OLG Hamburg: Das erste und einzige Nystatin Spray

Wird für apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Angaben: "Das erste und einzige Nystatin Spray … Die Produktinnovation zum Generika-Preis … Beste Compliance" geworben, so ist das keine Erinnerungswerbung (§ 4 Abs. 6 HWG); eine solche Anzeige darf nicht ohne Pflichtangaben erscheinen (§ 4 Abs. 1 HWG). Bei einem Verlag für Apoth
BGH: Sammelaktion für Schoko-Riegel

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG
OVG Rheinland-Pfalz: Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

Ein Mischgetränk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe"mit Sekt & Orange" in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Eine Sektkellerei st
Surimi ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKV keine Meeresfrucht

Es lässt sich nicht feststellen, dass aufgrund des auf dem deutschen Markt befindlichen Angebots eine allgemeine Verkehrsauffassung i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKV besteht, Meeresfrüchte-Mischungen enthielten auch Surimi. Die Bezeichn
VGH Baden-Württemberg: Äußerliche Anwendung von Zahnbleichmitteln

Leitsätze des VGH Baden-Württemberg vom 02.01.2008:
- Unbeschadet



