Freitag, der 3. September 2010 ++ 13:24 Uhr

Unsere Honorare

Vergütung, Pauschalen & Rahmenverträge

Außergerichtliche Tätigkeiten rechnen wir grundsätzlich nach Stundensätzen ab. Wir vereinbaren zudem gerne mit Ihnen Pauschalbeträge, beispielsweise wenn es um die Prüfung von Produktetiketten und Werbeaussagen oder die Erstellung von Verträgen geht.

Benötigen Sie eine laufende Beratung oder Entlastung Ihrer eigenen Rechtsabteilung? Wir bieten Ihnen einen festen Rahmenvertrag an, bei dem wir nach Stunden zu einem günstigen Stundensatz abrechnen, jedoch die monatliche Vergütung nach oben hin gedeckelt ist. Das bedeutet, wir legen mit Ihnen einen monatlichen Höchstbetrag fest, der nicht überschritten wird. Sofern weniger Stunden anfallen, zahlen Sie selbstverständlich nur den entsprechenden Stundenaufwand.Die Abrechnung über die angefallenen Zeitgebühren erfolgt regelmäßig nach Abwicklung/Beendigung des Auftrages. Dauermandate rechnen wir grundsätzlich zum Monatsende ab. Jeder Rechnung ist eine detaillierte Zeiterfassung mit einer 5-Minuten-Taktung beigefügt.

Bei gerichtlichen Tätigkeiten rechnen wir ebenfalls in der Regel nach Stundensätzen ab. Wir sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Gebühren zu erheben. Die genaue Höhe der gesetzlichen Gebühren teilen wir Ihnen vor einer Beauftragung mit.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns einfach an. Gerne kommen wir zwecks Kennenlernen zu Ihnen. Natürlich laden wir Sie auch zu einem unverbindlichen Kennenlernen in unsere Kanzleiräume im Herzen von München ein.

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juravendis Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München

T :: 089-2429075-0
F :: 089-2429075-20

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