Ihre Kanzlei für
Pharmarecht
Hochspezialisierte Rechtsanwälte für die pharmazeutische Industrie, Pharmaunternehmen & Hersteller von Arzneimitteln
Nicht nur bei den Apotheken, auch innerhalb der Handelsstufen ist die Pharmadistributionskette in Bewegung. Insbesondere das PHARMARECHT und der Pharmagroßhandel hat sich über seine traditionelle Rolle hinaus mit innovativen Distributionsmodellen zu beschäftigen. Hinzu kommen ein unübersichtliches und von unnötigen Zweifelsfragen durchzogenes Arzneimittelpreisrecht, an das mit jeder Gesundheitsreform erneut Hand angelegt wird.
„Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit“
Beantragung der Großhandelserlaubnis für Ihr Pharmaunternehmen.
Entwicklung und Absicherung von Distributionsmodellen für die pharmazeutische Industrie.
Rechtliche Beratung rund um das Arzneimittelpreisrecht und innovative Rabattmodelle.
Belieferungsanspruch gegenüber der Industrie und Belieferungspflicht gegenüber Apotheken.
Heilmittelwerbung für Pharmazeutika insbesondere im Hinblick auf die Health-Claims-Verordnung.
Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
„Die besten Ärzte der Welt sind: Dr. Ruhe, Dr. Diät und Dr. Fröhlichkeit“
Sie haben Fragen zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Tierarzneimitteln gegenüber anderen Erzeugnissen?
Wir beraten Sie bei der Abgrenzung gegenüber Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetik, Biozidprodukten und anderen Borderline-Produkten.
Sie benötigen Rechtsberatung zur Heilmittelwerbung?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Heilmittelwerbegesetz.
Sie haben Fragen zum Arzneimittelpreisrecht?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Arzneimittelpreisverordnung und das sonstige Arzneimittelpreisrecht.
Sie planen innovative Arzneimitteldistributionsmodelle?
Wir beraten Sie zur rechtlichen Zulässigkeit von Pharmadistributionsmodellen.
Sie haben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen des Vertriebs von Arzneimitteln erhalten?
Wir beraten und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit Konkurrenten, Verbänden und Abmahnvereinen und vor Gericht.
Sie ärgern sich über unlautere Geschäftspraktiken von Konkurrenten?
Wir helfen Ihnen, unlautere Geschäftspraktiken Ihrer Wettbewerber bei der Vermarktung von Arzneimitteln effektiv zu unterbinden.
Sie haben Probleme mit Zulassungsbehörden oder der Arzneimittelüberwachung?
Wir beraten und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit BfArM, BVL und sonstigen Behörden sowie vor den Verwaltungsgerichten.
Sie wollen Risiken einer Strafbarkeit wegen „Korruption im Gesundheitswesen“ vermeiden?
Wir beraten Sie zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken durch die §§ 299a ff. StGB
Sie sind mit Arzneimittel-Gesetzen in Konflikt geraten?
Wir verteidigen Sie in Strafverfahren und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Arzneimitteln.
Sie haben sonstigen Beratungsbedarf zum Pharmarecht?
Wir beraten Sie zu sonstigen Fragen rund um das Pharmarecht.
Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln, die in Kapselform vertrieben werden, muss eine Grundpreisangabe nach Gewicht erfolgen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 23.03.2023, I ZR 17/22, entschieden und damit einen Schlussstrich unter diese umstrittene Frage gezogen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Informationen rund um das Thema PHARMARECHT? Schreiben Sie uns!