Mit seinem wegweisenden Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 222/19) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die regulatorischen Fundamente für den digitalen Pharma-Vertrieb in Deutschland neu vermessen. Die Entscheidung klärt das spannungsreiche Verhältnis zwischen der apothekenrechtlichen Zulässigkeit des Marktplatz-Modells und den drakonischen Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts.
