Compliance-Erklärartikel

TPD2-Evaluierung und der Weg zur TPD3: Was auf die Tabak- und Nikotinbranche zukommt

Am 2. April 2026 hat die EU-Kommission ihren TPD2-Evaluierungsbericht vorgelegt, die Grundlage für die kommende TPD3. Im Fokus: Aromen, Einweg-E-Zigaretten und Nikotinbeutel. Was der Bericht sagt, warum die Branche ihn kritisiert und wie der realistische Zeitplan bis zu einem TPD3-Gesetz aussieht.

Am 2. April 2026 hat die EU-Kommission ihren Evaluierungsbericht zur Tabakproduktrichtlinie (TPD2) vorgelegt. Er benennt Regulierungslücken bei Aromen, Einweg-E-Zigaretten und Nikotinbeuteln und ist die offizielle Grundlage für eine kommende Überarbeitung, die TPD3. Ein fertiges Gesetz gibt es noch nicht, doch der legislative Prozess hat begonnen, und die Richtung ist bereits absehbar.

Stand und Ausgangslage

Stand: 22. Juli 2026. Dieser Beitrag wird fortgeschrieben, sobald die Kommission einen TPD3-Legislativvorschlag vorlegt oder das deutsche Verfahren zum Aromenverbot voranschreitet.

Die Tabakproduktrichtlinie TPD2 wurde 2014 verabschiedet und gilt seit 2016. Sie entstand in einer Zeit, in der Tabakerhitzer, nikotinhaltige Beutel und die heutige Vielfalt an E-Zigaretten noch kaum eine Rolle spielten. Genau daraus ergibt sich die zentrale Schwachstelle, die der Evaluierungsbericht der Kommission benennt: die fehlende Harmonisierung bei diesen neuartigen Produkten. Nikotinbeutel etwa sind in einem EU-Land frei erhältlich und im nächsten verboten.

Wichtig zur Einordnung: Der Evaluierungsbericht ist kein Gesetz und keine konkrete Vorschrift, sondern eine Bestandsaufnahme. Er ist der Startschuss für den Weg zur TPD3, nicht dessen Ziel. Auf ihn folgen Folgenabschätzung, Konsultationen, ein Legislativvorschlag der Kommission und schließlich das Gesetzgebungsverfahren in Europaparlament und Rat. Parallel wird auch die Tabakwerberichtlinie (TAD) überarbeitet.

Realistisch betrachtet könnte ein formaler TPD3-Vorschlag frühestens gegen Ende 2026 oder 2027 vorliegen; bis zur nationalen Umsetzung in Deutschland, die über das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) erfolgt, vergehen erfahrungsgemäß weitere Jahre. Wer heute betroffen ist, hat also Zeit, aber es lohnt sich, die Weichenstellungen jetzt zu verstehen.

Rechtsetzung

Der Weg von TPD2 zu TPD3

  1. 2014 / 2016

    TPD2 in Kraft

    Die TPD2 wird 2014 verabschiedet und gilt ab 2016; in Deutschland umgesetzt über das Tabakerzeugnisgesetz.

  2. 2. April 2026

    Evaluierungsbericht

    Die EU-Kommission veröffentlicht den Evaluierungsbericht zur TPD2 und zur Tabakwerberichtlinie, die Grundlage für die TPD3.

  3. 18. Mai bis 15. Juni 2026

    Sondierung und Konsultation

    Startschuss und erste Konsultationsphase der Sondierung zur Folgenabschätzung auf dem Portal Have your say.

  4. Ende 2026 / 2027

    TPD3-Vorschlag erwartet

    Frühestens in diesem Zeitfenster könnte die Kommission einen formalen TPD3-Legislativvorschlag vorlegen.

  5. offen

    Nationale Umsetzung

    Nach Beschluss durch Europaparlament und Rat folgt die nationale Umsetzung über das Tabakerzeugnisgesetz, mit weiterem zeitlichen Vorlauf.

Die Themen im Detail

1. Die Aromenfrage: Totalverbot, Positivliste, deutscher Sonderweg

Am politisch umkämpftesten ist die Frage der Aromen in E-Liquids. Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob künftig nur noch Tabakaromen erlaubt sein sollen oder ob eine Positivliste zulässiger Aromen eingeführt wird. Eine Entscheidung steht aus. Parallel geht Deutschland einen eigenen Weg: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat arbeitet an einem Referentenentwurf für ein Verbot von 13 bestimmten Aromastoffen in E-Zigaretten-Liquids. Dieser nationale Vorstoß läuft unabhängig vom EU-Prozess und könnte früher wirksam werden als die TPD3.

