Sonntag, der 1. August 2010 ++ 00:07 Uhr

Glossar

Arzneimittel

<b>Arzneimittel</b> oder <b>Pharmaka</b> (Singular das <i>Pharmakon</i>) sind laut deutschem Arzneimittelgesetz&nbsp;(AMG) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um: <ul><li>Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, </li><li>Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen, </li><li>die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen, </li><li>vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten&nbsp;zu ersetzen (§ 2 Abs. 1 AMG). </li></ul>

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