Compliance-Erklärartikel
PFAS-Verbot in Kosmetik ab Oktober 2026: Was Hersteller jetzt umstellen müssen
Ab dem 10. Oktober 2026 sind PFHxA und verwandte PFAS in Kosmetika oberhalb von 25 ppb verboten (VO (EU) 2024/2462, REACH). Parallel greifen gestaffelte Verbote der Cyclosiloxane D4/D5/D6. Was Hersteller von Make-up, Sonnenschutz und wasserfesten Formulierungen jetzt bei Rezeptur, PIF und Kennzeichnung umstellen müssen.
Kosmetikrecht
ab 10.10.2026
PFHxA und verwandte PFAS in Kosmetika, das REACH-Verbot und die parallelen Siloxan-Stichtage
Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen PFHxA und verwandte PFAS in kosmetischen Mitteln nicht mehr oberhalb von 25 ppb enthalten sein. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462, die den REACH-Anhang XVII um einen neuen Beschränkungseintrag ergänzt. Parallel greifen gestaffelte Verbote für die Cyclosiloxane D4, D5 und D6. Wer langhaltendes Make-up, Sonnenschutz oder wasserabweisende Formulierungen herstellt, muss Rezepturen, Dokumentation und Kennzeichnung jetzt umstellen.
Stand und Ausgangslage
Stand: 22. Juli 2026. Dieser Beitrag wird bei neuen Stichtagen und bei Fortschritten im PFAS-Universalbeschränkungsverfahren fortgeschrieben.
PFAS, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, heißen nicht ohne Grund Ewigkeitschemikalien: Sie sind extrem stabil, reichern sich in Umwelt und Körper an und bauen sich über Jahrhunderte kaum ab. In der Kosmetik werden einzelne Vertreter wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften geschätzt, vor allem in langhaltendem Make-up, in Sonnenschutz und in wasserfesten Formulierungen. Genau diese Persistenz macht sie regulatorisch zum Problem.
Die Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 fügt der REACH-Verordnung einen neuen Beschränkungseintrag (Nr. 79) hinzu, der auf die schrittweise Abschaffung von PFHxA, ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen zielt. Die Verbote werden gestaffelt wirksam: einzelne Anwendungen bereits ab 10. April 2026, das für die Kosmetik entscheidende Verbot ab dem 10. Oktober 2026, weitere Bereiche 2027 und 2029. Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 PFHxA und verwandte Stoffe oberhalb der Grenzwerte nicht mehr enthalten.
Wichtig für die Praxis: Das PFHxA-Verbot ist nicht der einzige Stichtag, der die Kosmetikbranche 2026 trifft. Parallel laufen die gestaffelten Verbote der Cyclosiloxane D4, D5 und D6 sowie ein neues Verbot bestimmter CMR-Stoffe. Diese Stränge behandeln wir unten getrennt, damit klar wird, welcher Stichtag welches Produkt betrifft.
Rechtsetzung
Ein Verbot, mehrere Stichtage
- 19. September 2024
PFHxA-Verordnung erlassen
Die Kommission erlässt die Verordnung (EU) 2024/2462; sie ergänzt REACH-Anhang XVII um den PFHxA-Beschränkungseintrag Nr. 79.
- 10. April 2026
Erste Verbotsstufe
Erste Stufe: Verbot PFHxA-haltiger Feuerlöschschäume für Ausbildungs- und Prüfzwecke. Noch nicht die Kosmetik.
- 6. Juni 2026
Siloxane in Wash-Off-Produkten
Verbot der Cyclosiloxane D4/D5/D6 ab 0,1 Prozent in Wash-Off-Kosmetika (Verordnung (EU) 2024/1328).
- 10. Oktober 2026
PFHxA-Verbot Kosmetik
Das für die Kosmetik zentrale Verbot: PFHxA und verwandte Stoffe dürfen kosmetische Mittel nicht mehr oberhalb der Grenzwerte enthalten.
- 6. Juni 2027
Siloxane in Leave-On-Produkten
Das Cyclosiloxan-Verbot wird auf Leave-On-Produkte ausgeweitet.
- Ende 2026
PFAS-Universalverfahren
Für das umfassende PFAS-Universalbeschränkungsverfahren der ECHA wird eine Entscheidung der Kommission erwartet.
Die rechtliche Einordnung
1. Das PFHxA-Verbot: was genau verboten ist
Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen kosmetische Mittel PFHxA und ihre Salze nicht mehr in einer Konzentration ab 25 ppb und PFHxA-verwandte Stoffe nicht mehr ab 1000 ppb enthalten, jeweils gemessen im homogenen Material. Die Grenzwerte sind so niedrig angesetzt, dass sie faktisch einem Verwendungsverbot gleichkommen; sie erfassen auch Verunreinigungen und nicht nur den bewussten Einsatz. Betroffen sind vor allem Produktkategorien, in denen PFAS ihre film- und wasserabweisenden Eigenschaften entfalten: langhaltendes und wasserfestes Make-up, Sonnenschutzmittel und pflegende Formulierungen mit langem Halt.
