Keiner ist schneller – Schmerzmedikament darf mit dieser Aussage beworben werden

Die Werbeaussage „Keiner ist schneller“ über ein Schmerzmedikament stellt laut Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar. Der Verbraucher verstehe diese Aussage nur so, dass das Arzneimittel zu den am schnellsten wirkenden Präparaten zähle.