Kanzlei für Kosmetikrecht
Hochspezialisierte Rechtsanwälte für Kosmetika, kosmetische Geräte, IPL & Permanent-MakeUp
Vor allem pflegende Kosmetika stellen ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld für Unternehmen dar. Auch hier liefert das geltende Recht bestenfalls unscharfe Maßstäbe zur Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Biozidprodukten. Und auch darüber hinaus hält das KOSMETIKRECHT manche Herausforderung bereit, etwa was Werbung, Kennzeichnung oder die stoffliche Zusammensetzung von Kosmetika anbelangt.
Schönheit ist überall ein gar willkommener Gast
Prüfung der Vertriebsfähigkeit von kosmetischen Mitteln und kosmetischen Geräten & Permanent-MakeUp.
Abgrenzung von Kosmetika gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln, Medizin- und Biozidprodukten.
Kennzeichnung von und Werbung für kosmetische Mittel und kosmetische Geräte.
Rechtliche Beratung rund um die Produkthaftung bei Kosmetika und kosmetischen Geräten.
Beantragung von Allgemeinverfügungen und Ausnahmegenehmigungen für Ihre Kosmetika.
Rechtliche Voraussetzungen für den Import & Export von kosmetischen Mitteln und Geräten.
Sonstige Rechtsfragen rund um die Kosmetikbranche, zum Beispiel in Zusammenhang mit kosmetischen Berufen.
Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin
Sie haben Fragen zur Abgrenzung von kosmetischen Mitteln gegenüber anderen Erzeugnissen?
Wir beraten Sie bei der Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Medizinprodukten, Biozidprodukten und anderen Borderline-Produkten.
Sie benötigen Rechtsberatung zur Verpackung und Kennzeichnung von Kosmetika?
Wir beraten Sie schon im Vorfeld, um mögliche Angriffspunkte bei der Kosmetik-Kennzeichnung zu vermeiden.
Sie haben eine Frage zur Kosmetikverordnung?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und die deutsche Kosmetikverordnung.
Sie planen Claims für kosmetische Mittel?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Verordnung (EU) 655/2013 (Kosmetik-Claims-Verordnung).
Sie benötigen Rechtsberatung zu apparativer Kosmetik?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um apparative Kosmetik wie IPL, Laser, dauerhafte Haarentfernung, Kavitation, Kryolipolyse etc..
Sie benötigen Rechtsberatung zu permanent Make-Up oder Tätowiermitteln?
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Tätowiermittelverordnung und den Vertrieb von permanent Make-Up und Tätowiermitteln.
Sie haben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen des Vertriebs von kosmetischen Mitteln oder kosmetischen Geräten erhalten?
Wir beraten und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit Konkurrenten, Verbänden und Abmahnvereinen und vor Gericht.
Sie ärgern sich über unlautere Geschäftspraktiken von Konkurrenten?
Wir helfen Ihnen, unlautere Geschäftspraktiken Ihrer Wettbewerber bei der Vermarktung von kosmetischen Mitteln und apparativer Kosmetik effektiv zu unterbinden.
Sie haben Probleme mit der Kosmetiküberwachung?
Wir beraten und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit Behörden und vor den Verwaltungsgerichten.
Sie haben eine Frage zu Rückrufen oder öffentlichen Warnungen vor kosmetischen Mitteln?
Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Rückrufen und öffentlichen Warnungen.
Sie sind mit Kosmetikgesetzen oder der Tätowiermittelverordnung in Konflikt geraten?
Wir verteidigen Sie in Strafverfahren und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln, apparativer Kosmetik, permanent Make-Up und Tätowiermitteln.
Sie benötigen Verträge für den Kosmetikhandel?
Wir gestalten für Sie Verträge, die Sie für den Kosmetikhandel benötigen (Einkaufsbedingungen, Lohnherstellungsverträge, Vertriebsverträge, AGB, Online-Verträge etc.).
Sie haben sonstigen Beratungsbedarf zum Kosmetikrecht?
Wir beraten Sie zu sonstigen Fragen rund um das Kosmetikrecht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Hersteller von Luxusprodukten wie Kosmetik den Vertrieb seiner Waren über Internetplattformen, wie beispielsweise „Amazon“, verbieten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
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