Lebensmittelrecht
EU 2025/1892: Was Unternehmen jetzt wissen muessen.
Die neue Delegierte Richtlinie legt verbindliche Reduktionsziele fuer Lebensmittelabfaelle fest. Handlungsbedarf besteht bis Juni 2027.
Von Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M. · 11. Mai 2026
Kategorie: Lebensmittelrecht · Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M. · 11. Mai 2026 · 6 Min Lesezeit
Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1892 legt erstmals verbindliche Reduktionsziele fuer Lebensmittelabfaelle in der gesamten Lieferkette fest. Fuer Unternehmen in der Lebensmittelbranche entsteht bis spaetestens 17. Juni 2027 erheblicher Handlungsbedarf.
Was die Richtlinie (EU) 2025/1892 aendert
Die Richtlinie konkretisiert die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie und legt erstmals quantitative Reduktionsverpflichtungen fest. Grundlage ist Artikel 9 Abs. 2 der Lebensmittelverschwendungs-Richtlinie (EU) 2018/851. Die Mitgliedstaaten muessen die Vorgaben bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht umsetzen.
Die Reduktionsziele bis 2030
Die Richtlinie differenziert nach Kettenstufe: Verarbeitung und Herstellung muessen bis 2030 mindestens -10 % Lebensmittelabfall erzielen (Basisjahr 2020). Handel, Gastronomie und Haushalte sind mit -30 % ambitionierter belegt. Primaerproduktion und Fischerei werden gesondert bewertet.
Lebensmittelspende statt Tonne
Die Richtlinie praezisiert auch den rechtlichen Rahmen fuer Lebensmittelspenden als Instrument der Zielerreichung. Unternehmen koennen gespendete Mengen auf ihre Reduktionspflicht anrechnen lassen, sofern Hygiene- und Dokumentationsanforderungen erfuellt sind. Steuerliche Fragen — insbesondere zur Umsatzsteuer bei Gratisabgaben — bleiben national geregelt und sollten individuell geprueft werden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Betroffene Unternehmen sollten zunaechst ihren Ist-Stand der Lebensmittelabfaelle nach der Methodik der Richtlinie erheben (Basisjahr 2020). Daraus ergibt sich der individuelle Reduktionspfad. Die Dokumentationspflicht beginnt mit der nationalen Umsetzung — also spaetestens Mitte 2027, de facto aber bereits heute, wenn Basisjahr-Daten rueckwirkend benoetigt werden.
Ein Ziel auf EU-Ebene wird in Deutschland zur Pflicht im Gesetz.
Das Wichtigste in Kuerze
Fuenf Punkte zur EU 2025/1892
1. Verbindliche Reduktionsziele: -10 % fuer Verarbeitung, -30 % fuer Handel/Gastronomie/Haushalte (Basisjahr 2020, Ziel 2030). 2. Umsetzungsfrist: 17. Juni 2027 fuer nationales Recht. 3. Lebensmittelspenden koennen auf Reduktionspflicht angerechnet werden. 4. Dokumentationspflicht beginnt rueckwirkend ab Basisjahr 2020. 5. Steuerliche Fragen bei Spenden bleiben national geregelt — individuelle Pruefung empfohlen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
Warten ist keine Strategie.
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