Panorama ::
Lebensmittelinformations-Verordnung oder LMIV

Die EU-Verordnung (LMIV) legt seit dem 13. Dezember 2014 einheitliche Bestimmungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln fest. Unter Berücksichtigung dieser Verordnung müssen Unternehmen auf Verpackungen oder bei loser Abgabe bestimmte Informationen wie Zutaten, Allergene, Nährwerte oder Herkunft angeben. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) wird in Deutschland durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) komplettiert.