BVL genehmigt Pflanzenschutzmittel "Goldor Bait" zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 22. Januar 2010 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
Bei dem Mittel handelt es sich um ein Granulat mit dem Wirkstoff Fipronil, das beim Legen der Pflanzkartoffeln in den Boden gebracht wird. Die Genehmigung gilt vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2010 ausschließlich zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln. Das <abbr title="Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit">BVL</abbr> hat für diesen Zweck eine Menge von 100 Tonnen genehmigt, die ausreicht, um in den Befallsgebieten etwa 10.000 ha zu behandeln. Dies entspricht knapp 4 Prozent der gesamten Kartoffelanbaufläche in Deutschland.
Der Wirkstoff Fipronil, der chemisch zur Gruppe der Pyrazol-Insektizide gehört, ist giftig für Bienen und Vögel. Um die Sicherheit für diese Organismen zu gewährleisten, ist die Genehmigung mit strengen Auflagen verbunden. So darf die Ausbringung nur mit eingetragenen Granulatstreuern erfolgen. Diese Geräte sind so ausgestattet, dass sich eine staubfreie Ablage des Granulats erreichen lässt. In einem begleitenden Monitoring ist nachzuweisen, dass tatsächlich keine Verdriftung von Abriebstäuben auftritt. Durch den kombinierten Arbeitsgang von Legen und Granulatanwendung wird das Mittel vollständig mit Erde abgedeckt. Sollten dennoch Granulatkörner an der Oberfläche verbleiben, müssen diese in einem weiteren Arbeitsgang in den Boden eingearbeitet werden. Der Wirkstoff Fipronil ist nicht systemisch, das heißt er wird nicht in den Kartoffelpflanzen transportiert und gelangt somit auch nicht in Wassertropfen, die von den Pflanzen ausgeschieden werden. Dieses so genannte Guttationswasser stellt bei diesem Wirkstoff also keine Gefahr für Bienen dar.
Als Drahtwurm bezeichnet man die Larve des Schnellkäfers. Dieser Bodenschädling stellt die Landwirtschaft gegenwärtig vor große Probleme. Neben Kartoffeln sind auch Mais, Getreide, Zuckerrüben und diverse Gemüsekulturen von Schäden bedroht. Zurzeit stehen lediglich für Zuckerrüben zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Verfügung.
Quelle:
BVL - Pressemitteilung vom 22.01.2010
Das Biozidrecht
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