Via: RA Thomas Bruggmann LL.M.Veröffentlicht am: 29/04/2026
Das Packungsfixum ist der gesetzliche Festzuschlag von 8,35 EUR je Rx-Packung (§ 3 Abs. 1 AMPreisV) — seit 2013 eingefroren. Betriebskosten seither +65 %. Koalitionsvertrag verspricht 9,50 EUR, ApoVWG liefert es nicht.