Montag, den 09. Februar 2009 um 10:41 Uhr
BGH: Aufklärender Hinweis bei OTC-Arzneimittelwerbung im Fernsehen - Fußpilz
Schriftliche Einblendung
Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahrgenommen wird.
Quelle:
BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 58/06





