Einträge von RA Thomas Bruggmann LL.M.

Apothekenmarkt 2026: Strategie, Compliance & Haftung

Die deutsche Apothekenlandschaft erfährt im Januar 2026 eine fundamentale Zäsur, die durch das Zusammentreffen von infrastruktureller Erosion – manifestiert in einem historischen Tiefstand von lediglich 16.601 Betriebsstätten – und einer disruptiven legislativen Neugestaltung durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gekennzeichnet ist.

BGH zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln über Amazon | juravendis Ratgeber

Mit seinem wegweisenden Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 222/19) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die regulatorischen Fundamente für den digitalen Pharma-Vertrieb in Deutschland neu vermessen. Die Entscheidung klärt das spannungsreiche Verhältnis zwischen der apothekenrechtlichen Zulässigkeit des Marktplatz-Modells und den drakonischen Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts.

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Werbeverbote für Süßigkeiten und Schokolade

Die ungelöste Auseinandersetzung um das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) manifestiert eine tiefgreifende Rechtsunsicherheit für Akteure im Lebensmittel- und Gesundheitssektor. Der Entwurf, der in einem Spannungsfeld zwischen präventivem Gesundheitsschutz und verfassungsrechtlich geschützter Werbefreiheit verharrt, ist auch im Januar 2026 nicht in Kraft getreten.

EU-Kosmetikverordnung auf dem Prüfstand

Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Evaluierungsbericht zur Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 veröffentlicht. Für B2B-Entscheider der Kosmetikbranche liefert diese Analyse entscheidende Einblicke in die Stärken, Schwächen und vor allem den zukünftigen Reformbedarf des zentralen europäischen Regelwerks.

Futtermittelzusatzstoff Guanadinoessigsäure zugelassen

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2505 neue Verwendungen für den Futtermittelzusatzstoff Guanidinoessigsäure zugelassen. Dieser Fall dient als Lehrstück dafür, wie spezialisierte Rechtsberatung den entscheidenden Unterschied macht, um komplexe EU-Zulassungsverfahren nicht nur zu überstehen, sondern strategisch zum eigenen Marktvorteil zu nutzen.