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16.12.2011 - 09:54 Uhr
Kategorien: ApothekenrechtUrteile

Apotheker darf nur ausnahmsweise gegen Versandhandelserlaubnis eines Konkurrenten klagen

Ein Apotheker darf die einem anderen Apotheker erteilte Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimitteln nur ausnahmsweise vor Gericht anfechten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden.

Es komme nur ausnahmsweise in Betracht, so das Gericht, dass sich ein Apotheker gegen die einem konkurrierenden Apotheker erteilte Versandhandelserlaubnis zur Wehr setzen darf. Das setze voraus, dass er durch den Versandhandel des Konkurrenten unzumutbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Diese Voraussetzung war im konkret zu entscheidenden Fall nicht erfüllt. Durch den Versandhandel des Beigeladenen bedingte tatsächliche Nachteile des Klägers, die über den allgemeinen Wettbewerb hinausgehen, ließen sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausmachen. Die Entscheidung hat zur Folge, dass angebliche Verstöße gegen das Fremdbesitzverbot von konkurrierenden Apothekern zumindest verwaltungsrechtlich praktisch nicht angegriffen werden können.

Autor: Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL. M.

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