OLG Naumburg: Kein genereller Ausschluss des Widerrufrechts bei Arzneimitteln

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat entschieden, dass ein genereller Ausschluss des Widerrufrechts beim Arzneimittelversandhandel nicht zulässig ist. Zudem sei ein bloßer Hinweis bei einem Missbrauchsverdacht von Arzneimitteln beim Onlinekauf nicht ausreichend.