Via: RA Thomas Bruggmann LL.M.Veröffentlicht am: 20/04/2026
Die Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 wird zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Software und KI als Produkte, Beweiserleichterungen für Geschädigte, Offenlegungspflichten und Cybersicherheit als Fehlerkriterium.