Das Recht der Heilberufe
Das Recht der Heilberufe
Das Recht der Heilberufe befasst sich insbesondere mit der Werbung durch Kliniken, Sanatorien, Ärzte, Zahnärzte Apotheker und Kosmetiker-/innen. Ein weiterer praxisrelevanter Aspekt ist die Zusammenarbeit zwischen den genannten Berufsgruppen und der Industrie. Hinzukommt die Vermischung von ärztlichen und gewerblichen Leistungen. Auch die Abgrenzung zwischen ärztlichen Behandlungen und kosmetischen Behandlungen gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Unsere Beratungsleistungen
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Innovative Gesundheitsleistungen und deren Bewerbung
- Kooperationen mit anderen Berufsgruppen und der Industrie
- Abgrenzung zwischen ärztlicher und gewerblicher Tätigkeit
- Verwendung von bestimmten Berufsbezeichnungen
- rechtssichere Gestaltung Ihres Internetauftritts
- Vertragsgestaltungen
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, standesrechtlichen Verfahren
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
![]() |
|
||||||||||||||
Newsticker
Bundesärztekammer: ÄZQ: Methodenreport zum Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien aktualisiert
Wie die Erstellung von Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) genau und vor allem für jedes Thema in einer vergleichbaren Art und Weise erfolgt, ist durch spezielle Regelungen festgelegt - dem "Methoden-Report". Dieser Methoden-Report wurde jetzt auf der Basis der bisher gewonnenen Erfahrungen...
Im Brennpunkt
Ärztliche Diagnostikleistungen in der Apotheke?
Kooperationen zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern im Gesundheitsbereich werden immer wichtiger. Etwas im Abseits, weil traditionell restriktiv gehandhabt, steht dabei die Kooperation von Apothekern und Ärzten. Auch hier bestehen jedoch durchaus gewisse Kooperationsmöglichkeiten, was am...
juravendis Meinung
Liberalisierung des Werberechts: Mehr Spielraum auch für Kliniken
Der Wettbewerb im Gesundheitssektor macht längst nicht mehr vor Kliniken halt. Öffentlichkeitswerbung von Krankenhäusern - sei es in Printmedien, sei es im Internet - wird daher immer wichtiger. Als rechtliche Klippe manch spannender Werbemaßnahme erweist sich dabei allerdings das strenge...
Urteile
VG Trier: Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) nur mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Wer – ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 18. August 2010 entschieden.
Events
Seite 1 von 1 1
Lebensmittelrechtsakademie 2010
cosmetic campus: Innovation fängt beim Menschen an - EG-Kosmetikverordnung 1223/2009
Seite 1 von 1 1










