Haftung für Affiliates: Der BGH hat entschieden - oder auch nicht

Affiliate-Programme sollen die Zugriffe auf Internetseiten erhöhen. Hierzu arbeiten Seitenbetreiber (Merchants) mit Betreibern anderer Internetseiten (Affiliates) zusammen, die gegen Provision oder eine andere Form der Vergütung Links zur Internetseite des Merchants einrichten und gegebenenfalls auch andere Werbemaßnahmen für ihn ergreifen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich insbesondere die Frage, ob Merchants für Rechtsverstöße, die Affiliates auf ihren Seiten begehen, zur Haftung gezogen werden können.
Bisher war die Haftungsfrage beim Affiliate-Marketing in der Rechtsprechung umstritten. Das Landgericht Hamburg entschied beispielsweise, dass der Merchant für die Rechtsverletzungen von Affiliates grundsätzlich nicht haftet. Dem gegenüber kam das Landgericht Köln zu dem Ergebnis, dass ein Merchant sogar für Verstöße seiner Affiliates auf Webseiten haftet, die nicht Gegenstand des Partnerprogramms sind. Ähnlich entschieden die Gerichte in Köln, Berlin und München.
Nun landete ein Fall vor dem BGH. Gestritten hatten zwei Anbieter von Fahrrädern und Fahrradzubehör. Gab man in der Suchmaschine Google den Firmennamen des klagenden Unternehmens ein, erhielt man einen Treffer zu einer Internetseite, auf der sich ein Link zur Internetseite des beklagten Unternehmens befand. Diese Seite wurde von einem Unternehmen betrieben, welches mit dem beklagten Unternehmen einen Affiliate-Vertrag geschlossen hatte. In dem Quelltext der betreffenden Seite war der Markenname der Klägerin eingebunden, womit es zu dem entsprechenden Suchergebnis kam.
Die Klägerin forderte vergeblich von der Beklagten, den Markennamen der Klägerin nicht in der genannten Weise zu nutzen oder durch den Affiliate-Partner nutzen zu lassen. Es kam zum Gerichtsverfahren durch die Instanzen, so dass der BGH zur Haftungsfrage Stellung beziehen musste. Nach Ansicht des BGH kann der Merchant durchaus für Handlungen seines Affiliates haften. Denn sofern ein Unternehmer seinen Geschäftsbereich in der Form erweitert, dass er die Bewerbung seiner Internetseiten an Affiliates auslagert, gehöre das damit verbundene Risiko von Rechtsverstößen der Affiliates zu dem vom Unternehmer beherrschbaren Risiko. Allerdings beschränkt sich die Haftung des Merchants nach Auffassung des BGH auf diejenigen geschäftlichen Handlungen des Affiliates,
"die dieser im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich vornimmt, der dem Auftragsverhältnis zugrunde liegt".
Im konkreten Fall war es so, dass die Domain des Affiliates, die bei Google auftauchte, nicht zum Partnerprogramm der Beklagten gehörte. In einem solchen Fall würde es nach Ansicht des BGH grundsätzlich zu weit gehen, den Merchant für Verstöße unter dieser nicht zum Auftragsverhältnis gehörigen Domain zur Verantwortung zu ziehen. Im streitigen Fall steht jedoch noch die Frage im Raum, ob diese Domain nicht an eine vom Affiliate-Vertrag erfasste Domain unmittelbar gekoppelt war und die Beklagte hiervon wusste. In dem Fall könnte eine Haftung des Merchants wiederum in Betracht kommen, so der BGH. Die Vorinstanz hat diese Koppelungsfrage nun zu klären.
Insofern hat der BGH den konkreten Fall nicht entschieden. Gleichwohl sind die vom BGH aufgestellten Grundsätze in Zukunft zu beachten. Man wird sich anhand des Einzelfalls die Frage stellen müssen, ob der Affiliate Handlungen in einem Geschäftsbereich vornimmt, die vom Affiliate-Vertrag erfasst werden. Sofern sich diese Frage lediglich auf unterschiedliche Domains bezieht, lässt sich die Haftungsfrage verhältnismäßig einfach klären, falls nicht wie im konkreten Fall die Problematik hinzukommt, dass einzelne Domains innerhalb und außerhalb des Partnerprogramms miteinander zusammenhängen.
