OLG Celle: Bei Haarwuchsmittel und Anti-Falten-Creme muss Grundpreis angegeben werden

Auch bei kosmetischen Produkten, deren Effekt erst nach regelmäßiger Anwendung über einen längeren Zeitraum eintritt und die (auch) die Pflege von Haut, Haar und Nägeln bezwecken, müssen Grundpreise angegeben werden. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.