BGH: Keine Optiker-Qualität im Online-Handel

Bei der Bewerbung von Medizinprodukten sind strenge Kriterien einzuhalten. Dies musste nun ein Online-Brillenhändler schmerzlich erfahren, dem der Bundesgerichthof (BGH) die Werbung „Optiker-Qualität“ hinsichtlich Gleitsichtgläsern untersagte.