Neue EU-Kosmetikverordnung veröffentlicht
Die neue EU-Kosmetikverordnung ist kurz vor Jahresende im Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2009 als Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 veröffentlicht worden.
Sie gilt - mit Ausnahme der Regelungen für CMR-Stoffe und der Notifizierungspflicht für Nanomaterialien, die schon früher zu beachten sind - ab 11. Juli 2013 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und wird damit das Kosmetikrecht unionsweit harmonisieren. Nationaler Umsetzungsakte wie der deutschen Kosmetikverordnung bedarf es in Zukunft nicht mehr, sondern es gelten direkt die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Auch wenn die regelmäßige Übergangsfrist (11. Juli 2013) großzügig bemessen ist, sollten sich gerade Hersteller von Kosmetika mit einer langen Mindesthaltbarkeit jetzt zeitnah auf die mit der neuen Kosmetikverordnung einhergehenden Rechtsänderungen einstellen. Einen ersten Überblick über wichtige Neuerungen durch die EU-Kosmetikverordnung finden Sie hier: http://www.juravendis.de/fileadmin/documents/Cossma_-_Neue_Kosmetikverordnung.pdf
Quelle:
Rechtsanwalt Thomas Bruggmann, LL.M.
Das Kosmetikrecht
Das Kosmetikrecht
Vor allem pflegende Kosmetika stellen ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld für Unternehmen dar. Auch hier liefert das geltende Recht bestenfalls unscharfe Maßstäbe zur Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Biozidprodukten. Und auch darüber hinaus hält das Kosmetikrecht manche Herausforderung bereit, etwa was Werbung, Kennzeichnung oder die stoffliche Zusammensetzung von Kosmetika anbelangt.
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- Prüfung der Vertriebsfähigkeit von kosmetischen Mitteln und kosmetischen Geräten sowie Tätowierungsfarben- und Mittel, Permanent-MakeUp
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