Das Recht der Heilberufe
Das Recht der Heilberufe
Das Recht der Heilberufe befasst sich insbesondere mit der Werbung durch Kliniken, Sanatorien, Ärzte, Zahnärzte Apotheker und Kosmetiker-/innen. Ein weiterer praxisrelevanter Aspekt ist die Zusammenarbeit zwischen den genannten Berufsgruppen und der Industrie. Hinzukommt die Vermischung von ärztlichen und gewerblichen Leistungen. Auch die Abgrenzung zwischen ärztlichen Behandlungen und kosmetischen Behandlungen gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Unsere Beratungsleistungen
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Innovative Gesundheitsleistungen und deren Bewerbung
- Kooperationen mit anderen Berufsgruppen und der Industrie
- Abgrenzung zwischen ärztlicher und gewerblicher Tätigkeit
- Verwendung von bestimmten Berufsbezeichnungen
- rechtssichere Gestaltung Ihres Internetauftritts
- Vertragsgestaltungen
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, standesrechtlichen Verfahren
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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