Nur was folgt, wenn eine Werbung auf einer zum Partnerprogramm gehörigen Domain geschaltet wird, diese Werbung jedoch über das hinausgeht, was im Vertrag festgelegt wurde? Wird man die Haftung in solchen Fällen durch Klauseln im Affiliate-Vertrag ausschließen können? Das wird davon abhängen, wie man den vom BGH angesprochenen"Geschäftsbereich" definiert. Ist der Geschäftsbereich pauschal die"Werbung", die betrieben wird, wird sich die Haftung auf alle (Werbe-)Maßnahmen in diesem Bereich beziehen, unabhängig davon, ob sie vom Partnerprogramm konkret erfasst werden. Andererseits führt der BGH in seiner Entscheidung aus, dass der Merchant nicht damit rechnen muss, dass ein Affiliate für ihn tätig ist, wenn der Auftrag auf einen bestimmten Geschäftsbereich des Merchants beschränkt ist. In diesen Fällen sei dem Merchant eine hinreichende Kontrolle der Tätigkeit"außerhalb des vertraglich festgelegten Umfangs der Werbetätigkeit" nicht zuzumuten. Diese Ausführungen sprechen eher dafür, dass die Gestaltung des Affiliate-Vertrages Auswirkungen auf die Haftung des Merchants haben kann. Im Ergebnis helfen die vom BGH aufgestellten Grundsätze nur bedingt weiter. Eine abschließende Rechtssicherheit hat das Gericht jedenfalls nicht geschaffen, so dass weiterhin mit Auseinandersetzungen im Bereich des Affiliate-Marketings zu rechnen ist.
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- der Gestaltung von branchenspezifischen Verträgen, insbesondere Lizenz- und Vertriebsverträgen, Produktionsverträgen
Daneben decken wir aber auch weitere Spezialbereiche ab, insbesondere an der Schnittstelle zum Medien- und Wirtschaftsrecht, z.B. Internetrecht, Markenrecht, Vertriebsrecht, Produkthaftungsrecht.
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PUBLIKATIONEN

Unsere Publikationen & Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Thomas Bruggmann:
- Anmerkung zum Urteil des EuGH v.15.1.2009 (Red Rice), in: Lebensmittel & Recht 2009, S. 16 ff.
- Notfalltropfen sind keine Arznei, in: BioRecht 1/2009, S. 18 ff.
- Das Tierkosmetikum - eine Sphinx des AMG, in: Pharma Recht 2009, S. 13 ff.
- So schnell kann es gehen: Die Health Claims-Verordnung beschäftigt bereits die Gerichte, Lebensmittel & Recht 2008, S. 85 ff (Co-Autor: Florian Meyer)
- Abgrenzung 2008 - Aktuelles zur Unterscheidung von Arzneimitteln und Lebensmitteln, Lebensmittel & Recht 2008, S. 53 ff.
- Das schmutzige Herz des Sports: Doping und die Haftungsrisiken der Pharmaunternehmen, Pharma Recht 2008, S. 101 ff. (Co-Autor: Kevin J. Grau)
- Zur Abgrenzung von Kosmetika und Lebensmitteln, Lebensmittel & Recht 2008, S. 9 f.
- Weiterhin nur schwer überschaubar - das neue EU-konforme Lebensmittelhygienerecht, Lebensmittel Zeitung, 6/2008, S. 31
- Lebensmittelunternehmen sind gefordert - neue Lebensmittelhygiene-Mantelverordnung, Catering Management 1/2008, S. 12
- Arzneimittelversand an deutsche Endverbraucher durch Apotheken aus dem EU-Ausland, Apotheken Recht 2007, S. 141 ff.
- Aller Anfang ist schwer: Die Health Claims Verordnung und ihre Übergangsfristen, Lebensmittel & Recht 2007, S. 97 ff.
