Diätfuttermittel (VO (EU) 2020/354)
Futtermittelrecht · Health Claims
Amtlich gelistet, aber nur für Diagnosen im Anhang Teil B
Warum ein zugelassener Verzeichniseintrag ein Krankheitswerbeverbot aushebelt, und was Hersteller von Diätfuttermitteln beachten müssen, erklärt am Beispiel der chronischen Niereninsuffizienz.
Ein Diätfuttermittel ist ein Futtermittel, das für besondere Ernährungszwecke bestimmter Tiere bestimmt ist, etwa bei chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes oder Futtermittelallergien. Anders als bei Lebensmitteln für Menschen erlaubt ein amtliches EU-Verzeichnis dafür die wörtliche Bewerbung mit der jeweiligen Erkrankung.
Was ein Diätfuttermittel rechtlich ausmacht
Ein Diätfuttermittel im Sinne des Futtermittelrechts ist ein Futtermittel, das dazu bestimmt ist, spezifische Ernährungsbedürfnisse von Tieren zu erfüllen, deren Verdauungs-, Absorptions- oder Stoffwechselvorgänge vorübergehend oder dauerhaft gestört sind (Art. 3 Abs. 2 Buchstabe n VO (EG) Nr. 767/2009). Diese Legaldefinition ist bewusst weit gefasst und erfasst sowohl akute Störungen wie eine Futtermittelunverträglichkeit als auch chronische Erkrankungen wie eine dauerhafte Niereninsuffizienz.
Entscheidend ist die Abgrenzung zum Arzneifuttermittel: Ein Diätfuttermittel enthält keinen arzneilich wirksamen Bestandteil und bedarf keiner tierärztlichen Verschreibung. Es wirkt über seine Nährstoffzusammensetzung, nicht über einen Wirkstoff.
Das amtliche Verzeichnis als Zulassungsvoraussetzung
Ein Diätfuttermittel darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn sein Verwendungszweck im amtlichen Verzeichnis nach Art. 9 und 10 VO (EG) Nr. 767/2009 aufgeführt ist. Dieses Verzeichnis ist die Verordnung (EU) 2020/354, zuletzt geändert durch VO (EU) 2024/2899 und VO (EU) 2025/639. Anhang Teil B listet je Verwendungszweck die genaue Diagnose-Formulierung, die zulässigen Tierarten, verbindliche Nährwertgrenzen, Kennzeichnungspflichten und die empfohlene Anwendungsdauer.
Darf ein Diätfuttermittel mit einer Krankheit werben?
Ja, aber nur innerhalb der Ausnahme aus Art. 13 Abs. 3 Buchstabe b VO 767/2009: Zulässig ist die Angabe, wenn das Futtermittel einen im Verzeichnis aufgeführten besonderen Ernährungszweck erfüllt. Ohne diesen Verzeichniseintrag greift das grundsätzliche Verbot, mit der Verhinderung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zu werben (Buchstabe a).
Beispiel Niereninsuffizienz: der wörtliche Verzeichniseintrag
Anhang Teil B, Eintrag Nr. 10 der VO (EU) 2020/354 trägt wörtlich die Bezeichnung „Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz“, zulässig für Hunde, Katzen und Pferde. Vorgeschrieben sind unter anderem ein begrenzter Phosphor- und Proteingehalt, eine Proteinverdaulichkeit von mindestens 85 Prozent und der Pflichthinweis, vor der Verwendung oder deren Verlängerung tierärztlichen Rat einzuholen, empfohlene Anwendungsdauer zunächst sechs Monate.
Muss auf Diätfuttermitteln ein Tierarzt-Hinweis stehen?
Bei den krankheitsbezogenen Verwendungszwecken des Anhangs Teil B ist dieser Hinweis Pflichtbestandteil der Kennzeichnung, nicht optional. Er ersetzt keine Verschreibungspflicht, macht die tierärztliche Begleitung aber zum vorgesehenen Kontrollmechanismus der Ausnahme.
Ist Ihre Krankheits-Werbung für Diätfuttermittel zulässig?
Wählen Sie die Situation, die Ihrer aktuellen Werbeaussage am nächsten kommt.
Welche Aussage trifft am ehesten zu?
