LAG Baden-Württemberg: Unberechtigte Weitergabe von Patientendaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Wer als Heilberufler gegen seine Schweigepflicht verstößt, kann sich nicht nur strafbar machen, sondern begibt sich in Gefahr, eine arbeitsrechtliche fristlose Kündigung zu erhalten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied, das eine derartige Kündigung rechtmäßig sein kann.