Verkaufsverbot von Luxuskosmetik bei „Amazon“ kann unter Umständen zulässig sein
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Hersteller von Luxusprodukten wie Kosmetik den Vertrieb seiner Waren über Internetplattformen, wie beispielsweise „Amazon“, verbieten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.