Für Hersteller heißt das: Weil auch Verunreinigungen unter die niedrigen Grenzwerte fallen, reicht es nicht, PFHxA als Rezepturbestandteil zu streichen. Rohstoffe und Zulieferungen müssen auf Spuren geprüft werden. Ein reiner Blick in die eigene Rezeptur übersieht die eingeschleppten Kontaminationen, die genauso zum Verstoß führen.
2. Cyclosiloxane D4, D5, D6: der gestaffelte Parallel-Stichtag
Unabhängig von PFHxA verbietet die Verordnung (EU) 2024/1328 die Cyclosiloxane D4, D5 und D6 in kosmetischen Mitteln ab einer Konzentration von 0,1 Prozent. Der Zeitplan ist gestaffelt und wird oft verkürzt wiedergegeben, weshalb die Unterscheidung wichtig ist: Für Wash-Off-Produkte, die abgespült werden, gilt das Verbot ab dem 6. Juni 2026; für Leave-On-Produkte, die auf der Haut verbleiben, erst ab dem 6. Juni 2027. D5 ist besonders relevant, weil es als flüchtiges Silikonöl und Texturverbesserer in vielen Haar- und Hautpflegeformulierungen steckt, teils auch als Verunreinigung in Silikonmischungen.
Für die Formulierung heißt das: Ordnen Sie jedes betroffene Produkt eindeutig als Wash-Off oder Leave-On ein, denn davon hängt der Stichtag ab. Prüfen Sie Silikon-Rohstoffe gezielt auf D4/D5/D6, auch dort, wo die Siloxane nur als Begleitverunreinigung enthalten sind.
3. Identifikation und Umstellung: der operative Kern
Die eigentliche Arbeit liegt nicht im Verstehen der Verbote, sondern in ihrer Umsetzung entlang der Produktdokumentation. Betroffene Stoffe müssen zunächst in allen Rezepturen und Rohstoffen identifiziert werden, auch als Verunreinigung. Danach sind die Produktinformationsdatei (PIF) jedes betroffenen Produkts zu aktualisieren, die CPNP-Meldungen bei Rezepturänderungen anzupassen und Etiketten sowie Verpackungen zu ändern. Zu berücksichtigen ist auch das aktualisierte INCI-Glossar, das ab dem 30. Juli 2026 in den Kennzeichnungen zu verwenden ist.
Für das Qualitäts- und Regulatory-Team heißt das: Planen Sie die Druckvorlaufzeiten für geänderte Etiketten und Verpackungen frühzeitig ein, das ist erfahrungsgemäß der Engpass. Sichern Sie sich von Lieferanten aktualisierte Spezifikationen mit den neuen Grenz- und Reinheitskriterien und dokumentieren Sie jede Änderung revisionssicher für die nächste Auditierung.
4. Der Ausblick: PFAS-Universalverfahren und CMR-Verbot
Das PFHxA-Verbot ist ein erster, gezielter Schritt. Parallel arbeitet die Europäische Chemikalienagentur an einem PFAS-Universalbeschränkungsverfahren, das die gesamte Stoffgruppe von rund 10.000 Verbindungen erfassen soll; eine Entscheidung der Kommission wird gegen Ende 2026 erwartet. Unabhängig davon verbietet die Omnibus-VIII-Verordnung (EU) 2024/2564 ab dem 1. Mai 2026 neu eingestufte CMR-Stoffe, also krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, in kosmetischen Mitteln.
Für die Produktstrategie heißt das: Wer heute nur die einzelnen Stichtage abarbeitet, läuft der Regulierung hinterher. Sinnvoller ist es, das Portfolio strategisch auf PFAS-Freiheit auszurichten, weil die Universalbeschränkung die Richtung vorgibt. Eine frühzeitige Umstellung ist zugleich ein Werbeargument gegenüber einer zunehmend sensiblen Kundschaft.
Überblick
Mehrere Stichtage, ein Fahrplan
Für die Kosmetik sind vier Daten zentral: Cyclosiloxane in Wash-Off-Produkten ab 6. Juni 2026, CMR-Neueinstufungen ab 1. Mai 2026, PFHxA in Kosmetika ab 10. Oktober 2026 und Cyclosiloxane in Leave-On-Produkten ab 6. Juni 2027. Welcher Stichtag ein konkretes Produkt trifft, hängt von Stoff und Anwendungsart ab, ein pauschaler PFAS-Stichtag greift zu kurz.