- Von Anti-Karies-Bonbons und klinischen Prüfungen für Kosmetika, Informationsdienst Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetik 2007, S. 2 ff.
- Das Abgrenzungskarussell rotiert weiter: Neues zur Unterscheidung von Arzneimitteln und Lebensmitteln, Arzneimittel & Recht 2007, S. 168 ff.
- Von Reishi, Coriolus und anderen „Heilpilzen“ – Anmerkung zum Urteil des LG Saarbrücken vom 26.04.2006, Lebensmittel & Recht 2007, S. 52 ff.
- Externes Call Center für Apotheken?, Apotheken Recht 2007, S. 87 ff.
- Ärztliche Diagnostikleistungen in der Apotheke?, Apotheken Recht 2007, S. 61 ff.
- Leben mit der Health Claims Verordnung – Chancen und Risiken anhand von Anwendungsbeispielen aus der Praxis, ZLR 2007, S. 51 ff. (Co-Autor: Harald Hohmann)
- Kreisgrenzen für Filialapotheken: "benachbart" heißt nicht "angrenzend", Die Apothekenwelt, 11/2006, S. 4
- Abgrenzung einmal anders: Zur Unterscheidung der Arzneimittel und kosmetischen Mittel von Biozid-Produkten, Pharma Recht 2006, S. 247 ff. (Co-Autor: Florian Meyer)
- Verbot des Tierarzneimittelversands: Alle Zweifel beseitigt? Zum Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2006, Apotheke & Recht 2006, S. 79 ff. (Co-Autorin: Luise Holstein)
- Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln, PNC News 2006, S. 2 ff.
- Planung und Gründung eines Ärztehauses, Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht 2006, S. 33 ff. (Co-Autorin: Luise Holstein)
- Das neue Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz – AVWG, Pharma Recht 2006, S. 116 ff. (Co-Autorin: Luise Holstein)
- "Lactotbact omni FOS", "E 400" sind mangels "therapeutischem Zweck" Lebensmittel, Lebensmittel & Recht 2006, S. 67 ff. (Co-Autor: Florian Meyer)
- Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Nochmals: Zum Vorrang des Europarechts bei der Privatisierung der Lebensmittelüberwachung, Lebensmittel & Recht 2006, S. 61 ff. (Co-Autor: Florian Meyer)
- Zweifelhafte Zeiten für Grenzprodukte: Die „Zweifelsregelung“ ist in der Praxis angekommen, Lebensmittel & Recht 2006, S. 37 ff. (Co-Autor: Florian Meyer)
- EU-Kontrollverordnung contra AVV RÜb: Zum Vorrang des Europarechts bei der Privatisierung der Lebensmittelüberwachung, Lebensmittel & Recht 2006, S. 1 ff. (Co-Autor: Florian Meyer)
- Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Apotheken: Haftungsrisiken des Apothekers, Apotheke & Recht 2005, S. 116 ff. (Co-Autor: Florian Meyer)
- Die Rechtmäßigkeit der Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie: Das Urteil des EuGH und dessen Auswirkungen, Lebensmittel & Recht 2005, S. 89 ff. (Co-Autor: Florian Meyer)
- Mitautor des Praxishandbuchs "HACCP - Umsetzung des neuen Hygienerechts in der Praxis", Forum Verlag Herkert, 2006 ff
Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer:
- Unerlaubte Werbung? Im Visier von Rechtsanwälten und Abmahnverbänden, Kosmetik International, 5/2010, 132 ff.
- The EU Regulation on Health Claims - Between Desperation and Hope, Fruit Processing, 6/2009, 284 ff.
- Goldstandard für Health-Claims - Belege für gesundheitsbezogene Werbeaussagen überzeugen Gerichte nicht, Lebensmittelzeitung, LZ 14, 2009, Seite 28
- Rechtsfragen der dauerhaften Haarentfernung, Wer haftet für was?, Kosmetische Praxis, 2/2009, 27 ff.
