend, weil das Produkt nicht in Dubai hergestellt werde. Wichtig für die Einordnung: Lindt argumentiert, der Name beschreibe lediglich eine bestimmte Rezeptur mit Pistaziencreme und Kadayif-Teig, keine geografische Herkunft. Auch Aldi und Lidl wurden wegen des Verkaufs entsprechend bezeichneter Produkte gerichtlich belangt.

Ist "Dubai-Schokolade" überhaupt als Marke schützbar?

Mehrere Unternehmen haben beim Deutschen Patent- und Markenamt Wortmarken für verschiedene Varianten von "Dubai-Schokolade" angemeldet, unter anderem "Dubai-Schokolade" selbst und wenige Tage später "Kikis Dubai Schokolade", dazu englische Varianten wie "Dubai Chocolate". Bislang ist jedoch keine dieser Marken tatsächlich eingetragen, es handelt sich ausschließlich um Anmeldungen. Das hängt mit einem grundlegenden Problem zusammen: Nach Paragraf 8 Absatz 2 Nummer 1 Markengesetz muss eine Marke unterscheidungskräftig sein. "Schokolade" ist eine reine Gattungsbezeichnung, "Dubai" weckt vor allem geografische Assoziationen, beides zusammen könnte einer Eintragung als beschreibende Angabe entgegenstehen.

Welches Gericht hat zuletzt entschieden?

Das Oberlandesgericht Köln hat am 30. Juni 2025 als bislang höchste mit der Frage befasste Instanz die strengere Kölner Linie bestätigt: Die Bezeichnung sei jedenfalls derzeit noch als Herkunftsangabe zu verstehen. Damit steht der abweichenden Frankfurter Linie eine Berufungsentscheidung entgegen, eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof steht jedoch weiterhin aus. Für Hersteller bedeutet das: Solange der Widerspruch zwischen den Landgerichten nicht abschließend aufgelöst ist, bleibt die Verwendung des Namens ohne tatsächlichen Dubai-Bezug ein rechtliches Risiko, unabhängig vom eigenen Gerichtsstand. Vertiefend zum Markenrecht: Markenrecht bei juravendis.

Dass zwei Landgerichte beim selben Produktnamen zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen, ist kein Ausrutscher, sondern zeigt, wie schwer sich das Markenrecht mit viralen Foodtrends tut, die schneller wachsen als die Rechtsprechung sie einordnen kann.
Thomas Bruggmann LL.M.Rechtsanwalt, juravendis Rechtsanwaltskanzlei

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Häufige Fragen zum Dubai-Schokolade-Markenstreit

Die deutschen Gerichte beantworten diese Frage bislang uneinheitlich. Das Landgericht Köln sieht in der Bezeichnung eine geografische Herkunftsangabe, das Landgericht Frankfurt hält "Dubai" für einen mittlerweile etablierten Gattungsbegriff. Das Oberlandesgericht Köln hat am 30. Juni 2025 als bislang höchste mit der Frage befasste Instanz die strengere Kölner Linie bestätigt, eine Klärung durch den Bundesgerichtshof steht aber weiterhin aus.

Ein deutscher Süßwarenimporteur, der die exklusiven Vertriebsrechte für original in Dubai hergestellte Schokolade beansprucht, mahnte Lindt im Dezember 2024 ab, nachdem der Konzern eine limitierte "Lindt Dubai Chocolate" auf den Markt gebracht hatte. Der Vorwurf lautete, die Bezeichnung sei irreführend, weil das Produkt nicht in Dubai hergestellt werde. Lindt hält dem entgegen, der Name beschreibe lediglich eine bestimmte Rezeptur, keine geografische Herkunft.

Das ist rechtlich umstritten. Mehrere Unternehmen haben beim Deutschen Patent- und Markenamt Wortmarken für verschiedene Varianten von "Dubai-Schokolade" angemeldet, bislang ist aber keine davon tatsächlich eingetragen. Grund ist die fragliche Unterscheidungskraft nach Paragraf 8 Absatz 2 Nummer 1 Markengesetz: "Schokolade" gilt als Gattungsbezeichnung, "Dubai" weckt geografische Assoziationen, beides zusammen kann einer Eintragung als rein beschreibende Angabe entgegenstehen.

Ja, in einem Fall vom April 2026. Ein Dubai-Schokolade-Produkt wurde wegen nicht deklariertem Sesam zurückgerufen, ein Allergen, das bei der pistazien- und kadayifhaltigen Rezeptur leicht übersehen werden kann. Das zeigt: Neben dem Markenrechtsstreit um die Bezeichnung selbst tragen Hersteller bei diesem Hype-Produkt ein eigenständiges lebensmittelrechtliches Kennzeichnungsrisiko, unabhängig vom Ausgang der Herkunftsangabe-Frage.

Nicht zwingend, aber ein reales rechtliches Risiko besteht. Solange keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt und sich Landgerichte in ihrer Bewertung widersprechen, kann eine Abmahnung durch Wettbewerber mit echtem Dubai-Bezug drohen, insbesondere seit die zweite Instanz mit dem OLG Köln die strengere Linie bestätigt hat. Hersteller ohne tatsächlichen Dubai-Bezug sollten die eigene Bezeichnung deshalb vorsorglich prüfen lassen.

Thomas Bruggmann LL.M. Rechtsanwalt, juravendis Rechtsanwaltskanzlei

Anwaltliche Einordnung von Marken-, Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht. Rechtlich geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben von Thomas Bruggmann LL.M. am 26. August 2026, zuletzt geprüft und freigegeben am 14. September 2026.

  • Markenrecht
  • Lebensmittelrecht

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Ob Produktbezeichnung, Markenanmeldung oder Allergenkennzeichnung: Wir prüfen, wo Ihr Dubai-Schokolade-Angebot rechtlich steht. Sie möchten die Geschichte hinter dem Streit lesen, pointiert erzählt statt Paragraf für Paragraf? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Kolumne „Wo Dubai draufsteht, muss auch Dubai drin sein" in der Rubrik Recht so?

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