OLG Frankfurt a. M. erlaubt Oliven-Mix mit grünen und schwarz eingefärbten Oliven

Darf ein Produkt als „Oliven-Mix“ bezeichnet werden, wenn es nur grüne und geschwärzte, also keine natürlich schwarzen Oliven, enthält? Ja, wenn auf der Zutatenliste der Hinweis „geschwärzte Oliven (Oliven, Stabilisator Eisen-II-Gluconat)“ steht und die Verpackung durchsichtig ist. So entschied es das OLG Frankfurt am Main.