Kosmetische Mesotherapie irreführend? OLG München bestätigt Auffassung des OLG Frankfurt a.M.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München sind diverse schönheitsbezogene Aussagen zu einer „meso-Beauty Lift“-Methode irreführend. Unter anderem ging es um Aussagen wie „Lifting ohne OP“, „Nadellos unterfüllen“, „Tadellos Muskeln straffen“, „Alles, was Spritze und Skalpell nicht können“.
Diese Aussagen eines Kosmetiks
Gesundheitsbezogene Werbung weiter unter Beschuss

Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin schießt weiter gegen Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel und andere Gesundheitsprodukte vertreiben und für diese mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben.
In einem
Und weiter geht es bei der E-Zigarette - Auch VG Köln gegen Arzneimitteleinstufung nikotinhaltiger Liquids

Im Tauziehen um die rechtliche Einstufung der E-Zigarette haben die Befürworter solcher Produkte einen weiteren Teilerfolg errungen: Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat jetzt entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten.
Nikotin könne zwa
So langsam wird es spannend: Nach EuGH-Anwalt darf Wein nicht als bekömmlich beworben werden

Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat seine Schlussanträge zu einem Vorlageverfahren des Bundesverwaltungsgerichts gestellt, bei der es um die Frage geht, ob die Aussage „bekömmlich“ für einen Wein gegen die Bestimmungen der Verordnung 1924/2006 (Health Claims Verordnung) verstößt.
Der Generalanwal
Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der Bezeichnung " Himbeer-Vanille Abenteuer" für einen Früchtetee auseinanderzusetzen. Zutaten des Produkts sind Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, Zitronenschalen, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren sowie "natürliches Aroma mit Vanillegeschmack" und "natürliches Aroma mit Himbeergeschmack".
Der Kläger, ein Abmahnverein, war der Ansich