- Lichtet sich das Futtermittelrechts-Dickicht?, Der Vorschlag für eine Europäische Futtermittelverordnung, Feed Magazine, Kraftftutter, Heft 1-2. 2009, 16 ff.
- In-situ-Herstellung von Biozid-Produkten, StoffR 6/2008, 309 ff.
- Inverkehrbringen von Arzneimitteln und Lebensmitteln unter einer gemeinsamen Dachmarke, LMuR 5/2008, 114 ff.
- Zusatzstoff, Biozid oder doch eher Verarbeitungshilfsstoff? Rechtliche Einordnung von Desinfektionslösungen im Bereich der Getränkeindustrie, Getränkeindustrie 11/2008, Seite 77
- Anti-Aging in der Rechtsprechung, COSSMA 11/2008
- So schnell kann es gehen: Die Health Claims-Verordnung beschäftigt bereits die Gerichte, LMuR 2008, 85 ff. (Co-Autor Thomas Bruggmann LL.M.)
- Das Arzneimittelwerberecht nach der Gintec-Entscheidung des EuGH: Rechtssicherheit sieht anders aus, Pharmarecht 9/2008, 407 ff.
- Kosmetische Dermatologie, 2. Aufl. 2008, Springer Medizin Verlag, Co-Autor Abschnitt "Rechtliche Aspekte"
- Gewährleistungsprobleme bei IPL-Geräten zur dauerhaften Haarentfernung, Medizinprodukte & Recht 2008, 95 ff.
- Auswege aus der Health-Claims-VO, Lebensmittelzeitung, LZ 13, 2008, Seite 30
- Health Claims in Europa und den USA, Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Diss. 2007
- Das strenge deutsche Heilmittelwerberecht, Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof, PharmaR 2007, 230 ff.
- Health Claims-Verordnung, Fragen & Antworten, 1. Aufl., Behrs Verlag, 2007
- Gourmet-Kosmetik, Alles, was Recht ist, Lebensmittel im Dienste der Schönheit, Kosmetik International, 11/2007, 112 ff.
- Stammzellenforschung in Deutschland - quo vadis? Co-Autor, Transkript 11/2007, 52 ff.
- EU-Kontrollverordnung contra AVV RÜb: Zum Vorrang des Europarechts bei der Privatisierung der Lebensmittelüberwachung, Co-Autor, Lebensmittel & Recht (LMuR) 2006, 1 ff.
- Das Verbot von Vorher-Nachher-Bildern bei Schönheitsoperationen, GRUR 2006, 1007 ff.
- Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Apotheken: Haftungsrisiken des Apothekers, Co-Autor, Apotheke & Recht 2006, 116 ff.
- Anti-Aging & Co: Welche Werbeversprechen sind erlaubt? COSSMA 2006, 10
- Kennzeichnung von Prüfpräparaten, Klinische Forschung und Recht (KliFo) 2006, 9 ff.
- Abgrenzung einmal anders: Zur Unterscheidung der Arzneimittel und kosmetischen Mittel von Biozid-Produkten, Co-Autor, Pharma Recht 2006, 247 ff.
- Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln: Was ist zu tun? Lebensmittelzeitung, LZ 8, 2005, Seite 38
- Neue Rechtssprechung: Abgrenzung zwischen Nahrungsmitteln und Arzneimitteln, Co-Autor, Lebensmittel & Recht (LMuR) 2005, 109 ff.
- "Off-Label-Use": Haftungs- und Regressrisiken für Ärzte, Apotheker und Pharmaunternehmen, Co-Autor, Pharma Recht 2005, 205 ff.
- Die Rechtmäßigkeit der Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie: Das Urteil des EuGH und dessen Auswirkungen, Co-Autor, Lebensmittel & Recht (LMuR) 2005, 125 ff.
- Einkaufsratgeber, Warentests und staatliche Informationstätigkeit, Lebensmittelzeitung (LZ), LZ 14, 2005, Seite 34
- Vermengungsproblematik im Apothekenlager, Co-Autor, Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ), Nr. 35 2004, Seiten 65 ff.





