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Diätfuttermittel (VO (EU) 2020/354)

Aktualisiert September 2026 ca. 6Minuten Norm-Anker: Art. 9/10 VO (EG) 767/2009, VO (EU) 2020/354

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Anwaltliche Einordnung von Healthcare-, Medien- und Wirtschaftsrecht, ohne Ersatz für individuelle Beratung. Rechtlich geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben von Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M. am 22. September 2026.

  • Futtermittelrecht

Ein Diätfuttermittel ist ein Futtermittel, das für besondere Ernährungszwecke bestimmter Tiere bestimmt ist, etwa bei chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes oder Futtermittelallergien. Anders als bei Lebensmitteln für Menschen erlaubt ein amtliches EU-Verzeichnis dafür die wörtliche Bewerbung mit der jeweiligen Erkrankung.

In Kürze Legaldefinition in Art. 3 Abs. 2 Buchstabe n der VO (EG) Nr. 767/2009Zulässiger Verwendungszweck muss im amtlichen Verzeichnis der VO (EU) 2020/354 stehenAusnahme vom grundsätzlichen Krankheitswerbeverbot des Art. 13 Abs. 3 Buchstabe a VO 767/2009Pflicht-Etikett: tierärztlicher Rat vor Verwendung oder Verlängerung, meist Fütterungsdauer zunächst sechs Monate

Was ein Diätfuttermittel rechtlich ausmacht

Ein Diätfuttermittel im Sinne des Futtermittelrechts ist ein Futtermittel, das dazu bestimmt ist, spezifische Ernährungsbedürfnisse von Tieren zu erfüllen, deren Verdauungs-, Absorptions- oder Stoffwechselvorgänge vorübergehend oder dauerhaft gestört sind (Art. 3 Abs. 2 Buchstabe n VO (EG) Nr. 767/2009). Diese Legaldefinition ist bewusst weit gefasst und erfasst sowohl akute Störungen wie eine Futtermittelunverträglichkeit als auch chronische Erkrankungen wie eine dauerhafte Niereninsuffizienz.

Entscheidend ist die Abgrenzung zum Arzneifuttermittel: Ein Diätfuttermittel enthält keinen arzneilich wirksamen Bestandteil und bedarf keiner tierärztlichen Verschreibung. Es wirkt über seine Nährstoffzusammensetzung, nicht über einen Wirkstoff.

Das amtliche Verzeichnis als Zulassungsvoraussetzung

Ein Diätfuttermittel darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn sein Verwendungszweck im amtlichen Verzeichnis nach Art. 9 und 10 VO (EG) Nr. 767/2009 aufgeführt ist. Dieses Verzeichnis ist die Verordnung (EU) 2020/354, zuletzt geändert durch VO (EU) 2024/2899 und VO (EU) 2025/639. Anhang Teil B listet je Verwendungszweck die genaue Diagnose-Formulierung, die zulässigen Tierarten, verbindliche Nährwertgrenzen, Kennzeichnungspflichten und die empfohlene Anwendungsdauer.

Darf ein Diätfuttermittel mit einer Krankheit werben?

Ja, aber nur innerhalb der Ausnahme aus Art. 13 Abs. 3 Buchstabe b VO 767/2009: Zulässig ist die Angabe, wenn das Futtermittel einen im Verzeichnis aufgeführten besonderen Ernährungszweck erfüllt. Ohne diesen Verzeichniseintrag greift das grundsätzliche Verbot, mit der Verhinderung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zu werben (Buchstabe a).

Beispiel Niereninsuffizienz: der wörtliche Verzeichniseintrag

Anhang Teil B, Eintrag Nr. 10 der VO (EU) 2020/354 trägt wörtlich die Bezeichnung „Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz“, zulässig für Hunde, Katzen und Pferde. Vorgeschrieben sind unter anderem ein begrenzter Phosphor- und Proteingehalt, eine Proteinverdaulichkeit von mindestens 85 Prozent und der Pflichthinweis, vor der Verwendung oder deren Verlängerung tierärztlichen Rat einzuholen, empfohlene Anwendungsdauer zunächst sechs Monate.

Muss auf Diätfuttermitteln ein Tierarzt-Hinweis stehen?

Bei den krankheitsbezogenen Verwendungszwecken des Anhangs Teil B ist dieser Hinweis Pflichtbestandteil der Kennzeichnung, nicht optional. Er ersetzt keine Verschreibungspflicht, macht die tierärztliche Begleitung aber zum vorgesehenen Kontrollmechanismus der Ausnahme.

Ist Ihre Krankheits-Werbung für Diätfuttermittel zulässig?