Für Liquid- und Aromenhersteller heißt das: Es drohen gleich zwei Regulierungsstränge, ein europäischer und ein nationaler, mit unterschiedlichem Tempo. Wer sein Sortiment stark auf Aromen stützt, sollte frühzeitig prüfen, welche Stoffe vom deutschen Entwurf erfasst wären, und die Abhängigkeit von einzelnen Aromen im Portfolio bewerten.

2. Einweg-E-Zigaretten: ein Verbot in Sicht

Einweg-E-Zigaretten stehen aus zwei Richtungen unter Druck: gesundheits- und jugendschutzpolitisch wegen ihrer niedrigen Einstiegsschwelle und umweltpolitisch wegen der fest verbauten, nicht austauschbaren Batterien. Der Evaluierungsbericht zählt sie ausdrücklich zu den Regulierungslücken. Ein Verbot von Einweg-Produkten mit fest verbauter Batterie zeichnet sich ab, teils über die TPD3, teils über flankierende produkt- und abfallrechtliche Vorschriften.

Für den Einweg-Handel heißt das: Geschäftsmodelle, die stark auf Einweg-Vapes setzen, tragen ein erhöhtes Risiko. Eine Umstellung auf wiederbefüllbare oder wiederaufladbare Systeme mindert die Abhängigkeit von einem Produktsegment, das regulatorisch als erstes fallen dürfte.

3. Nikotinbeutel: erstmals im EU-Rahmen

Nikotinbeutel, snus-ähnliche Produkte ohne Tabak, fallen bislang durch das Raster der TPD2 und sind europaweit uneinheitlich geregelt: in einem Mitgliedstaat frei verkäuflich, im anderen verboten. Der Evaluierungsbericht identifiziert genau diese Uneinheitlichkeit als Schwachstelle. Die TPD3 wird daher voraussichtlich erstmals einen harmonisierten EU-Rahmen für solche neuartigen Nikotinprodukte schaffen, mit Regeln zu Höchstmengen, Aufmachung, Jugendschutz und Kennzeichnung.

Für Nikotinbeutel-Anbieter heißt das: Die bisherige Grauzone wird sich schließen. Wer in diesem Segment aktiv ist, sollte die Konsultation nutzen, um praxistaugliche Regeln mitzugestalten, und sein Produkt schon jetzt auf absehbare Anforderungen an Höchstmengen und Kennzeichnung ausrichten.

4. Der Streit um die Bewertung: Gateway gegen Harm Reduction

Der Bericht ist nicht unumstritten, und die Kontroverse prägt den gesamten weiteren Prozess. Die Kommission betont die Risiken neuartiger Produkte für Jugendliche und den sogenannten Gateway-Effekt, wonach E-Zigaretten und Nikotinbeutel den späteren Einstieg in den Tabakkonsum begünstigen könnten. Verbände der E-Zigarettenwirtschaft wie der Verband des eZigarettenhandels halten dem entgegen, der Bericht blende die Rolle rauchfreier Alternativen für erwachsene Raucher aus (Harm Reduction) und sei als Grundlage für die TPD3 einseitig. Beide Seiten berufen sich auf wissenschaftliche Evidenz, deren Gewichtung selbst Teil des politischen Streits ist.

Für die Branche heißt das: Die inhaltliche Auseinandersetzung ist noch offen, und genau darin liegt eine Chance. Wer sich mit belastbaren Daten und praxisnahen Vorschlägen in die Konsultation einbringt, kann die Ausgestaltung der TPD3 beeinflussen, solange der Rahmen noch nicht feststeht.

Einordnung

Noch kein Gesetz, aber ein Fahrplan

Der Evaluierungsbericht ist eine Bestandsaufnahme, keine Vorschrift. Es gibt derzeit kein EU-weites Aromenverbot und keine beschlossene TPD3. Der Prozess läuft: Nach Bericht und Konsultation folgt ein Legislativvorschlag, dann das Verfahren in Parlament und Rat, dann die nationale Umsetzung. Bis dahin gilt in Deutschland unverändert das Tabakerzeugnisgesetz auf Basis der TPD2. Der deutsche Aromen-Entwurf ist ein davon unabhängiger, möglicherweise schnellerer Strang.