Vier Prüfsteine für zulässige Diätfuttermittel-Werbung
Die folgenden vier Fragen fassen zusammen, worauf es bei der Krankheits-Werbung für Diätfuttermittel nach der VO (EU) 2020/354 ankommt.
Vier Prüfsteine für Diätfuttermittel
Was die VO (EU) 2020/354 von der Krankheits-Werbung für Diätfuttermittel verlangt.
Vier Anforderungen, zum Durchtippen
Steht der Ernährungszweck im Anhang Teil B?
Nur Verwendungszwecke, die tatsächlich im Anhang Teil B der VO 2020/354 stehen, tragen die Werbeausnahme.
Hilft Niereninsuffizienz, Diabetes und weitere Zwecke sind amtlich gelistet.
Stolperfalle Eine frei erfundene Diagnose ohne Verzeichniseintrag.
Gilt der Eintrag für diese Tierart?
Jeder Verzeichniseintrag ist auf bestimmte Tierarten begrenzt und nicht automatisch übertragbar.
Hilft Eintrag Nr. 10 gilt für Hunde, Katzen und Pferde.
Stolperfalle Übertragung auf eine im Eintrag nicht genannte Tierart.
Bleibt die Werbung nah am amtlichen Text?
Je näher die Werbung am Verzeichniswortlaut bleibt, desto sicherer greift die Ausnahme.
Hilft Wörtliche Übernahme der Verzeichnisformulierung.
Stolperfalle Zuspitzung oder Umformulierung über den Wortlaut hinaus.
Stehen die vorgeschriebenen Hinweise auf der Packung?
Die Kennzeichnungspflichten aus Spalte vier und sechs des jeweiligen Eintrags sind Teil der Zulassungsvoraussetzung, nicht optionales Beiwerk.
Hilft Tierarzt-Hinweis und Anwendungsdauer korrekt angegeben.
Stolperfalle Fehlender oder unvollständiger Pflichthinweis.
Zeitleiste
Von der Grundnorm zum geltenden Verzeichnis
Wie sich der amtliche Diagnose-Katalog für Diätfuttermittel entwickelt hat
- 2009
Die Grundnorm
VO (EG) Nr. 767/2009 erlaubt Futtermittel für besondere Ernährungszwecke und sieht ein Verzeichnis zulässiger Verwendungen vor.
- 04.03.2020
Das Verzeichnis wird amtlich
VO (EU) 2020/354 listet je Verwendungszweck die exakte Diagnose-Formel, Nährwertgrenzen und Pflichthinweise.
- 2024 / 2025
Zwei Nachträge
Änderungsverordnungen (EU) 2024/2899 und (EU) 2025/639 passen einzelne Einträge an, der Grundaufbau bleibt.
Folgen einer unzulässigen Diätfuttermittel-Werbung
Wird die Krankheits-Werbung außerhalb der Verzeichnis-Ausnahme genutzt, greift wieder das grundsätzliche Verbot aus Art. 13 Abs. 3 Buchstabe a VO 767/2009. Verstöße gegen futtermittelrechtliche Kennzeichnungsvorgaben sind zugleich Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG, sodass Mitbewerber und klagebefugte Verbände abmahnen können.
Was Hersteller aus dem Diagnose-Katalog mitnehmen
Wer ein Diätfuttermittel mit Krankheitsbezug vermarktet, sollte Verwendungszweck, Tierart, Wortlaut und Pflichthinweise gemeinsam gegen den jeweiligen Verzeichniseintrag prüfen. Eine Erweiterung auf andere Erkrankungen oder Tierarten verlässt die Ausnahme und begründet dasselbe Risiko wie jede andere unzulässige Gesundheitsangabe.
Rechtliche Einordnung vor dem nächsten Werbetext
Die Grenze zwischen einer zulässigen Verzeichnis-Angabe und einer unzulässigen Erweiterung ist im Einzelfall oft schmaler, als eine Marketingabteilung annimmt.
Wer eine konkrete Werbeaussage vor dem Druck der Verpackung einordnen lassen möchte, kann ein Strategiegespräch vereinbaren. Eine ausführliche Erzählung des Kontrasts zum Krankheitswerbeverbot bei Lebensmitteln für Menschen finden Sie im Beitrag Der Hund darf, das Herrchen nicht. Alle Themen rund um Tierfutter finden Sie bei unserer Rechtsberatung im Futtermittelrecht.
Nächster Schritt
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