Compliance-Erklärartikel

Wird Retinol in der EU verboten? Die neuen Grenzwerte ab 2024/2025

Retinol ist nicht verboten, aber die EU begrenzt seit 2024/2025 die Konzentration auf 0,3 Prozent im Gesicht und 0,05 Prozent am Körper. Was für Verbraucher, Hersteller und die Übergangsfrist bis 2027 gilt, und warum Retinal unberührt bleibt.

Wird Retinol in der EU verboten? Die neuen Grenzwerte ab 2024/2025

Wird Retinol in der EU verboten? Nein, aber die Verordnung (EU) 2024/996 begrenzt seit 2024 die zulässige Konzentration in Kosmetikprodukten deutlich, auf 0,3 Prozent im Gesicht und 0,05 Prozent am Körper. Seit dem 1. November 2025 dürfen neue Produkte die alten, höheren Konzentrationen nicht mehr verwenden, bereits verkaufte Ware darf noch bis zum 1. Mai 2027 abverkauft werden. Retinal bleibt von der Beschränkung unberührt. Dieser Beitrag erklärt, was für Verbraucher und Hersteller wirklich gilt.

In Kürze Retinol ist nicht verboten, die Konzentration wird aber ab 2024/2025 deutlich begrenztGrenzwert: 0,3 Prozent Retinol-Äquivalent im Gesicht, 0,05 Prozent am KörperSeit 1. November 2025 dürfen neue Produkte die alten Konzentrationen nicht mehr verwendenBereits verkaufte Bestandsware darf noch bis 1. Mai 2027 abverkauft werdenRetinal (Retinaldehyd) ist von der Beschränkung nicht betroffen

Stand und Ausgangslage

Retinol gehört zu den beliebtesten Anti-Aging-Wirkstoffen in der Hautpflege und war lange Zeit unreguliert: Die EU-Kosmetikverordnung von 2009 legte bis vor kurzem keine Obergrenze für die eingesetzte Konzentration fest. Hersteller konnten Retinol-Seren mit vergleichsweise hohen Konzentrationen anbieten, ein Umstand, der Verbraucherschutzbehörden schon seit 2012 beschäftigte.

Mit der Verordnung (EU) 2024/996 hat die Europäische Kommission diese Lücke geschlossen und erstmals verbindliche Höchstkonzentrationen für Retinol und zwei verwandte Vitamin-A-Derivate festgelegt. Die Schlagzeile "Retinol wird verboten" trifft es dabei nicht, entscheidend ist die neue Konzentrationsgrenze, nicht ein Verbot des Wirkstoffs selbst.

Regulierungsverlauf

Wie die Retinol-Grenzwerte entstanden

Von der ersten Initiative 2012 bis zum Ende der Übergangsfrist 2027

  1. 2012

    Erste Initiative aus Deutschland

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung regt bei der EU-Kommission eine Beschränkung von Retinol in Kosmetik an.

  2. Oktober 2022

    SCCS-Gutachten korrigiert

    Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) veröffentlicht ein korrigiertes wissenschaftliches Gutachten zu Vitamin A in Kosmetik.

  3. 3./4. April 2024

    Verordnung (EU) 2024/996

    Die Verordnung (EU) 2024/996 zur Änderung der EU-Kosmetikverordnung wird beschlossen und veröffentlicht.

  4. 1. November 2025

    Neue Produkte müssen Grenzwerte einhalten

    Neue Produkte dürfen die alten, höheren Retinol-Konzentrationen nicht mehr enthalten.

  5. 1. Mai 2027

    Ende der Abverkaufsfrist

    Die Verkaufsfrist für bereits im Handel befindliche Bestandsware läuft aus.

Die juristische Bewertung

Wird Retinol in der EU verboten?

Nein. Ein Verbot besteht nicht. Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2024/996 zur Änderung der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) neue Höchstkonzentrationen für Retinol und zwei verwandte Vitamin-A-Derivate festgelegt, Retinylacetat und Retinylpalmitat. Der Wirkstoff selbst bleibt zugelassen, lediglich die zulässige Konzentration sinkt gegenüber dem, was zuvor unreguliert am Markt üblich war.

Welche Grenzwerte gelten jetzt für Retinol?

Für die meisten Leave-on- und Rinse-off-Produkte, etwa Gesichtscremes, Seren oder Reinigungsprodukte, liegt der Grenzwert bei 0,3 Prozent Retinol-Äquivalent. Für Körperlotionen gilt eine deutlich niedrigere Grenze von 0,05 Prozent. Wichtig für die Einordnung: Hintergrund ist nicht eine neu entdeckte Gefährlichkeit des Wirkstoffs selbst, sondern die Gesamtaufnahme von Vitamin A aus allen Quellen, Kosmetik, Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel zusammen. Der Ursprung der Beschränkung reicht bis 2012 zurück, die wissenschaftliche Bewertung durch das Scientific Committee on Consumer Safety wurde zuletzt im Oktober 2022 korrigiert.

