Landgericht München I: Kein Erbarmen für schöne Beine

Das Landgericht (LG) München I nahm Werbeversprechen zu schönen und gesunden Beine, die durch ein Nahrungsergänzungsmittel erzielt werden sollen, auf ihre Zulässigkeit hin unter die Lupe. Dabei sahen die Richter einen Großteil der Aussagen als verboten an, da sie gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) verstoßen.