Freitag, der 12. März 2010 ++ 06:11 Uhr

Pflanzenschutzmittel

Das Pflanzenschutzmittelrecht

Pflanzenschutzmittel ermöglichen der Landwirtschaft, Mensch und Tier kontinuierlich mit Lebens- und Futtermitteln zu versorgen. Wegen der potentiellen Gesundheitsgefahren, die von unsachgemäß hergestellten Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden ausgehen können, unterliegen Pflanzenschutzmittel einem strengen Zulassungsvorbehalt. Bei manchen Produkten ist darüber hinaus die Abgrenzung gegenüber Düngemitteln, Pflanzenstärkungsmitteln, Bodenhilfsstoffen oder Biozid-Produkten zweifelhaft. Auch Kennzeichnung, Bewerbung und Import von Pflanzenschutzmitteln können rechtliche Probleme mit sich bringen.

Unsere Beratungsleistungen

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsfragen
  • Abgrenzung gegenüber Biozid-Produkten, Arzneimitteln, Düngemitteln, Pflanzenstärkungsmitteln, Bodenhilfsstoffen etc.
  • Kennzeichnung und Bewerbung von Pflanzenschutzmitteln
  • Import und Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M.

  Tel.: 089-2429075-0
  Fax: 089-2429075-20
  Email: bruggmann@juravendis.de
  
                      
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Newsticker

Montag, den 01. Februar 2010 um 13:38 Uhr
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BVL genehmigt Pflanzenschutzmittel "Goldor Bait" zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 22. Januar 2010 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.

Im Brennpunkt

Donnerstag, den 07. Januar 2010
Copyright: mmaxer Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.de

Autor: 

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M.

Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine Zwischenbilanz

Die „Borderline“ zwischen Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetika und ähnlichen Produkten andererseits war bis vor kurzem ein von der gerichtlichen Praxis weitgehend unbestelltes Feld.

juravendis Meinung

Dienstag, den 13. Oktober 2009

Autor: 

Dr. Florian Meyer

Die vor Ort-Herstellung von Bioziden unterliegt nicht der Zulassungspflicht - Erwiderung auf Harald Hohmann

In seinem Artikel in der BRAUWELT Nr. 12-13 (2009) vertritt Rechtsanwalt Harald Hohmann die Auffassung, dass vor Ort hergestellte, aber nicht in den Verkehr gebrachte Biozid-Produkte einer Zulassung bedürfen. Diese Zulassungspflicht soll dabei Inverkehrbringer von Elektrolyseanlagen treffen,...

Urteile

Donnerstag, den 27. August 2009 um 12:13 Uhr
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BVerwG: Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel

Das Verbot, Pflanzenschutzmittel durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz) schränkt die Berufsausübungsfreiheit der Verkäufer solcher Mittel in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein.

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