Sonntag, der 1. August 2010 ++ 01:42 Uhr

Montag, den 09. Februar 2009 um 10:41 Uhr

BGH: Aufklärender Hinweis bei OTC-Arzneimittelwerbung im Fernsehen - Fußpilz

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Schriftliche Einblendung

Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahrgenommen wird.

 

Quelle: 

BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 58/06



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