Der Bericht weist grundlegende Mängel auf und wird den Anforderungen an eine evidenzbasierte, ausgewogene Bewertung nicht gerecht.
Verband des eZigarettenhandels (VdeH)zum Evaluierungsbericht als TPD3-Grundlagesinngemäß, VdeH-Stellungnahme, April 2026

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Regulierungsrisiko einordnen lassen

Die strategische Empfehlung

Weil noch kein Gesetz feststeht, ist jetzt die Phase, in der sich Einfluss nehmen und Vorsorge treffen lässt. Drei Schritte:

01 · Die Konsultation aktiv nutzen. Solange die Sondierung läuft, können Unternehmen und Verbände mit belastbaren Daten Position beziehen. Wer die TPD3 nicht nur über sich ergehen lassen will, sollte sich frühzeitig und faktenbasiert einbringen.

02 · Portfolio-Risiko bewerten. Prüfen Sie, wie stark Ihr Umsatz von den drei Risikofeldern abhängt: aromatisierte Liquids, Einweg-Produkte und Nikotinbeutel. Je höher die Abhängigkeit, desto dringlicher ist eine Diversifizierungsstrategie.

03 · Beide Regulierungsstränge beobachten. Behalten Sie den EU-Prozess und das deutsche Verfahren zum Aromenverbot getrennt im Blick. Der nationale Strang kann früher wirksam werden als die TPD3 und erfordert eine eigene Vorbereitung.

Fazit

Der TPD2-Evaluierungsbericht ist noch kein Gesetz, aber ein klares Signal: Aromen, Einweg-E-Zigaretten und Nikotinbeutel stehen im Zentrum der kommenden Regulierung. Die eigentliche Auseinandersetzung, zwischen Jugendschutz und Gateway-These auf der einen und Harm Reduction auf der anderen Seite, ist noch offen und wird die Ausgestaltung der TPD3 prägen. Für die Branche bedeutet das eine doppelte Aufgabe: die eigene Position faktenbasiert in den laufenden Prozess einzubringen und zugleich das Geschäftsmodell gegen die absehbaren Einschränkungen abzusichern. Wer beides jetzt angeht, solange der Rahmen noch gestaltbar ist, steht besser da als der, der auf das fertige Gesetz wartet. Denn dann ist die Richtung entschieden, und der Spielraum ist verbraucht.

Häufige Fragen

Was steht im TPD2-Evaluierungsbericht?

Der Bericht der EU-Kommission vom 2. April 2026 bewertet die geltende Tabakproduktrichtlinie. Er attestiert Erfolge beim Rückgang der Raucherquote, benennt aber Regulierungslücken bei Aromen, Einweg-E-Zigaretten und Nikotinbeuteln. Er ist die offizielle Grundlage für die geplante Überarbeitung TPD3, aber selbst kein Gesetz.

Kommt ein Aromenverbot für E-Zigaretten?

Auf EU-Ebene wird ein Aromenverbot oder eine Positivliste diskutiert, entschieden ist nichts. Unabhängig davon arbeitet das zuständige Bundesministerium in Deutschland an einem Referentenentwurf für ein Verbot von 13 Aromastoffen in Liquids, das früher wirksam werden könnte als die TPD3.

Werden Einweg-E-Zigaretten verboten?

Ein Verbot zeichnet sich ab, ist aber noch nicht final beschlossen. Einweg-E-Zigaretten mit fest verbauter Batterie stehen sowohl aus Jugendschutz- als auch aus Umweltgründen unter Druck; die Regulierung kann über die TPD3 und über flankierende produkt- und abfallrechtliche Vorschriften erfolgen.

Was sind Nikotinbeutel und wie werden sie reguliert?

Nikotinbeutel sind snus-ähnliche, tabakfreie Produkte zur oralen Nikotinaufnahme. Bisher sind sie EU-weit uneinheitlich geregelt, in einem Land frei erhältlich, im anderen verboten. Die TPD3 soll erstmals einen harmonisierten Rahmen schaffen, etwa zu Höchstmengen, Aufmachung und Jugendschutz.

Wann kommt die TPD3?

Ein genauer Termin steht nicht fest. Nach der Konsultation muss die Kommission einen Legislativvorschlag erarbeiten, der dann Parlament und Rat durchläuft. Realistisch könnte ein Vorschlag frühestens Ende 2026 oder 2027 vorliegen; die nationale Umsetzung folgt mit weiterem Vorlauf.

Nächster Schritt

Ihr Sortiment auf die TPD3 vorbereiten

Ob E-Liquids, Einweg-Produkte oder Nikotinbeutel: Wir ordnen ein, welche Regulierungsstränge Ihr Sortiment treffen, wie Sie sich in die laufende Konsultation einbringen und wie Sie Ihr Geschäftsmodell gegen die absehbaren Einschränkungen absichern.