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Die strategische Empfehlung
Der 10. Oktober 2026 rückt näher, und die Umstellung braucht Vorlauf. Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:
01 · Formulierungscheck durchführen. Screenen Sie alle Rezepturen auf PFHxA, verwandte Stoffe und die Cyclosiloxane D4/D5/D6, ausdrücklich auch als Verunreinigung. Ordnen Sie jedes Produkt nach Anwendungsart (Wash-Off oder Leave-On) dem richtigen Stichtag zu.
02 · Lieferkette absichern. Fordern Sie von Rohstofflieferanten aktualisierte Spezifikationen mit den neuen Grenz- und Reinheitskriterien an. Ein sauberer Rezepturwechsel nützt wenig, wenn über Rohstoffe weiter Spuren eingeschleppt werden.
03 · Dokumentation und Kennzeichnung nachziehen. Aktualisieren Sie PIF und CPNP-Meldungen, stellen Sie die Kennzeichnung auf das ab 30. Juli 2026 geltende INCI-Glossar um und planen Sie die Druckvorlaufzeiten für Etiketten und Verpackungen frühzeitig ein.
04 · Strategisch auf PFAS-Freiheit umstellen. Richten Sie das Portfolio mit Blick auf das kommende Universalbeschränkungsverfahren aus, statt nur den aktuellen Stichtag abzuarbeiten. Wer früh umstellt, vermeidet wiederholte Reformulierungen und gewinnt ein Werbeargument.
Fazit
Das PFHxA-Verbot zum 10. Oktober 2026 ist ein klarer, gesetzlich fixierter Stichtag, und es steht nicht allein. Zusammen mit den gestaffelten Cyclosiloxan-Verboten und dem CMR-Verbot bildet es ein Bündel von Fristen, die 2026 und 2027 nacheinander greifen. Der häufigste Fehler ist, von dem einen PFAS-Stichtag zu sprechen; tatsächlich entscheidet die Kombination aus Stoff und Anwendungsart, welches Datum ein konkretes Produkt bindet. Wer seine Rezepturen und Rohstoffe jetzt systematisch prüft, die Dokumentation nachzieht und das Portfolio auf die absehbare Universalbeschränkung ausrichtet, verwandelt eine regulatorische Pflicht in einen Vorsprung. Denn die Richtung ist eindeutig: weg von den Ewigkeitschemikalien, und der Markt honoriert, wer diesen Weg früh geht.
Häufige Fragen
Welche PFAS sind ab Oktober 2026 in Kosmetika verboten?
Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen PFHxA (Undecafluorhexansäure) und ihre Salze nicht mehr ab 25 ppb und PFHxA-verwandte Stoffe nicht mehr ab 1000 ppb in kosmetischen Mitteln enthalten sein. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462, die REACH-Anhang XVII ergänzt. Die niedrigen Grenzwerte erfassen auch Verunreinigungen.
Welche Kosmetikprodukte sind am stärksten betroffen?
Vor allem Produkte, in denen PFAS für Halt und Wasserfestigkeit sorgen: langhaltendes und wasserfestes Make-up, Sonnenschutzmittel und pflegende Formulierungen mit langem Halt. Bei den Cyclosiloxanen sind zusätzlich viele Haar- und Hautpflegeprodukte betroffen, in denen D5 als flüchtiges Silikonöl eingesetzt wird.
Was sind Cyclosiloxane und wann gelten die Verbote?
D4, D5 und D6 sind flüchtige Silikonöle, die als Texturverbesserer dienen. Die Verordnung (EU) 2024/1328 verbietet sie ab 0,1 Prozent, gestaffelt: in Wash-Off-Produkten ab 6. Juni 2026, in Leave-On-Produkten ab 6. Juni 2027. Die Anwendungsart entscheidet also über den Stichtag.
Was ist das PFAS-Universalbeschränkungsverfahren?
Es ist ein bei der Europäischen Chemikalienagentur laufendes Verfahren, das die gesamte PFAS-Gruppe von rund 10.000 Verbindungen erfassen soll, statt einzelne Stoffe nacheinander zu regulieren. Eine Entscheidung der Kommission wird gegen Ende 2026 erwartet; das PFHxA-Verbot ist nur ein erster Teilschritt.
Wie identifizieren Hersteller PFAS in ihren Formulierungen?
Über ein systematisches Screening von Rezepturen und Rohstoffen anhand der INCI-Bezeichnungen und der Lieferanten-Spezifikationen, ergänzt um analytische Prüfungen auf Spuren. Wichtig ist, Verunreinigungen einzubeziehen, da die niedrigen Grenzwerte auch unbeabsichtigt eingeschleppte Mengen erfassen.
Nächster Schritt
Ihre Kosmetik rechtzeitig PFAS-konform machen
Ob Make-up, Sonnenschutz oder Haarpflege: Wir prüfen, welche PFAS- und Siloxan-Stichtage Ihre Produkte betreffen, und begleiten die Umstellung von Rezeptur, PIF, CPNP-Meldung und Kennzeichnung, damit Sie die Fristen sicher einhalten.