Sonntag, der 1. August 2010 ++ 01:01 Uhr

Mittwoch, den 06. Januar 2010 um 13:36 Uhr

Biozidprodukterecht: BTE-Stellungnahme zur Biozidverordnung

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Seit Juni 2009 liegt ein neuer Vorschlag der EU-Kommission über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten vor. Dieser soll die geltende Biozid-Richtlinie von 1998 ablösen, die nur für Biozidprodukte wie z.B. Anti-Schimmelmittel gilt.

Der aktuelle Verordnungsvorschlag enthält - neben Neuregelungen zum Zulassungsverfahren - auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf mit Bioziden behandelte Produkte wie beispielsweise Möbel und Textilien. Neben einem pauschalen Inverkehrbringungsverbot sind Kennzeichnungsvorschriften vorgesehen.

Unter Federführung des HDE hat der BTE eine vorläufige Stellungnahme zur Verordnung erarbeitet und mit den textilen Vorstufen abgestimmt. Den Verordnungsvorschlag bewertet der BTE sehr kritisch, da neben der Kennzeichnungspflicht die vorgesehene Ausweitung des Geltungsbereichs auf Enderzeugnisse auch einen Bruch mit der risikoorientierten Herangehensweise der europäischen Chemikalienverordnung REACH bedeutet.

Der BTE setzt sich dafür ein, dass außer den eigentlichen Biozidprodukten auch weiterhin nur solche fertigen Erzeugnisse in den Geltungsbereich fallen, die eine externe Wirkung entfalten, wie z.B. bei mit Insektiziden behandelte Zeltbahnen. Danach würden die allermeisten Textilien und Bekleidung nicht unter die Biozidverordnung fallen.

++ Biozidprodukte Recht ++

Quelle: 

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)



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Das Biozidrecht

Das Biozidrecht / Chemikalienrecht / Biozidprodukterecht

Das Biozidrecht oder Biozidprodukte Recht ist zunehmend Gegenstand von behördlichen Beanstandungen und Wettbewerbsprozessen. Ein ständiger Streitpunkt ist die Abgrenzung von Biozid-Produkten zu anderen Produktgruppen, insbesondere Verarbeitungshilfsstoffen, Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln und Pflanzenschutzmitteln. Daneben stellt sich im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten eine Reihe von Problemen (beispielsweise die In-situ-Herstellung). Auch die richtige Deklaration sowie Grenzen der Werbung sind wichtige Themen. Im Zusammenhang mit dem Biozidrecht steht die europäische Chemikaliengesetzgebung (REACH), die erstmalig umfangreiche Registrierungspflichten für Chemikalien vorsieht. REACH wirft eine nahezu unüberschaubare Anzahl an rechtlichen Fragen auf. Ein Schwerpunkt liegt in der Frage, auf welche Produkte REACH Anwendung findet, dies gilt insbesondere für den Bereich der Gesundheitsprodukte (Arzneimittel, kosmetische Mittel, Lebensmittel).

Unsere Beratungsleistungen

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Biozid-Produkten, Zulassungsfragen
  • Abgrenzung gegenüber Verarbeitungshilfsstoffen, Lebensmitteln, Arzneimitteln,   kosmetischen Mitteln, Tierkosmetik, Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln etc.
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  • Werbung für Biozid-Produkte
  • Import von Biozid-Produkten
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