Wählen Sie die Situation, die Ihrer aktuellen Werbeaussage am nächsten kommt.

Welche Aussage trifft am ehesten zu?

Wählen Sie eine Situation, um die Einordnung zu sehen.

Vier Prüfsteine für zulässige Diätfuttermittel-Werbung

Die folgenden vier Fragen fassen zusammen, worauf es bei der Krankheits-Werbung für Diätfuttermittel nach der VO (EU) 2020/354 ankommt.

Vier Prüfsteine für Diätfuttermittel

Was die VO (EU) 2020/354 von der Krankheits-Werbung für Diätfuttermittel verlangt.

Vier Anforderungen, zum Durchtippen

Steht der Ernährungszweck im Anhang Teil B?

Nur Verwendungszwecke, die tatsächlich im Anhang Teil B der VO 2020/354 stehen, tragen die Werbeausnahme.

Hilft Niereninsuffizienz, Diabetes und weitere Zwecke sind amtlich gelistet.

Stolperfalle Eine frei erfundene Diagnose ohne Verzeichniseintrag.

Gilt der Eintrag für diese Tierart?

Jeder Verzeichniseintrag ist auf bestimmte Tierarten begrenzt und nicht automatisch übertragbar.

Hilft Eintrag Nr. 10 gilt für Hunde, Katzen und Pferde.

Stolperfalle Übertragung auf eine im Eintrag nicht genannte Tierart.

Bleibt die Werbung nah am amtlichen Text?

Je näher die Werbung am Verzeichniswortlaut bleibt, desto sicherer greift die Ausnahme.

Hilft Wörtliche Übernahme der Verzeichnisformulierung.

Stolperfalle Zuspitzung oder Umformulierung über den Wortlaut hinaus.

Stehen die vorgeschriebenen Hinweise auf der Packung?

Die Kennzeichnungspflichten aus Spalte vier und sechs des jeweiligen Eintrags sind Teil der Zulassungsvoraussetzung, nicht optionales Beiwerk.

Hilft Tierarzt-Hinweis und Anwendungsdauer korrekt angegeben.

Stolperfalle Fehlender oder unvollständiger Pflichthinweis.

Zeitleiste

Von der Grundnorm zum geltenden Verzeichnis

Wie sich der amtliche Diagnose-Katalog für Diätfuttermittel entwickelt hat

  1. 2009

    Die Grundnorm

    VO (EG) Nr. 767/2009 erlaubt Futtermittel für besondere Ernährungszwecke und sieht ein Verzeichnis zulässiger Verwendungen vor.

  2. 04.03.2020

    Das Verzeichnis wird amtlich

    VO (EU) 2020/354 listet je Verwendungszweck die exakte Diagnose-Formel, Nährwertgrenzen und Pflichthinweise.

  3. 2024 / 2025

    Zwei Nachträge

    Änderungsverordnungen (EU) 2024/2899 und (EU) 2025/639 passen einzelne Einträge an, der Grundaufbau bleibt.

Folgen einer unzulässigen Diätfuttermittel-Werbung

Wird die Krankheits-Werbung außerhalb der Verzeichnis-Ausnahme genutzt, greift wieder das grundsätzliche Verbot aus Art. 13 Abs. 3 Buchstabe a VO 767/2009. Verstöße gegen futtermittelrechtliche Kennzeichnungsvorgaben sind zugleich Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG, sodass Mitbewerber und klagebefugte Verbände abmahnen können.

Was Hersteller aus dem Diagnose-Katalog mitnehmen

Wer ein Diätfuttermittel mit Krankheitsbezug vermarktet, sollte Verwendungszweck, Tierart, Wortlaut und Pflichthinweise gemeinsam gegen den jeweiligen Verzeichniseintrag prüfen. Eine Erweiterung auf andere Erkrankungen oder Tierarten verlässt die Ausnahme und begründet dasselbe Risiko wie jede andere unzulässige Gesundheitsangabe.

Rechtliche Einordnung vor dem nächsten Werbetext

Die Grenze zwischen einer zulässigen Verzeichnis-Angabe und einer unzulässigen Erweiterung ist im Einzelfall oft schmaler, als eine Marketingabteilung annimmt.

Wer eine konkrete Werbeaussage vor dem Druck der Verpackung einordnen lassen möchte, kann ein Strategiegespräch vereinbaren. Eine ausführliche Erzählung des Kontrasts zum Krankheitswerbeverbot bei Lebensmitteln für Menschen finden Sie im Beitrag Der Hund darf, das Herrchen nicht. Alle Themen rund um Tierfutter finden Sie bei unserer Rechtsberatung im Futtermittelrecht.

Nächster Schritt

Compliance-Risiko einschätzen

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