Donnerstag, der 11. März 2010 ++ 01:24 Uhr

Das Kosmetikrecht

Das Kosmetikrecht

Vor allem pflegende Kosmetika stellen ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld für Unternehmen dar. Auch hier liefert das geltende Recht bestenfalls unscharfe Maßstäbe zur Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Biozidprodukten. Und auch darüber hinaus hält das Kosmetikrecht manche Herausforderung bereit, etwa was Werbung, Kennzeichnung oder die stoffliche Zusammensetzung von Kosmetika anbelangt.

Unsere Beratungsleistungen

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Prüfung der Vertriebsfähigkeit von kosmetischen Mitteln und kosmetischen Geräten sowie Tätowierungsfarben- und Mittel, Permanent-MakeUp
  • Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln, Medizin- und Biozidprodukten
  • Kennzeichnung von und Werbung für kosmetische Mittel und kosmetische Geräte
  • Import von kosmetischen Mitteln und Geräten
  • Produkthaftung
  • sonstige Rechtsfragen rund um die Kosmetikbranche, zum Beispiel in Zusammenhang mit kosmetischen Berufen
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

  Tel.: 089-2429075-0
  Fax: 089-2429075-20
  Email: meyer@juravendis.de
  
                      
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Newsticker

Dienstag, den 02. Februar 2010 um 16:49 Uhr
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Kosmetikbranche 2009: stabiles 4. Quartal

Laut VKE-Kosmetikverband, Berlin und dem Marktforschungsunternehmen Information Resources (IRI) hat ein - zu Jahresbeginn nicht zu erwartender - stabiler privater Konsum der Kosmetikbranche 2009 einen leichten wertmäßigen Zuwachs beschert. Das ist vor allem auf die positive Entwicklung des Segments...

Im Brennpunkt

Mittwoch, den 03. Februar 2010
Copyright: burkovsky Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.de

Autor: 

Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Kosmetikrecht: Safety First - Die Lohnherstellung von kosmetischen Produkten

Oft bestehen zwischen Lohnherstellern und ihren Auftraggebern nur mündliche Absprachen. Der Umfang eines Lohnherstellungsvertrages lässt sich ohne schriftliche Vereinbarungen allerdings schwierig feststellen, was häufig zu Haftungsproblemen und rechtlichen Auseinandersetzungen führt.

juravendis Meinung

Mittwoch, den 14. Oktober 2009
Copyright: Anton P Zoghi Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.de

Autor: 

Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Gewährleistungsprobleme bei IPL-Geräten zur dauerhaften Haarentfernung

Dauerhafte Haarentfernungen werden überwiegend von Kosmetikstudios, Kosmetikinstituten sowie Schönheitskliniken angeboten, die hierzu bestimmte Lichtgeräte verwenden. Aus rechtlicher Sicht ist bei der dauerhaften Haarentfernung vieles im Unklaren. So fragt sich insbesondere, ob der Kunde die...

Urteile

Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 09:12 Uhr
Copyright: Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.com

LG Coburg: Haftung nach fehlerhafter Blondierung beim Friseur

Eine Kundin, die durch eine fehlerhafte Blondierung am Hinterkopf eine Verätzung und in deren Folge eine 5 x 5 cm große kahle Stelle erlitten hatte, wollte von der Friseurin und deren Chefin 20.000 € Schmerzensgeld. Die Versicherung der Beklagten hatte vorgerichtlich bereits 1.000 € bezahlt. Die...

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Mittwoch, den 03. Februar 2010
Kosmetikunternehmen

Kosmetikrecht: Safety First - Die Lohnherstellung von kosmetischen Produkten

Montag, den 01. Februar 2010
Futtermittelunternehmen

Futtermittelrecht: Diätfuttermittel nach der neuen EU-Futtermittelverordnung

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23. März - 24. März 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

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Deutscher Apothekenkongress - Vertriebsstrukturen im Wandel – Erfolgreiche Positionierung im kettenähnlichen Apothekenmarkt
04. Mai 09:00 Uhr - 16:30 Uhr

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