Das BVerwG verschärft die Meldepflicht für Labore: Schon der leiseste Verdacht auf unsichere Lebensmittel oder Futtermittel muss gemeldet werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von Ihren Absichten als Hersteller. Passen Sie Verträge und QS-Prozesse an, um Bußgelder zu vermeiden!