Das Kosmetikrecht
Das Kosmetikrecht
Vor allem pflegende Kosmetika stellen ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld für Unternehmen dar. Auch hier liefert das geltende Recht bestenfalls unscharfe Maßstäbe zur Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Biozidprodukten. Und auch darüber hinaus hält das Kosmetikrecht manche Herausforderung bereit, etwa was Werbung, Kennzeichnung oder die stoffliche Zusammensetzung von Kosmetika anbelangt.
Unsere Beratungsleistungen
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Prüfung der Vertriebsfähigkeit von kosmetischen Mitteln und kosmetischen Geräten sowie Tätowierungsfarben- und Mittel, Permanent-MakeUp
- Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln, Medizin- und Biozidprodukten
- Kennzeichnung von und Werbung für kosmetische Mittel und kosmetische Geräte
- Import von kosmetischen Mitteln und Geräten
- Produkthaftung
- sonstige Rechtsfragen rund um die Kosmetikbranche, zum Beispiel in Zusammenhang mit kosmetischen Berufen
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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cosmetic campus: Innovation fängt beim Menschen an - EG-Kosmetikverordnung 1223/2009
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