Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2505 neue Verwendungen für den Futtermittelzusatzstoff Guanidinoessigsäure zugelassen. Dieser Fall dient als Lehrstück dafür, wie spezialisierte Rechtsberatung den entscheidenden Unterschied macht, um komplexe EU-Zulassungsverfahren nicht nur zu überstehen, sondern strategisch zum eigenen Marktvorteil zu nutzen.
