VG Köln: Homöopathische Zubereitung = pharmakologisch wirksam

Als Medizinprodukte vertriebene Präparate, die nach anerkannten homöopathischen Zubereitungsarten hergestellt sind, sind im Rechtssinne pharmakologisch wirksam und damit als Arzneimittel einzustufen. So jedenfalls das Verwaltungsgericht (VG) Köln.