Donnerstag, der 11. März 2010 ++ 01:25 Uhr

Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände sind nicht nur Produkte, die mit Lebensmitteln und Kosmetika in Berührung kommen. Vielmehr zählen zu den Bedarfsgegenständen auch Spielwaren und Scherzartikel, bestimmte Reinigungs- und Pflegemittel sowie einige Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen. Auch bei Herstellung und Vertrieb von Bedarfsgegenständen sind vielfältige Rechtsnormen zu beachten.

Unsere Beratungsleistungen

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Überprüfung der allgemeinen Anforderungen für das Herstellen und Inverkehrbringen von Bedarfsgegenständen
  • Abgrenzung gegenüber Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizin- und Biozidprodukten,
  • Abgrenzung von Bedarfsgegenständen untereinander
  • Fragen der Rückverfolgbarkeit
  • Kennzeichnung und Bewerbung von Bedarfsgegenständen
  • Klärung von Inhaltsstoffproblematiken
  • Importfragen
  • Produkthaftung
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M.

  Tel.: 089-2429075-0
  Fax: 089-2429075-20
  Email: bruggmann@juravendis.de
  
                      
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