Wasch- & Reinigungsmittel

Waschmittelrecht & Reinigungsmittelrecht
Wasch- und Reinigungsmittel werden im Wesentlichen durch die EG-Verordnung 648/2004 über Detergenzien (sog. Detergenzien-Verordnung) geregelt. Daneben finden in Deutschland das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sowie weitere Spezialgesetze Anwendung. Häufig ergeben sich bei Wasch- und Reinigungsmitteln Abgrenzungsschwierigkeiten zu Biozid-Produkten, wobei die Besonderheit besteht, dass Wasch- und Reinigungsmittel unter Umständen auch der Biozid-Gesetzgebung unterliegen können. Probleme bereiten in der Praxis zudem immer wieder die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
Unsere Beratungsleistungen
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
- Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Kosmetika, Medizin- und Biozidprodukten
- Kennzeichnung und Bewerbung von Wasch- und Reinigungsmitteln
- Klärung von Inhaltstoffproblematiken
- Importfragen
- Produkthaftung
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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Newsticker
BVL genehmigt Pflanzenschutzmittel "Goldor Bait" zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 22. Januar 2010 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
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Biozidrecht ++ BfArM: Händedesinfektionsmittel können Biozide sein
Sind Haut- und Händedesinfektionsmittel als Arzneimittel oder als Biozid-Produkte einzustufen? Diese für die Praxis weitreichende Frage ist in letzter Zeit lebhaft diskutiert worden. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber: Einerseits ein „Weiter so“, also eine Perpetuierung der pauschalen...
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Die vor Ort-Herstellung von Bioziden unterliegt nicht der Zulassungspflicht - Erwiderung auf Harald Hohmann
In seinem Artikel in der BRAUWELT Nr. 12-13 (2009) vertritt Rechtsanwalt Harald Hohmann die Auffassung, dass vor Ort hergestellte, aber nicht in den Verkehr gebrachte Biozid-Produkte einer Zulassung bedürfen. Diese Zulassungspflicht soll dabei Inverkehrbringer von Elektrolyseanlagen treffen,...
Urteile
OLG Hamm: "Tierwaschmittel" zur Beseitigung von Spulwurmeiern sind Biozide
Ein als „Tierwaschmittel“ bezeichnetes Produkt, das den Stoff Kaliummonopersulfat enthält und dazu bestimmt ist, die Klebefähigkeit von Spulwurmeiern zu beseitigen, ist als Biozid-Produkt einzustufen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 19.01.2010, Az. 4 U 162/09, entschieden....
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