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Sonntag, den 27. Dezember 2009 um 14:14 Uhr

Neue EU-Kosmetikverordnung veröffentlicht

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Die neue EU-Kosmetikverordnung ist kurz vor Jahresende im Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2009 als Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 veröffentlicht worden.

Sie gilt - mit Ausnahme der Regelungen für CMR-Stoffe und der Notifizierungspflicht für Nanomaterialien, die schon früher zu beachten sind - ab 11. Juli 2013 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und wird damit das Kosmetikrecht unionsweit harmonisieren. Nationaler Umsetzungsakte wie der deutschen Kosmetikverordnung bedarf es in Zukunft nicht mehr, sondern es gelten direkt die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Auch wenn die regelmäßige Übergangsfrist (11. Juli 2013) großzügig bemessen ist, sollten sich gerade Hersteller von Kosmetika mit einer langen Mindesthaltbarkeit jetzt zeitnah auf die mit der neuen Kosmetikverordnung einhergehenden Rechtsänderungen einstellen. Einen ersten Überblick über wichtige Neuerungen durch die EU-Kosmetikverordnung finden Sie hier: http://www.juravendis.de/fileadmin/documents/Cossma_-_Neue_Kosmetikverordnung.pdf

Quelle: 

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann, LL.M.



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Das Kosmetikrecht

Das Kosmetikrecht

Vor allem pflegende Kosmetika stellen ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld für Unternehmen dar. Auch hier liefert das geltende Recht bestenfalls unscharfe Maßstäbe zur Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Biozidprodukten. Und auch darüber hinaus hält das Kosmetikrecht manche Herausforderung bereit, etwa was Werbung, Kennzeichnung oder die stoffliche Zusammensetzung von Kosmetika anbelangt.

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  • Prüfung der Vertriebsfähigkeit von kosmetischen Mitteln und kosmetischen Geräten sowie Tätowierungsfarben- und Mittel, Permanent-MakeUp
  • Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln, Medizin- und Biozidprodukten
  • Kennzeichnung von und Werbung für kosmetische Mittel und kosmetische Geräte
  • Import von kosmetischen Mitteln und Geräten
  • Produkthaftung
  • sonstige Rechtsfragen rund um die Kosmetikbranche, zum Beispiel in Zusammenhang mit kosmetischen Berufen
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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