Täuschende Schlagzeilen über eine angebliche Lockerung der EU-Kosmetikregeln sind irreführend. Tatsächlich verschärft die neue Verordnung 2025/877 die Bestimmungen, indem sie 21 weitere krebserregende Stoffe in Kosmetika verbietet. Handeln Sie jetzt, um teure Fehler zu vermeiden.
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Neue Pflichten für Online-Kosmetikshops: Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt ab sofort detaillierte Angaben. Unwissenheit schützt nicht vor Abmahnungen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Shop rechtssicher machen.