Ihre Kanzlei für
Lebensmittelrecht
Hochspezialisierte Rechtsanwälte für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie Novel & Functional Food
Das LEBENSMITTELRECHT ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete. Hierfür bürgt der sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene von Lebensmittelskandalen und der Idee umfassenden Verbraucherschutzes getriebene Gesetzgeber mit einer Vielzahl an Verordnungen, Regelungen & Vorschriften.
Besondere Herausforderungen stellen sich für Unternehmen dort, wo es ökonomisch am Spannendsten ist: Die Rubrik der Nahrungsergänzungsmittel, Diätetika, Functional Food & Co. bieten weitaus lukrativere Margen als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs. Erkaufen müssen sich Vertreiber solcher gesundheitsbezogenen Lebensmittel diese Vorteile allerdings mit erheblichen Rechtsunsicherheiten bei der Abgrenzung insbesondere gegenüber Arzneimitteln.
Und nicht zuletzt die Health Claims Verordnung sorgt im Bereich NAHRUNGSMITTELRECHT für zusätzliche Einschränkungen, deren volle Tragweite heute noch gar nicht absehbar ist, wobei im europäischen Kontext bereits sehr viel Richtlinien und Bestimmungen gelten.
„Deine Nahrungsmittel seien deine Heilmittel“
Lebensmittelrechtliche Prüfung der Vertriebsfähigkeit von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Abgrenzung von Lebensmitteln gegenüber Arzneimitteln, Kosmetika, Medizin- und Biozidprodukten etc.
Beratung zur Kennzeichnung von und Werbung für Nahrungsmittel, insbesondere Health Claims.
Klärung von Zusatzstoff-, Functional Food und Novel Food Problematiken.
Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Klärung von Rückstandsproblematiken.
Beratung zu Import & Export von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Beantragung von Allgemeinverfügungen und Ausnahmegenehmigungen für Ihre Lebensmittel.
Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
„Gesundheit ist eine leicht verderbliche Ware“
Sie haben Fragen zur Abgrenzung von Lebensmitteln gegenüber anderen Erzeugnissen?
Wir beraten Sie bei der Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Medizinprodukten, kosmetischen Mitteln und anderen Borderline-Produkten.
Sie möchten wissen, ob Sie bestimmte Zusatzstoffe, Zutaten oder Inhaltsstoffe in Lebensmitteln verwenden dürfen?
Wir klären, ob die Zusammensetzung und Rezeptur Ihrer Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Sie benötigen Rechtsberatung zur Verpackung und Kennzeichnung von Lebensmitteln?
Wir beraten Sie schon im Vorfeld, um mögliche Angriffspunkte bei der Lebensmittelkennzeichnung (fehlende Angaben, Nährwertdeklaration, Warnhinweise etc.) zu vermeiden.
Sie haben eine Frage zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV).
Sie benötigen Beratung zu Werbung und krankheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel?
Wir überprüfen Ihre Produktetiketten, Gebrauchsanweisungen und Beipackzettel, Werbeflyer und Ihren Internetauftritt und sonstige Werbemedien, bevor Sie diese Artikel in Verkehr bringen.
Sie sind von der Health-Claims-Verordnung betroffen?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims Verordnung).
Sie benötigen Rechtsberatung zu Nahrungsergänzungsmitteln?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Nahrungsergänzungsmittelverordnung und die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Sie benötigen Rechtsberatung zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food)?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel Food Verordnung) und den Vertrieb neuartiger Lebensmittel.
Sie benötigen Rechtsberatung zu Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diäten und vollständige bilanzierte Diäten).
Sie benötigen Rechtsberatung zu Lebensmitteln für besondere Verbrauchergruppen (Sportler, Säuglinge etc.)?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 sowie zu allen anderen Spezial-Lebensmitteln bzw. Lebensmitteln für besondere Verbrauchergruppen.
Sie haben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen des Vertriebs von Lebensmittel erhalten?
Wir beraten und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit Konkurrenten, Verbänden und Abmahnvereinen und vor Gericht.
Sie ärgern sich über unlautere Geschäftspraktiken von Konkurrenten?
Wir helfen Ihnen, unlautere Geschäftspraktiken Ihrer Wettbewerber bei der Vermarktung von Lebensmitteln effektiv zu unterbinden.
Sie haben Probleme mit der Lebensmittelüberwachung?
Wir beraten und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit Behörden und vor den Verwaltungsgerichten insbesondere im Schwerpunktgebiet der Lebensmittelhygiene.
Sie haben eine Frage zu Rückrufen oder öffentlichen Warnungen vor Lebensmitteln oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)?
Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Rückrufen, öffentlichen Warnungen und Verbraucheranfragen.
Sie sind mit Lebensmittelgesetzen in Konflikt geraten?
Wir verteidigen Sie in Strafverfahren und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Lebensmitteln.
Sie benötigen Verträge für den Lebensmittelhandel?
Wir gestalten für Sie Verträge, die Sie für den Lebensmittelhandel benötigen(Einkaufsbedingungen, Lohnherstellungsverträge, Vertriebsverträge, AGB, Online-Verträge etc.).
Sie haben sonstigen Beratungsbedarf zum Lebensmittelrecht?
Wir beraten Sie zu sonstigen Fragen rund um das LFGB und sonstige Lebensmittelrecht.
Die EU-Verordnung (LMIV) legt seit dem 13. Dezember 2014 einheitliche Bestimmungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln fest. Unter Berücksichtigung dieser Verordnung müssen Unternehmen auf Verpackungen oder bei loser Abgabe bestimmte Informationen wie Zutaten, Allergene, Nährwerte oder Herkunft angeben. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) wird in Deutschland durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) komplettiert.
Die Health Claims Verordnung (HCVO) der Europäischen Union bietet ein wissenschaftlich fundiertes Rahmenwerk, das die sichere Kommunikation nährwert- und gesundheitsbezogener Aussagen über Lebensmittel gewährleistet. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten so leicht verständliche Informationen und können sich auf eine transparente und verlässliche Vermarktung der angebotenen Produkte in Deutschland und der EU verlassen.
Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln, die in Kapselform vertrieben werden, muss eine Grundpreisangabe nach Gewicht erfolgen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 23.03.2023, I ZR 17/22, entschieden und damit einen Schlussstrich unter diese umstrittene Frage gezogen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Informationen rund um das Thema LEBENSMITTELRECHT? Schreiben Sie uns!