Ist Retinal von der Beschränkung betroffen?

Nein. Retinal, auch Retinaldehyd genannt, ein ebenfalls verbreiteter Vitamin-A-Wirkstoff in der Hautpflege, unterliegt der neuen Regelung nicht und darf weiterhin unbeschränkt eingesetzt werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf eine unveränderte Wirkstoffkonzentration Wert legen, kann das je nach Hauttyp eine Alternative sein, wobei Retinal in der Regel eine mildere Ausgangswirkung als hochdosiertes Retinol hat.

Was passiert mit bereits verkauften Produkten?

Wichtig für die Einordnung: Die Übergangsfristen unterscheiden zwischen neuen und bereits im Handel befindlichen Produkten. Seit dem 1. November 2025 dürfen neu in Verkehr gebrachte Produkte die alten, höheren Konzentrationen nicht mehr enthalten. Ware, die bereits vor diesem Stichtag rechtmäßig auf dem Markt war, darf dagegen noch bis zum 1. Mai 2027 abverkauft werden. Für Hersteller und Handel bedeutet das eine gestaffelte Umstellungsfrist, für Verbraucher, dass ältere Bestandsware im Regal noch eine Weile die frühere, höhere Konzentration enthalten kann. Vertiefend zum Kosmetikrecht: Kosmetikrecht bei juravendis.

Wird Retinol in der EU verboten, ist die falsche Frage. Die richtige lautet: Wie viel Retinol darf ab wann noch in der Tube stecken, und wer haftet, wenn die Übergangsfrist verstreicht.
Thomas Bruggmann LL.M.Rechtsanwalt, juravendis Rechtsanwaltskanzlei

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Häufige Fragen zu Retinol in Kosmetik

Nein, ein Verbot besteht nicht. Die Verordnung (EU) 2024/996 zur Änderung der EU-Kosmetikverordnung legt lediglich neue Höchstkonzentrationen für Retinol sowie die verwandten Stoffe Retinylacetat und Retinylpalmitat fest. Der Wirkstoff bleibt in kosmetischen Mitteln weiterhin zugelassen, seine zulässige Konzentration sinkt gegenüber der zuvor unregulierten Praxis am Markt deutlich.

Für die meisten Leave-on- und Rinse-off-Produkte wie Gesichtscremes, Seren oder Reinigungsprodukte liegt der Grenzwert bei 0,3 Prozent Retinol-Äquivalent. Für Körperlotionen gilt mit 0,05 Prozent eine deutlich niedrigere Grenze. Grund für die Unterscheidung ist die größere behandelte Hautfläche bei Körperprodukten und die damit verbundene höhere Gesamtaufnahme von Vitamin A.

Nein. Retinal, auch als Retinaldehyd bezeichnet, unterliegt der neuen Konzentrationsbeschränkung nicht und darf in kosmetischen Mitteln weiterhin unbeschränkt eingesetzt werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine unveränderte Wirkstoffstärke suchen, kann das eine Alternative sein, auch wenn Retinal in der Hautpflege üblicherweise milder wirkt als hochdosiertes Retinol.

Seit dem 1. November 2025 dürfen neu in Verkehr gebrachte Produkte die alten, höheren Konzentrationen nicht mehr enthalten. Produkte, die bereits vor diesem Stichtag rechtmäßig auf dem EU-Markt waren, dürfen dagegen noch bis zum 1. Mai 2027 abverkauft werden. Erst danach müssen ausnahmslos alle im Handel befindlichen Produkte die neuen Grenzwerte einhalten.

Hintergrund ist nicht eine neu entdeckte Gefährlichkeit des Wirkstoffs selbst, sondern die Gesamtaufnahme von Vitamin A aus allen Quellen zusammengenommen, Kosmetik, Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel. Eine dauerhaft zu hohe Vitamin-A-Zufuhr steht im Verdacht, die Knochendichte zu beeinträchtigen. Die Grundlage bildet eine wissenschaftliche Bewertung des Scientific Committee on Consumer Safety, die zuletzt im Oktober 2022 korrigiert wurde.

Thomas Bruggmann LL.M. Rechtsanwalt, juravendis Rechtsanwaltskanzlei

Fachanwaltliche Einordnung von Kosmetik- und Chemikalienrecht. Rechtlich geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben von Thomas Bruggmann LL.M. am 26. August 2026.

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