Das Biozidrecht
Das Biozidrecht / Chemikalienrecht / Biozidprodukterecht
Das Biozidrecht oder Biozidprodukte Recht ist zunehmend Gegenstand von behördlichen Beanstandungen und Wettbewerbsprozessen. Ein ständiger Streitpunkt ist die Abgrenzung von Biozid-Produkten zu anderen Produktgruppen, insbesondere Verarbeitungshilfsstoffen, Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln und Pflanzenschutzmitteln. Daneben stellt sich im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten eine Reihe von Problemen (beispielsweise die In-situ-Herstellung). Auch die richtige Deklaration sowie Grenzen der Werbung sind wichtige Themen. Im Zusammenhang mit dem Biozidrecht steht die europäische Chemikaliengesetzgebung (REACH), die erstmalig umfangreiche Registrierungspflichten für Chemikalien vorsieht. REACH wirft eine nahezu unüberschaubare Anzahl an rechtlichen Fragen auf. Ein Schwerpunkt liegt in der Frage, auf welche Produkte REACH Anwendung findet, dies gilt insbesondere für den Bereich der Gesundheitsprodukte (Arzneimittel, kosmetische Mittel, Lebensmittel).
Unsere Beratungsleistungen
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Biozid-Produkten, Zulassungsfragen
- Abgrenzung gegenüber Verarbeitungshilfsstoffen, Lebensmitteln, Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetik, Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln etc.
- Kennzeichnung von Biozid-Produkten und Gefahrstoffen
- Werbung für Biozid-Produkte
- Import von Biozid-Produkten
- Prüfung des Anwendungsbereiches von REACH
- Produkthaftung
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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Newsticker
BVL genehmigt Pflanzenschutzmittel "Goldor Bait" zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 22. Januar 2010 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
Im Brennpunkt
Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine Zwischenbilanz
Die „Borderline“ zwischen Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetika und ähnlichen Produkten andererseits war bis vor kurzem ein von der gerichtlichen Praxis weitgehend unbestelltes Feld.
juravendis Meinung
Die vor Ort-Herstellung von Bioziden unterliegt nicht der Zulassungspflicht - Erwiderung auf Harald Hohmann
In seinem Artikel in der BRAUWELT Nr. 12-13 (2009) vertritt Rechtsanwalt Harald Hohmann die Auffassung, dass vor Ort hergestellte, aber nicht in den Verkehr gebrachte Biozid-Produkte einer Zulassung bedürfen. Diese Zulassungspflicht soll dabei Inverkehrbringer von Elektrolyseanlagen treffen,...
Urteile
BVerwG: Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel
Das Verbot, Pflanzenschutzmittel durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz) schränkt die Berufsausübungsfreiheit der Verkäufer solcher Mittel in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein.
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